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Wahl der Volksanwälte |
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erstellt am
05. 06. 07
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Cap:
Volksanwaltschaft wichtig für Bürgernähe des Parlaments
Volksanwalt Kostelka leistet exzellente Arbeit - Cap stimmt Dreier-Vorschlag zu
Wien (sk) - Die Volksanwaltschaft sei eine ganz wichtige Einrichtung, weil sie für die BürgerInnen
in Vertretung gegenüber der Verwaltung von größtem Interesse ist, so SPÖ-Klubobmann Josef
Cap am 05.06. im Nationalrat. Damit sei die Volksanwaltschaft von zentraler Bedeutung für die Bürgernähe
des Parlaments. Volksanwalt Peter Kostelka habe bislang "exzellente Arbeit" geleistet - die SPÖ
stelle ihn "mit großer Freude und wirklichem Stolz noch einmal als Kandidat auf", so Cap, der unterstrich,
dass die SPÖ dem Dreier-Vorschlag zur Volksanwaltschafts-Wahl zustimmt. In Richtung FPÖ betonte Cap,
dass "der Souverän entschieden hat, wer bei der Wahl dritter (Grüne) und wer vierter (FPÖ)
geworden ist" - das sei das "Ausschlaggebende". Die Vorschläge der ÖVP in Richtung "Halbzeitlösung"
oder Bestellung von gleich vier Volksanwälten wertete Cap als "unernst".
Der ÖVP-Vorschlag einer Halbzeitlösung sei in seiner angeblichen "Selbstlosigkeit" offenbar
nur möglich, weil davon "zwei Parteien betroffen sind, wo die ÖVP nicht dabei ist". Auch das
Argument nach Bestellung von gleich vier Volksanwälten sei nur als unernst zurückzuweisen - besonders
dort, wo mit der Begründung "Der Steuerzahler wird's schon zahlen" argumentiert wird.
Volksanwalt Kostelka habe auch international einen guten Ruf und viel für die Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft
getan - er hoffe, dass Kostelka gewählt werde, bekräftigte Cap. Der SPÖ-Klubobmann betonte weiters
die gute Zusammenarbeit zwischen Nationalrat und Volksanwaltschaft. Auch die Kooperation zwischen Volksanwaltschaft
und Petitionsausschuss sei hervorzuheben, so Cap. Er wünsche den künftigen Volksanwälten alles Gute
und hoffe, dass sie "ihre Arbeit im Interesse Österreichs und der BürgerInnen gut verrichten". |
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Grillitsch: Die ÖVP hat mit Maria Fekter eine ausgezeichnete Wahl getroffen
Grillitsch räumte allerdings ein, dass es bezüglich der Nominierung der Volksanwälte
eine Gesetzeslücke gebe
Wien (övp-pk) - Keinen Grund sah die ÖVP am 05.06., im Plenum des Nationalrates, der Tagesordnung
nicht zuzustimmen, so wie die FPÖ das in einer Einwändungsdebatte erreichen wollte. "Ein Ausschussbericht
liegt vor, ein Gesamtvorschlag für die künftige Besetzung der Volksanwaltschaft liegt auf dem Tisch",
begründete ÖVP-Klubobmann-Stellvertreter Abg. Fritz Grillitsch die Entscheidung der ÖVP.
Grillitsch räumte allerdings ein, dass es bezüglich der Nominierung der Volksanwälte eine Gesetzeslücke
gebe. "Die diesbezüglichen Gutachten lagen weit auseinander, es gab und gibt unterschiedliche Interpretationen.
Präsidentin Prammer hat von ihrem Nominierungsrecht Gebrauch gemacht und ist in ihrer Entscheidung dem Rechtsgutachten
des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes gefolgt, das bei Mandatsgleichstand auf die Stimmenstärke abstellt."
In der ausführlichen Diskussion im Rahmen der Sitzung des Hauptausschusses habe die ÖVP zur Lösung
der Frage und verfassungsmäßigen Bereinigung der Situation zwei Vorschläge eingebracht. Einer habe
auf eine Halbzeitlösung abgestellt, der andere die Aufstockung der Volksanwaltschaft auf vier Volksanwälte
abgezielt. Beide Vorschläge haben keine Mehrheit gefunden. "Strache hat hier eine große Chance
versäumt", bedauerte Grillitsch.
Mit Dr. Maria Fekter als künftige Volksanwältin habe die ÖVP jedenfalls eine ausgezeichnete Wahl
getroffen, schloss der ÖVP-Klubobmannstellvertreter. |
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Strache: Verfassungsbruch ist Schande für das Hohe Haus
Prammer lässt freiheitlichen Antrag nicht zur Abstimmung zu und bringt FPÖ einmal
mehr um ihr Recht
Wien (fpd) - "Eigentlich müsste es heute den Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und Grünen
angesichts des Verfassungsbruchs die Schamesröte ins Gesicht treiben", meinte FPÖ-Bundesparteiobmann
HC Strache zu Beginn seiner Rede am 05.06. Beim Nominierungsrecht für die Volksanwaltschaft handle es sich
um keine Gesetzeslücke, sondern es stehe ausdrücklich in der Verfassung, dass die an Mandaten drittstärkste
Partei ein Nominierungsrecht habe. Nicht die Stimmenstärke sei von Relevanz, sondern ausdrücklich die
Mandatsstärke.
Strache sprach von einer Schande für dieses Hohe Haus. Was heute geschehe, sei eine Verhöhnung der Demokratie.
Nationalratspräsidentin Prammer habe mittlerweile die weibliche Rolle ihres Amtsvorgängers Khol übernommen
und das Oppositionsrecht mit Füßen getreten. Den Grünen warf der freiheitliche Bundesparteiobmann
vor, ihre Haltung geändert zu haben, und belegte dies mit Zitaten von Pilz, Stoisits und Petrovic.
Scharfe Kritik übte Strache an der grünen Kandidatin Stoisits, die für dieses Amt völlig unqualifiziert
sei. Ihre Haltung zu Österreich und den Österreichern sei geprägt von einer abgrundtiefen Abneigung
gegen dieses Land und seine Menschen. Ihr Weltbild sei sehr simpel: "Die Österreicher sind für sie
böse Rassisten, Ausländerfeinde, Rechtsradikale und noch schlimmeres, jeder Zuwanderer, illegale Ausländer
und Asylant hingegen ist für sie der reinste Engel."
Stoisits sei auch eine Meisterin der Vorverurteilung. Wenn es um Vorwürfe gegen die Exekutive gegangen sei,
habe sie immer als erste laut Skandal geschrieen. Die Unschuldsvermutung habe für Polizisten plötzlich
nicht mehr gegolten. Und wenn Exekutivbeamte freigesprochen worden seien, habe Stoisits die Unabhängigkeit
und Objektivität der Gerichte in Frage gestellt. "Wenn ich mir jetzt vorstelle, dass so jemand an einer
so wichtigen Position wie der des Volksanwalts sitzen soll, bekomme ich ehrlich gesagt Magenschmerzen, und zwar
heftige", erklärte der freiheitliche Bundesparteiobmann.
Strache brachte einen Antrag ein, den Gesamtvorschlag nicht zur Abstimmung zu bringen und den Freiheitlichen ihr
Nominierungsrecht einzuräumen. Dieser wurde von der Präsidentin wegen angeblicher Geschäftsordnungswidrigkeit
nicht zur Abstimmung zugelassen, woraufhin die freiheitliche Fraktion unter Protest den Plenarsaal verließ.
Einmal mehr wurde die FPÖ durch das Verhalten Prammers um ihr Recht gebracht. |
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Westenthaler: Grüne werden zu Verfechtern des Proporzes
BZÖ für Volkswahl der Volksanwälte - Westenthaler kritisiert widerwärtigen
Postenschacher der rot-schwarzen Regierung
Wien (bzö) - "Die Grünen sind mittlerweile überführt als Teil des Parteien-
und Proporzgedankens. Sie sind eine ganz normale angepasste Proporzpartei. Einmal sind sie als drittstärkste
Partei zu Posten zu kommen und schon haben sie ihre Unschuld verloren. Die Grünen Gründerväter werden
sich heute schön wundern, wie Van der Bellen, Stoisits, Glawischnig, Pilz und Co. zu Verfechtern des Proporzes
werden", sagte BZÖ-Chef Klubobmann Peter Westenthaler am 05.06. im Rahmen der Parlamentsdebatte zur Bestellung
der Volksanwälte. Westenthaler zitierte Aussagen von Pilz und Stoisits aus dem Jahr 2001, in denen diese eine
Volkswahl der Volksanwälte forderten und wörtlich von "Parteianwälten" und "Versorgungsposten"
gesprochen hatten.
Das BZÖ hat einen Antrag für eine Volkswahl der Volksanwälte eingebracht. Diese soll gleichzeitig
mit der Bundespräsidentenwahl stattfinden. "Das wären dann wirkliche Volksanwälte", sagte
Westenthaler.
Der BZÖ-Chef kritisierte in diesem Zusammenhang den "widerwärtigen Postenschacher der rot-schwarzen
Regierung". "Die Regierung wurde auf 20 Mitglieder aufgestockt, der Klimafonds bekommt zwei - einen roten
und einen schwarzen - Geschäftsführer, die Verbund hat plötzlich zwei rot und zwei schwarze Vorstände,
bei ÖBB und Asfinag wird der Proporz mittlerweile sogar kreuzweise betrieben. Das ist die Rückkehr des
rot-schwarzen Systems der 90er-Jahre, das wir 1999 in die Wüste geschickt haben. Das BZÖ wird diesem
widerlichen Postenschacher den Kampf ansagen", betonte Westenthaler.
Westenthaler bekräftigte die Ablehnung des Dreiervorschlages zur Volksanwaltschaft durch das BZÖ. Im
Gegensatz zur Grün-Kandidatin Stoisits seien die Kandidaten Fekter und Kostelka aber geeignet. Der BZÖ-Klubobmann
äußerte gleich eine Wunsch an die künftige Volksanwältin Maria Fekter: "Beenden sie den
Feldzug von ÖVP-Familienministerin Kdolsky gegen die Familien. Lassen sie es nicht zu, dass Kdolsky den Familien
das Kindergeld wieder wegnehmen will. Die Familien haben das Geld bereits gutgläubig ausgegeben oder verplant.
Laden sie, wie wir vom BZÖ, die Familien ein, und helfen sie ihnen."
Westenthaler hatte gestern im Rahmen einer Pressekonferenz angekündigt, dass das BZÖ eine Sammelklage
gegen die Kindergeld-Rückforderungen durch Kdolsky einbringen werde. "Das BZÖ wird für die
Familien einen Musterprozess führen, um sie im Kampf gegen dieses rechtswidrige Abkassieren zu unterstützen.
Wir sind auf der Seite der Familien", so Westenthaler abschließend. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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