Minister Buchinger will Befristung bei "Hacklerregelung" aufheben
Wien (pk) - Unter einem berieten die Abgeordneten das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007, das
SVÄG 2007 sowie den F-Entschließungsantrag 85/A(E) betreffend die Erstellung einer Studie über
die Kostenwahrheit der Zuwanderung und die Auswirkungen auf den Sozialstaat und den B-Antrag 31/A bezüglich
ein Bundesgesetz, mit dem eine monatliche Unterstützung für Frauen, die das 60. Lebensjahr vollendet
haben, als Anerkennung für die Kindererziehung geschaffen wird.
Abgeordneter STRACHE (F) konzentrierte sich in seinem Debattenbeitrag auf die Kosten von Zuwanderern für das
Sozialsystem. Offensichtlich, so Strache, würden unqualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland magnetisch
angezogen. Der Sozialstaat habe aber für österreichische StaatsbürgerInnen da zu sein, betonte er
und stellte mit Bedauern fest, dass die anderen Fraktionen eine Studie zur Feststellung der Kosten, die von Zuwanderern
verursacht werden, verhindern. Anhand einer Statistik, wonach 30 Prozent der SpitalspatientInnen in Wiener Neustadt
muslimischen Glauben haben, wollte Strache nachweisen, dass Zuwanderer überproportional das österreichische
Gesundheitssystem in Anspruch nehmen.
Strache kritisierte auch das Modell des Sozialministers zur Behebung des Pflegenotstands, da Kosten in der Höhe
von 3.000 € für eine Familien mit einer zu betreuenden Person nicht leistbar seien. Er fragte, wo denn hier
die Landeshauptleute seien, die sich bislang weigerten, Mittel zur Verfügung zu stellen, während sie,
wenn es um AsylwerberInnen gehe, wesentlich freigiebiger seien. Die Kosten für die AsylwerberInnen seien von
38,7 Mill. € im Jahr 2001 auf 180,4 Mill. € im Jahr 2006 gestiegen, rechnete er vor. Strache forderte daher, AsylwerberInnen
in sichere Drittstaaten zurückzuschicken, gegen Asylmissbrauch vorzugehen und endlich einen Asylgerichtshof
zu installieren, der innerhalb eines Jahres entscheidet, und wogegen kein Rechtsmittel mehr zulässig sei.
Abgeordnete CSÖRGITS (S) warf ihrem Vorredner vor, unmenschlich zu argumentieren. Menschenrechte seien nicht
teilbar, sagte sie, und das unterscheide die SPÖ von der FPÖ, da die SozialdemokratInnen den Menschen
in den Mittelpunkt stellen.
Das vorliegende Gesetz wurde von Csörgits begrüßt, zumal damit innerhalb von fünf Monaten
ein Versprechen der Bundesregierung umgesetzt worden sei. Die Abgeordnete nannte unter anderem die Minderung bei
den Abschlägen und eine bessere Bewertung der Kindererziehungszeiten, des Präsenz- und Zivildienstes,
und das rückwirkend auf 2006. Das seien richtige Schritte zu einer gerechten Pension, betonte sie, und damit
läge seit Jahren wieder einmal eine ASVG-Novelle vor, wo die Menschen die Gewinner seien. Sie zeigte sich
auch zufrieden damit, dass aus ihrer Sicht nun endlich Maßnahmen gegen die Schwarzarbeit eingeleitet werden.
Als Wunsch für eine künftige Novelle nannte sie das Problem der Anrechnung von Krankenstandszeiten bei
Langzeitversicherten.
Abgeordnete HAUBNER (B) räumte ein, dass die vorliegenden Novellen einige Verbesserungen bringen, diese seien
aber nur deshalb möglich, weil in der letzten Gesetzgebungsperiode dafür die Voraussetzungen geschaffen
worden seien. Haubner nannte in diesem Zusammenhang die Verbesserung bei der Anrechnung der Kindererziehungszeiten,
die Korridorpension und die Pensionsversicherung für pflegenden Angehörige. Dennoch sei man nun auf halbem
Wege stehen geblieben, stellte sie fest, insbesondere, was die Langzeitversicherten betreffe. Hier müsse eine
dauerhafte Lösung angestrebt werden und in diesem Sinne legte Haubner auch einen Abänderungsantrag vor.
Ein weiterer Abänderungsantrag betraf die Pensionsversicherung für pflegende Angehörige, da nach
Auffassung des BZÖ in einem weiteren Schritt auch der Dienstnehmeranteil übernommen werden sollte. Schließlich
verlangte sie, Frauen, die nicht erwerbstätig gewesen sind, jedoch Kinder großgezogen und Familienmitglieder
gepflegt haben, einen Pensionsanspruch zuzuerkennen.
Abgeordneter AMON (V) hielt in Richtung Abgeordneter Csörgits fest, Kindererziehungszeiten seien bereits bei
der letzten Pensionsreform berücksichtigt worden, nunmehr werde dieser Ansatz weiter entwickelt. Was die Verlängerung
der Langzeitversicherung betrifft, hofft er, wie er sagte, auf eine weitergehende Lösung vor dem Jahr 2010.
In Vorgriff auf den nächsten Tagesordnungspunkt sprach sich Amon für eine Verlängerung der Pflegeamnestie
um ein halbes Jahr aus. Mit dem Hausbetreuungsgesetz werde zwar ein rechtlicher Rahmen für legale Hausbetreuung
geschaffen, skizzierte er, nach wie vor herrsche aber Unsicherheit in Bezug auf die Finanzierungsfrage. Es gelte
zu verhindern, dass 20.000 Familien plötzlich mit Prüfungen durch das Finanzamt und die Krankenkassen
konfrontiert seien, ohne dass sie ausreichende Informationen hätten und ohne dass die Finanzierung gesichert
sei. Die ÖVP tritt seiner Darstellung nach dafür ein, sowohl selbständige als auch unselbständige
Pflege zu fördern.
Abgeordneter KICKL (F) kritisierte die SPÖ und sprach von versäumten Chancen in der Sozialpolitik. Zwar
bringe die vorliegende Gesetzesnovelle "kleine Verbesserungen" im Sozialrecht, das wolle die FPÖ
gar nicht abstreiten, sagte er, der Entwurf bleibe aber weit hinter den Erwartungen zurück, die die SPÖ
erweckt habe. Die SPÖ schwindle sich, so Kickl, mit "Husch-Pfusch-Lösungen und Provisorien"
über ihre Wahlkampfversprechen hinweg. Dabei könnten seiner Auffassung nach aufgrund der guten Konjunkturlage
soziale Maßnahmen leicht umgesetzt werden. Konkret bemängelte Kickl etwa, dass die so genannte "Hacklerregelung"
nur bis zum Jahr 2010 verlängert und nicht unbefristet verankert wird.
Abgeordneter ÖLLINGER (G) hob unter anderem die verpflichtende Anmeldung von Arbeitnehmern bei der Sozialversicherung
vor Arbeitsbeginn und die Halbierung der Abschläge bei Inanspruchnahme der Korridorpension als positive Punkte
der 67. ASVG-Novelle hervor. Für ihn ist es allerdings ein großes Manko, dass weder im Bereich der Langzeitversicherung
noch im Bereich der Schwerarbeiterregelung eine gesetzliche Lösung getroffen werde, die auf lange Sicht "Substanz
hat". Die bestehende Hürde im Bereich der Schwerarbeiterregelung sei so hoch, dass diese bisher lediglich
von neun Menschen in Anspruch genommen hätte werden können, skizzierte er. Öllinger zufolge müssten
alle Schwerarbeiter ohne Abschläge frühzeitig in Pension gehen können.
Scharfe Kritik übte Öllinger an der Au-Pair-Regelung. Er wertete es als "Katastrophe", dass
künftig neun verschiedene Bundesländerregelungen gelten und Betroffene nicht wüssten, welche Mindestlohntarife,
Zuschläge und Arbeitszeitregelungen sie anzuwenden hätten. Die Konsequenz werde ein Anstieg der Schwarzarbeit
sein, prophezeite Öllinger.
Gesundheitsministerin Dr. KDOLSKY nahm zu einzelnen in ihren Ressortbereich fallenden Punkten Stellung und wies
darauf hin, dass es nicht zuletzt um die Umsetzung mehrerer VfGH-Erkenntnisse sowie um die Reaktion auf ein EU-Vertragsverletzungsverfahren
gehe. Überdies werden vorkehrende Maßnahmen für den Fall einer Influenza-Pandemie getroffen. Zur
im Koalitionsübereinkommen vereinbarten Deckelung der Rezeptgebühren führte Kdolsky aus, sie habe
letzte Woche einen Lösungsvorschlag gemacht, über den sie nun mit dem Koalitionspartner und den Sozialversicherungsträgern
verhandle.
Abgeordneter DOLINSCHEK (B) klagte, derzeit komme es im Sozialversicherungsrecht zu keiner Weiterentwicklung. Er
machte dafür "Neid und Missgunst" zwischen den Koalitionspartnern verantwortlich. Die eine Seite
wolle der anderen keinen Erfolg gönnen, vermutet er. Die künftig verpflichtende Anmeldung zur Sozialversicherung
vor Arbeitsbeginn geht Dolinschek zufolge auf Vorschläge des BZÖ zurück, ein entsprechendes Pilotprojekt
sei bereits in der letzten Regierungsperiode gestartet worden.
Zur Verlängerung der Langzeitversicherung merkte der Abgeordnete an, die Intention des BZÖ sei es stets
gewesen, dass Männer mit 45 Beitragsjahren und Frauen mit 40 Beitragsjahren abschlagsfrei in Pension gehen
können. Aufgrund "sprudelnder Steuereinnahmen" müsste eine unbefristete Regelung möglich
sein. Vehement verteidigte Dolinschek die von BZÖ und ÖVP beschlossene Schwerarbeiterregelung, wobei
er die geringe Inanspruchnahme darauf zurückführt, dass viele Schwerarbeiter eine Invaliditätspension
erhielten.
Abgeordneter RIEPL (S) meinte, mit dem vorliegenden Sozialrechts-Änderungsgesetz werde Österreich wieder
einen Schritt sozialer. Insbesondere die Änderungen im Pensionsrecht bringen ihm zufolge konkrete Verbesserungen
für die Menschen, wobei einige Tausend Männer und Frauen davon profitieren würden. Riepl rechnete
vor, dass eine Frau mit einer Durchschnittspension bereits in den ersten 20 Jahren nach Pensionsantritt 22.400
€ mehr Pension erhalte. Für ihn wird damit den Menschen zumindest teilweise etwas von dem zurückgegeben,
was ihnen vergangene Regierungen genommen hätten.
Abgeordneter HOFER (F) hielt fest, was ihn an der bisherigen Diskussion störe, sei "diese Sattheit der
ÖVP". Es gebe leider immer wieder eine Partei, die "dumm genug" sei, der ÖVP zu Regierungsämtern
zu verhelfen, sagte er. |
Zum Bereich Schwerarbeiterregelung brachte Hofer zwei Entschließungsanträge ein. Zum einen fordert die
FPÖ die Regierung auf, eine neue Schwerarbeiterregelung vorzulegen, die in die Invaliditätspension eingebettet
ist und garantiert, dass jeder Schwerarbeiter mit 60 Jahren ohne Abschläge in Pension gehen kann. Es gehe
nicht an, dass nur Schwerarbeit in den letzten 20 Jahren zähle, betonte er. Der zweite Entschließungsantrag
zielt darauf ab, freiwillige Mitarbeiter von Blaulichtorganisationen wie Feuerwehren, die im Rahmen ihrer Einsätze
regelmäßig Schwerarbeit leisten, in die Schwerarbeiterregelung mit einzubeziehen.
Abgeordnete STEIBL (V) machte geltend, dass die Au-Pair-Regelung mit den Au-Pair-Organisationen abgestimmt und
gut vorbereitet worden sei. Im Zusammenhang mit dem Pensionsrecht zeigte sie sich insbesondere über die nunmehrige
Wertsicherung der Beitragsgrundlage für Kindererziehungszeiten erfreut. Zur vom BZÖ geforderten "Mütterpension"
hielt Steibl fest, diese Frage sei im Zusammenhang mit der bedarfsorientierten Grundsicherung zu lösen.
Abgeordnete ROSENKRANZ (F) warnte davor, dass ungesteuerte Zuwanderung den Sozialstaat "zerstört".
Massenimmigration und Sozialstaat passten nicht zusammen, erklärte sie. Als Problemfelder sieht Rosenkranz
dabei zum einen die hohe Arbeitslosigkeit unter den in Österreich lebenden Ausländern, zum anderen machte
sie auf verstärkte Zuwanderung unter dem Titel "Asyl" aufmerksam. Immer mehr Menschen würden
aus wirtschaftlichen Gründen und nicht aufgrund politischer Verfolgung ihr Land verlassen, konstatierte sie.
Asyl bedeute aber Schutz vor Verfolgung und Schutz auf Zeit und dürfe nicht zu Einwanderung führen. Die
Teilnahme am Sozialstaat sei, so Rosenkranz, kein Menschenrecht, sondern ein Staatsbürgerrecht.
Bundesminister Dr. BUCHINGER wertete die Forderung der FPÖ nach einer Studie über Einzahlungen von Ausländern
in die Sozialtöpfe und Bezüge aus diesen Töpfen als "inhaltlich und menschlich falsch".
Inhaltlich falsch und widersprüchlich sei die Forderung, weil es derartige Studien gäbe, die FPÖ
aber an deren Aussagen gar nicht interessiert wäre, weil für sie das Ergebnis ja schon vorher feststehe.
Menschlich falsch sei es, Ausländern den Schutz der Krankenversicherung vorzuenthalten.
Erfreut zeigte sich der Sozialminister über die positive Anerkennung, die dem Sozialrechtsänderungsgesetz
von allen Fraktionen gezollt worden sei. Dies sei auch angebracht, sei es damit doch gelungen, den Pensionsregelungen
der Jahre 2002/2003 "Giftzähne" zu ziehen, etwa durch die Möglichkeit, bis 2010 mit 45 Versicherungsjahren
(bei Männern) bzw. mit 40 Versicherungsjahren (bei Frauen) ohne Abschläge in Pension zu gehen. Buchinger
kündigte in diesem Zusammenhang für die für Herbst geplante ASVG-Novelle die Aufhebung der Befristung
bis 2010 an. Darüber hinaus werde der "Strafabschlag" bei der Korridorpension beseitigt. Die Kostenfreistellung
bei der Pflege ab Stufe 5 stelle eine Anerkennung der Arbeit pflegender Angehöriger dar. Schließlich
werde durch das Sozialrechts-Änderungsgesetz eine spürbare Verbesserung für fast jeden Zweiten und
jede Zweite erreicht, die in Pension gehen. Auch bei der Schwerarbeit werde man andere Lösungen finden, sagte
der Minister weiter.
Die Situation sei vor einem Jahr, bei der Einführung der "Pflegeamnestie", eine andere gewesen als
jetzt, fuhr der Sozialminister fort. Damals sei dieser Schritt richtig gewesen; heute aber gebe es – ab dem 1.
Juli – die Möglichkeit einer legalen Anstellung von Pflegepersonen, daher brauche es die Amnestieregelung
nicht mehr, betonte Buchinger und bedauerte die durch die jüngste Diskussion ausgelöste Verunsicherung.
Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (S) sprach sich strikt gegen eine Vermengung von Asyl und Zuwanderung aus. In der Frage
der Flexibilisierung beim Kindergeld plädierte sie für eine "gemeinsame Kraftanstrengung" und
übte in diesem Zusammenhang Kritik an dem von BZÖ-Abgeordneter Haubner eingebrachten Antrag.
Das Hauptproblem der Österreicherinnen und Österreicher sei derzeit die Ausländerfrage, eröffnete
Abgeordneter WEINZINGER (F) seinen Beitrag. Die Frage, die es als erste zu lösen gelte, laute: Sind wir ein
Einwanderungsland oder nicht? Es sei nicht falsch, die Kosten der Zuwanderung zu erforschen, zumal das Geld ja
"immer vom Steuerzahler" komme. Der Redner wehrte sich gegen den Vorwurf der "Ausländerhetze",
wenn man auf die Probleme der Mitbürger eingehe.
Den Ausdruck "Giftzähne" im Zusammenhang mit den Pensionsregelungen von 2002/03 wollte Abgeordneter
DONABAUER (V) nicht auf seiner Fraktion sitzen lassen und plädierte für eine semantische Korrektur. Den
Beitrag zur FPÖ zum Thema Zuwanderungskultur wies Donabauer als entbehrlich und in einer Sozialdebatte unpassend
zurück. Die in der debattierten Vorlage erfolgten Verbesserungen seien dank der guten Wirtschaftslage möglich.
Zufrieden zeigte er sich über die damit erreichte Rechtssicherheit bei Abfinden für Betriebsräte,
und auch bezüglich Erwerbsunfähigkeit werde man eine passende Lösung finden, ebenso – wie er hoffte
– beim fiktiven Ausgedinge, wo eine beginnende neue Armut sich abzeichne.
Unter Bezugnahme auf koalitionsinterne Auseinandersetzungen fand BZÖ-Klubobmann WESTENTHALER es nicht gut,
wenn das Land "schlechtgestritten" werde. Sozialminister Buchinger warf er vor, Versprechungen zu machen
ohne zu sagen, wie sie finanziert würden. Zum Thema Ausländer brachte er die Schweiz ins Spiel, wo bei
den Sozialleistungen zwischen Staatsbürgern und Nichtstaatsbürgern unterschieden werde; Westenthaler
grenzte sich von der Forderung der FPÖ ab, Ausländern keine Sozialleistungen zu zahlen. Kritisch wandte
sich der Klubobmann der kleinsten Fraktion auch gegen Familienministerin Kdolsky. Sie würde auf den "erbitterten
Widerstand" des BZÖ stoßen, wollte sie von Familien Kindergeld zurückfordern.
Westenthalers Rede sei kein Beitrag zur Beendigung der Verunsicherung gewesen, sagte Sozialminister Dr. BUCHINGER
in einer zweiten Wortmeldung. Es sei vereinbart, dass bis Ende des laufenden Jahres der Bund für die geplanten
Kostenbeiträge bei der Pflege aufkomme, ab dem kommenden Jahr werde dies über den Finanzausgleich geregelt.
Es sei eine Tatsache, dass Ausländer aus den Sozialtöpfen "mehr herausnehmen als sie einzahlen",
unterstrich Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) den Standpunkt ihrer Fraktion, die Vorhaltungen in der Debatte
könne sie nicht nachvollziehen. Diese Tatsache ergebe sich aus dem Familienzuzug bei Ausländern, wodurch
vielfach Ehefrauen, Kinder und Eltern mitversichert seien. Die Konsequenz seien leere Sozialtöpfe und ein
wankender Sozialstaat. Zudem zahlten Ausländer in "niedriger Beschäftigung" wenig, illegal
Beschäftigte gar keine Beiträge.
"Hasspredigt" und Menschenverachtung warf darauf Abgeordnete Dr. OBERHAUSER (S) ihrer Vorrednerin vor.
Gegenüber Westenthaler nahm sie Gesundheitsministerin Kdolsky in Schutz. An die frühere Gesundheitsministerin,
Abgeordnete Rauch-Kallat, gewandt, sprach Oberhauser die seinerzeit gekauften Gesundheitsmasken an.
Enttäuscht über die Beiträge der FPÖ zeigte sich Abgeordneter WÖGINGER (V). Das Ausspielen
von Menschen gegen einander habe im Parlament nichts verloren, betonte der Abgeordnete, und die FPÖ rede das
Land schlecht. Die zu debattierende Vorlage setze einen wichtigen Schritt bei den Pensionen, auch die positive
Bewertung der Kindererziehungszeiten sei ein positiver Schritt. Wichtig sei nunmehr aber auch die "politische
Vermarktung", betonte Wöginger. Als noch offene Fragen nannte er die Krankenstandszeiten für Langzeitversicherte
und das fiktive Ausgedinge bei den Bauern.
Freude über die Halbierung des Abschlags bei der Korridorpension zeigte Abgeordneter DOBNIGG (S). Auch bei
den anderen Punkten der Novelle schloss er sich der Wertung seiner KlubkollegInnen an.
Den Kampf gegen die Schwarzarbeit thematisierte Abgeordnete MIKESCH (V). 99 % der UnternehmerInnen zahlten ihre
Sozialbeiträge, das restliche eine Prozent stelle aber ein Problem dar, daher sollte an dieser Stelle Ordnung
geschaffen werden. In diesem Zusammenhang sah sie bei der zweistufigen Anmeldung ein Problem, weil viele gar nicht
erst zum Arbeitsantritt erschienen, damit also nur bürokratischen Aufwand verursachten.
Abgeordneter KECK (S) votierte für die Wahrung der Arbeitnehmerinteressen und meinte, die Aussagen der F seien
vor diesem Hintergrund inakzeptabel. Dies umso mehr, als es just die Vertreter der FPÖ gewesen seien, die
für die Verschlechterungen für die arbeitenden Menschen verantwortlich seien. Die FPÖ wolle nur
politisches Kleingeld schlagen, und dieser Stil sei nicht zu goutieren.
Abgeordnete Dr. KARL (V) ging auf ein Detail aus der Sozialhilfeleistung ein und erläuterte die geplante Vorgehensweise
in dieser speziellen Angelegenheit. Zudem setzte sie sich mit den Grundsätzen des Sozialversicherungswesens,
namentlich mit dem Solidaritäts- und dem Territorialitätsprinzip, auseinander.
Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) kritisierte das Verhalten der FPÖ in der laufenden Debatte und forderte diese
Partei auf, ihren Ton zu mäßigen. Erfreut zeigte sich die Rednerin darüber, dass begonnen werde,
dem Pensionsrecht mit dieser Novelle die "Giftzähne" zu ziehen. Besonderes Augenmerk legte die Rednerin
auf werktätige Frauen, für welche die gegenwärtige Pensionsreform eine "Armutsfalle" darstelle,
da diese nur mit allerkleinsten Pensionen rechnen könnten. Für diese Gruppe müsse entsprechend gesorgt
werden.
Abgeordnete RAUCH-KALLAT (V) widersprach der Ansicht, dass die Vorsorgemaßnahmen der vorangegangenen Bundesregierung
umstritten gewesen seien. Österreich habe einen adäquaten Pandemieplan erarbeitet, und dieser Weg sei
nach wie vor der richtige. Österreich werde sich auch weiterhin an diesen Plan halten.
Das SRÄG 2007 und das SVÄG 2007 wurden mit Mehrheit beschlossen. Die (negativen) Berichte des Ausschusses
zu den beiden Oppositionsanträgen wurden zur Kenntnis angenommen, die Abänderungsanträge der Opposition
blieben in der Minderheit. Gleichfalls abgelehnt wurden die oppositionellen Entschließungsanträge. |