Wien (bgf) - Gesundheits- und Tierschutzministerin Andrea Kdolsky hat am
30.05. im Ministerrat den Entwurf für ein Tiertransportgesetz eingebracht. "Österreich hat sich
bereits in der Vergangenheit auf europäischer Ebene für hohe Tierschutzstandards eingesetzt und dafür
auch Anerkennung von vielen internationalen Tierschutzorganisationen erhalten. Dieses Engagement werden wir auch
in Zukunft fortsetzen", so Kdolsky. Im Zusammenhang mit dem neuen Tiertransportgesetz, das schon mit 1. August
2007 in Kraft treten soll, hob Kdolsky besonders die massive Einschränkung der Beförderungszeiten für
innerösterreichische Schlachttiertransporte auf 4,5 Stunden hervor. "Mit dieser Regelung, die weit unter
der von der EU vorgesehen Transportzeit von 8 bis 12 Stunden liegt, setzen wir europaweit ein deutliches Zeichen."
Weiters wies die Tierschutzministerin darauf hin, dass jede Person, die Tiere innerhalb Österreichs transportieren
möchte, im Anschluss an eine verpflichtende Praxiszeit, die ihm von seinem Arbeitgeber bestätigt werden
muss, künftig einen mehrstündigen Kurs über das Tiertransportwesen und seine Bestimmungen abzulegen
habe. "Durch entsprechende Schulungsmaßnahmen jener Personen, die für die Tiere während der
Verladung bzw. des Transportes sowie bei der Entladung am Bestimmungsort verantwortlich zeichnen und mit Hilfe
klarer Vorgaben an die Ausstattung eines Fahrzeuges, die Betreuung der Tiere sowie zukünftige Richtlinien
mit Empfehlungen zur Pflege, der Hygiene und über die an das Wohlbefinden der Tiere angepasste Art und Weise
des Transportes wird eine respektvoller Umgang mit den transportierten Tieren eingefordert", so Kdolsky.
Mit der Novelle zum Bundesministeriengesetz wurde dem Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
mit 1. März 2007 die Kompetenz für Tierschutzbelange beim Transport übertragen, die bis dahin im
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie angesiedelt war. "Durch diese Zusammenführung
der Tierschutzkompetenzen unter einem gemeinsamen Dach des Veterinärwesens wird nun endlich eine optimale
Wahrnehmung der Tierschutzagenden in einem schlüssigen Zusammenhang sichergestellt. Durch die Kompetenzverschiebung
ist nun auch sichergestellt, dass die österreichischen Interessen auf europäischer Ebene von Fachexperten
eingebracht und verteidigt werden", so Kdolsky abschließend. |