AK: Fernsehen übers Handy - KonsumentInnen brauchen Schutz!   

erstellt am
30. 05. 07

ORF Programme müssen auch fürs Handy gratis sein
Wien (ak) - TV übers Handy bekommt gesetzliche Regeln und soll morgen, Mittwoch, im Ministerrat beschlossen werden. Frei empfangbare Programme - darunter unbedingt der ORF - müssen am Handy gratis und ohne Anmeldepflichten sein, fordert die AK. Das ist im Privatfernseh- und ORF-Gesetzesentwurf auch so vorgesehen. Doch nun soll entgegen des Entwurfs ORF am Handy doch kostenpflichtig werden. Die AK ist gegen eine Änderung. "Handy-TV-Seher müssten für den Empfang der ORF-Programme den Handyanbietern monatliche Abopreise zahlen", warnen die AK Konsumentenschützer.

Nach der TV-Digitalisierung wird Fernsehen demnächst auch mobil. Bis zur Fußball-EM 2008 sollen TV-Dienste auf dem Handy in allen Landeshauptstädten klappen. Den Rahmen dafür schaffen Änderungen im Privatfernseh- und ORF-Gesetz, deren Begutachtungsfrist am 24. Mai endete. Im Entwurf vorgesehen: frei empfangbare Programme - darunter der ORF - kostenpflichtige Basispakete und anbieterabhängige Premiumpakete.

Die AK verlangt, dass frei empfangbare TV-Dienste übers Handy nicht gekappt werden. Neben den kostenpflichtigen TV-Abos muss es frei empfangbare Programme geben - darunter jedenfalls ORF 1 und 2. Das freie Programmpaket muss auf allen geeigneten Endgeräten ohne Anmeldung, Registrierung, Freischaltung oder spezielle Entschlüsselungssysteme empfangbar sein. KonsumentInnen brauchen auch Wahlfreiheit bei den Programmen statt fixer Bindung an das Angebot der Mobilfunkbetreiber: Kostenpflichtige Programmpakete sollen nicht nur in Verbindung mit Mobilfunkverträgen angeboten werden. Sonst könnten TV-Abos bei Handyvertragsbindungen nicht jederzeit kündbar sein.

Die AK Konsumentenschützer befürchten, dass Fallen für Konsumenten vorprogrammiert sind. Denn Handyanbieter können individuell werben und gezielt mit teuren Zusatzdiensten wie Web oder Mehrwertdiensten (z.B. Voting, oder Spiele) locken, da sie Alter, Geschlecht, Nutzungsverhalten und oft sogar den Handystandort kennen. Laut Gesetzesentwurf darf der ORF TV-Inhalte auch speziell und gewinnorientiert für Handynutzer produzieren. Dass dabei wichtige Anforderungen des ORF-Gesetzes nicht gelten sollen, lehnt die AK ab. Darf sonst in Jugendsendungen nicht für Mehrwertdienste geworben werden, wird das fürs Handy-TV gestattet, so die AK angesichts der Verschuldung unter Jugendlichen. Klar muss sein, dass alle Rundfunkregeln, z.B. zum Jugendschutz, Schleichwerbung, objektiver Berichterstattung, für alle Handy-TV-Anbieter auch gelten.

"Vorbeugender Schutz vor belästigender Werbung und Kostenfallen sind wichtig", sagen die AK Konsumentenschützer, "daher sind strenge inhaltliche Auflagen und Kontrollen nötig." Handynutzer verlieren rasch den Überblick, wenn zum Abopreis auch für den Datentransfer zu zahlen ist. Daher müssen Grundpreis und Dateigröße künftig deutlich gekennzeichnet sein, damit VerbraucherInnen Durchblick und Kostenkontrolle haben.
 
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