Verkehrs- und Rechtssicherheit steht im Vordergrund
Wien (bmvit) - "Die Verkehrs- und Rechtssicherheit steht im Vordergrund. Daher werden
wir innerhalb von vier Wochen die notwendigen Verordnungen erlassen, damit die Section Control wieder rechtskonform
in Betrieb gehen kann", erklärt Verkehrsminister Werner Faymann zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes
am 15.06..
Verkehrsminister Werner Faymann hat sofort nach Bekanntgabe der Aufhebung der Section Control durch den Verfassungsgerichtshof
die Vorbereitung der für die Wiederanschaltung notwendigen Verordnungen in Auftrag gegeben. Die Einholung
der notwendigen Gutachten für die Streckenabschnitte mit Section Control wird zwei bis drei Wochen in Anspruch
nehmen. Spätestens in vier Wochen sollen die Verordnungen in Kraft treten.
Die Verordnungen werden allen vom Verfassungsgerichtshof vorgegebenen Punkten Rechnung tragen. Das bedeutet einerseits,
dass beim Einsatz von Section Control durch Gutachten die besondere Gefährdungssituation begründet wird
und andererseits insbesondere die ausreichende Kundmachung über Länge der Wegstrecke und die Aufzeichnung
der Daten gewährleistet wird. |