Section Control: Verordnungen innerhalb von 4 Wochen  

erstellt am
18. 06. 07

Verkehrs- und Rechtssicherheit steht im Vordergrund
Wien (bmvit) - "Die Verkehrs- und Rechtssicherheit steht im Vordergrund. Daher werden wir innerhalb von vier Wochen die notwendigen Verordnungen erlassen, damit die Section Control wieder rechtskonform in Betrieb gehen kann", erklärt Verkehrsminister Werner Faymann zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes am 15.06..

Verkehrsminister Werner Faymann hat sofort nach Bekanntgabe der Aufhebung der Section Control durch den Verfassungsgerichtshof die Vorbereitung der für die Wiederanschaltung notwendigen Verordnungen in Auftrag gegeben. Die Einholung der notwendigen Gutachten für die Streckenabschnitte mit Section Control wird zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen. Spätestens in vier Wochen sollen die Verordnungen in Kraft treten.

Die Verordnungen werden allen vom Verfassungsgerichtshof vorgegebenen Punkten Rechnung tragen. Das bedeutet einerseits, dass beim Einsatz von Section Control durch Gutachten die besondere Gefährdungssituation begründet wird und andererseits insbesondere die ausreichende Kundmachung über Länge der Wegstrecke und die Aufzeichnung der Daten gewährleistet wird.
 
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