ORF Programme müssen auch fürs Handy gratis sein
Wien (ak) - TV übers Handy bekommt gesetzliche Regeln und soll morgen, Mittwoch, im Ministerrat
beschlossen werden. Frei empfangbare Programme - darunter unbedingt der ORF - müssen am Handy gratis und ohne
Anmeldepflichten sein, fordert die AK. Das ist im Privatfernseh- und ORF-Gesetzesentwurf auch so vorgesehen. Doch
nun soll entgegen des Entwurfs ORF am Handy doch kostenpflichtig werden. Die AK ist gegen eine Änderung. "Handy-TV-Seher
müssten für den Empfang der ORF-Programme den Handyanbietern monatliche Abopreise zahlen", warnen
die AK Konsumentenschützer.
Nach der TV-Digitalisierung wird Fernsehen demnächst auch mobil. Bis zur Fußball-EM 2008 sollen TV-Dienste
auf dem Handy in allen Landeshauptstädten klappen. Den Rahmen dafür schaffen Änderungen im Privatfernseh-
und ORF-Gesetz, deren Begutachtungsfrist am 24. Mai endete. Im Entwurf vorgesehen: frei empfangbare Programme -
darunter der ORF - kostenpflichtige Basispakete und anbieterabhängige Premiumpakete.
Die AK verlangt, dass frei empfangbare TV-Dienste übers Handy nicht gekappt werden. Neben den kostenpflichtigen
TV-Abos muss es frei empfangbare Programme geben - darunter jedenfalls ORF 1 und 2. Das freie Programmpaket muss
auf allen geeigneten Endgeräten ohne Anmeldung, Registrierung, Freischaltung oder spezielle Entschlüsselungssysteme
empfangbar sein. KonsumentInnen brauchen auch Wahlfreiheit bei den Programmen statt fixer Bindung an das Angebot
der Mobilfunkbetreiber: Kostenpflichtige Programmpakete sollen nicht nur in Verbindung mit Mobilfunkverträgen
angeboten werden. Sonst könnten TV-Abos bei Handyvertragsbindungen nicht jederzeit kündbar sein.
Die AK Konsumentenschützer befürchten, dass Fallen für Konsumenten vorprogrammiert sind. Denn Handyanbieter
können individuell werben und gezielt mit teuren Zusatzdiensten wie Web oder Mehrwertdiensten (z.B. Voting,
oder Spiele) locken, da sie Alter, Geschlecht, Nutzungsverhalten und oft sogar den Handystandort kennen. Laut Gesetzesentwurf
darf der ORF TV-Inhalte auch speziell und gewinnorientiert für Handynutzer produzieren. Dass dabei wichtige
Anforderungen des ORF-Gesetzes nicht gelten sollen, lehnt die AK ab. Darf sonst in Jugendsendungen nicht für
Mehrwertdienste geworben werden, wird das fürs Handy-TV gestattet, so die AK angesichts der Verschuldung unter
Jugendlichen. Klar muss sein, dass alle Rundfunkregeln, z.B. zum Jugendschutz, Schleichwerbung, objektiver Berichterstattung,
für alle Handy-TV-Anbieter auch gelten.
"Vorbeugender Schutz vor belästigender Werbung und Kostenfallen sind wichtig", sagen die AK Konsumentenschützer,
"daher sind strenge inhaltliche Auflagen und Kontrollen nötig." Handynutzer verlieren rasch den
Überblick, wenn zum Abopreis auch für den Datentransfer zu zahlen ist. Daher müssen Grundpreis und
Dateigröße künftig deutlich gekennzeichnet sein, damit VerbraucherInnen Durchblick und Kostenkontrolle
haben. |