Novelle zum Kinderbetreuungsgeld-Gesetz in Begutachtung  

erstellt am
14. 06. 07

 Kdolsky: Weitere Verbesserungen für Erfolgsmodell Kinderbetreuungsgeld
Wien (bmgfj) - "Das Kinderbetreuungsgeld ist zweifellos ein Erfolgsmodell und es wird durch die Novelle, die ich heute, Donnerstag, in Begutachtung schicke, noch einmal wesentlich verbessert", so Familienministerin Andrea Kdolsky. Die geplanten Änderungen seien gerade auch für Alleinerziehende ein wesentlicher Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. "Österreich liegt mit seinen Familienleistungen bereits schon jetzt im europäischen Spitzenfeld, aber mit den geplanten und auch im gemeinsamen Regierungsprogramm verankerten Maßnahmen sorgen wir dafür, dass Österreich in den kommenden Jahren noch kinder- und familienfreundlicher wird."

Bei der Novelle zum Kinderbetreuungsgeld-Gesetz, der bereits fünften Gesetzesinitiative von Gesundheits- und Familienministerin Kdolsky, sind vier wesentliche Verbesserungen vorgesehen:


1. Flexibilisierung der Bezugsdauer und Höhe
Zukünftig werden Familien die Wahl haben zwischen dem bisherigen Modell (insgesamt 36 Monate, davon sechs Monate der andere Partner) mit einem Bezug von Euro 436,- monatlich oder einem Bezug von insgesamt 18 Monaten (davon 3 Monate der andere Partner) in der Höhe von Euro 800,- monatlich.

"Die im Regierungsprogramm vorgesehene zweite Variante schafft mehr Wahlfreiheit, die vor allem jenen entgegen kommt, die früher wiedereinsteigen wollen bzw. müssen", so Kdolsky. Der von Frauenministerin Bures geforderten Ausdehnung der vollen Bezugsdauer von 18 bzw. 36 Monaten auch auf Alleinerziehende steht die Familienministerin weiterhin skeptisch gegenüber. "Die ursprüngliche Intention von 30+6 war und ist, für Väter einen Anreiz zur Kinderbetreuung zu schaffen. Dieses partnerschaftliche Bezugsmodell hat sich bewährt und soll daher auch im neuen Modell fortgeführt werden. Die Anzahl der Männer, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, hat sich im Vergleich zum Karenzgeld alt seit Einführung des Modells 30+6 fast verdreifacht. Durch das neue Modell 15+3 wollen wir noch mehr Männer ermutigen, ihren Kindern Zeit zu widmen, denn die Väterbeteiligung liegt laut aktueller Monatsstatistik bei 3,8 Prozent. Das heißt, über 95 Prozent der Kinderbetreuungsgeldbezieher nehmen dieses 30 Monate in Anspruch. Von einer Benachteiligung Alleinerziehender kann also keine Rede sein", sagte Kdolsky.

Der von Bures geforderte verlängerte Bezug für Alleinerziehende sei außerdem problematisch, da die tatsächliche Familiensituation nicht realistisch überprüfbar sei und man dadurch den ohnehin defizitären Familienlastenausgleichsfonds massiv belasten würde. "Die Haltung des Koalitionspartners in dieser Frage ist für mich nicht nachvollziehbar. Auf der einen Seite wird gedrängt, so schnell wie möglich Frauen wieder ins Berufsleben einzugliedern und auf der anderen Seite soll es dann noch einmal zu einer Verlängerung für Alleinerziehende kommen. Mir geht es um eine bestmögliche finanzielle Absicherung und Schaffung einer Wahlmöglichkeit auch für Alleinerziehende."

2. Anhebung der Zuverdienstgrenze
Die Zuverdienstgrenze wird von derzeit 14.600 Euro pro Jahr auf 16.200 Euro pro Jahr angehoben.

3. Anhebung der Zuverdienstgrenze für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld
Um die Situation von Alleinerziehenden zu verbessern, wird mit der Novelle zum Kinderbetreuungsgeld-Gesetz auch die Zuverdienstgrenze für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld auf 16.200 Euro angehoben. "Das ist mehr als eine Verdreifachung gegenüber der alten Regelung die derzeit bei 5.200 Euro liegt", so Kdolsky. Die geplante Angleichung der Zuverdienstgrenze sei ein transparentes Modell und bringe auch in Sachen Administration enorme Erleichterungen.

4. Änderungen bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze
Die Novelle zum Kinderbetreuungsgeld-Gesetz sieht vor, dass man in Zukunft bei einer Überschreitung der Zuverdienstgrenze von 16.200 Euro nicht wie bisher das gesamte in diesem Jahr bezogene Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen muss, sondern nur den die Zuverdienstgrenze übersteigenden Betrag. Dieser reduziert sozusagen in der jeweiligen Höhe das gebührende Kinderbetreuungsgeld.

Die Novelle zum Kinderbetreuungsgeld-Gesetz wird mit den genannten Änderungen heute, Donnerstag, in Begutachtung geschickt. "In den kommenden sechs Wochen sind alle Betroffenen eingeladen, sich einzubringen. Die Novelle soll mit 1.1.2008 in Kraft treten. Anschließend werden wir die umgesetzten Maßnahmen einer Evaluierung unterziehen und bei Bedarf selbstverständlich über Nachbesserungen diskutieren", so Kdolsky.

Abschließend hielt die Familienministerin fest, dass neben Alleinerziehenden auch kinderreiche Familien ab 1.1.2008 finanziell besser unterstützt werden - konkret geplant seien gemäß Regierungsübereinkommen die Anhebung des Zuschlags zur Familienbeihilfe für das dritte und jedes weitere Kind. Gleichzeitig solle die Einkommensgrenze für den Mehrkindzuschlag erhöht werden. "Insgesamt werden 36 Millionen Euro mehr für kinderreiche Familien zur Verfügung stehen", sagte Kdolsky.

 

Bures für Verbesserungen beim Kindergeld für Alleinerzieherinnen
Wien (sk) - "Die Flexibilisierung des Kindergeldes war mit der ÖVP schwierig zu verhandeln. Dort hat man geglaubt, das Kindergeld ist 'der' politische Meilenstein", bemerkte Frauenministerin Doris Bures im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung unter dem Titel "Und sie bewegen doch. Frauen fordern einst und jetzt", organisiert von der Frauenarbeitsgemeinschaft im BSA. Mit Bures am Podium befand sich die ehemalige Frauenministerin Johanna Dohnal, moderiert wurde die Veranstaltung von der SPÖ-Gesundheitssprecherin Sabine Oberhauser. Nun bremse die ÖVP bei Verbesserungen des Kindergeldes für Alleinerzieherinnen, diese seien beim Zuverdienst und bei der Bezugsdauer Paaren gegenüber benachteiligt, so Bures weiter. Ebenfalls unverständlich sei, dass die ÖVP einer kostenlosen HPV-Impfung nicht zustimme, vor allem wenn man bedenke, dass Gebärmutterhalskrebs die zweithäufigste Todesursache für Frauen zwischen 15 und 45 Jahre sei. "Gebärmutterhalskrebs kann jede Frau bekommen, die Impfung kann sich nicht jede leisten", konstatierte die Frauenministerin.

Blockadepolitik betreibe die ÖVP ebenfalls bei der von ihr geplanten Dienstrechtsnovelle, erläuterte Bures. Dort seien Verbesserungen vorgesehen, die vor allem die Karrierechancen von Frauen im öffentlichen Dienst erhöhen sollen. Zum einen verlange sie mehr Transparenz bei Ausschreibungen und zum anderen sehe sie eine paritätische Besetzung der Bewertungskommissionen vor. Während man bei den Bewertungskommissionen derzeit nur eine Soll-Bestimmung habe, was die Teilnahme von Frauen betrifft, wäre dies mit der Dienstrechtsnovelle dann verpflichtend. "Auch bei den Karrierechancen von Frauen muss der Bundesdienst Vorbildfunktion haben", so die Frauen- und Beamtenministerin.
Bures bedankte sich bei ihrer Amtsvorgängerin Dohnal, diese habe eine gute Basis geschaffen "auf der wir jetzt aufsetzen können". Mit dem Antritt der schwarz-blauen Koalition sei ein "Bruch" in der Frauenpolitik erfolgt, die Versäumnisse der letzten Jahre würden sich auch in Zahlen ablesen lassen. Im Jahr 2000 seien Managementposten noch zu 30 Prozent mit Frauen besetzt gewesen, jetzt liege der Wert bei 20 Prozent, führte Bures als Beispiel an. Zu den wesentlichen Punkten ihrer Politik würde das Zusammenleben zwischen den Geschlechtern gehören, in diesen Bereich falle die Debatte um häusliche Gewalt und auch die Verteilung der unbezahlten Arbeit. Des Weiteren seien ihr alle Problemstellungen rund um den Arbeitsmarkt und die Armutsbekämpfung wichtig und zum dritten gehe es um politische Mitbestimmung von Frauen. Man sei stolz, so Bures, dass man in der Regierung jetzt "Halbe-Halbe" habe, so weit wäre man ohne Quotenregelung nie gekommen.
Johanna Dohnal führte aus, dass es für sie nie leicht war, mit frauenspezifischen Anliegen durchzudringen, auch in der eigenen Partei nicht, denn, so Dohnal, "auch sozialistische Männer sind Männer". Jetzt jedoch sei vor allem bei den Männern an der Spitze der SPÖ eine neue Generation angetreten, die die Wichtigkeit von Frauenthemen erkannt hätte. Trotz aller Probleme mit dem Koalitionspartner ÖVP seien jetzt wichtige Themen "auf dem Tisch", Bures stehe vor einer Situation wo man "anknüpfen" kann. Dohnal betonte die zwei Grundthemen des "christlichen Fundamentalismus": Einerseits wolle man breite Schichten von guter Bildung fernhalten und zum Zweiten wolle man die Kontrolle über die Gebärfähigkeit der Frau haben. Dies sei schon zu ihrer Zeit so gewesen und auch heute noch feststellbar.
Oberhauser als Vorsitzende der Frauen im BSA bestätigt
Neben der Podiumsdiskussion stand auch die konstituierende Sitzung der Frauen im BSA auf dem Programm, SPÖ-Abgeordnete Sabine Oberhauser wurde einstimmig als Vorsitzende gewählt. Als Stellvertretende Vorsitzende wurden Johanna Dohnal, Elke Konieczny, Susanne Metzger und Melitta Trunk gewählt. Oberhauser betonte in ihrem Statement die Notwenigkeit einer Frauenarbeitsgemeinschaft im BSA. Diese sei vor zwei Jahren wieder gegründet worden und man habe schon einige öffentlichkeitswirksame Aktionen gemacht. Als Beispiel nannte Oberhauser das Versteigern von Bildern, gemalt von Politikern, zu Gunsten von Frauenhäusern. Für die Zukunft habe man geplant, sich mit einem etwaigen Mentoringprojekt auseinander zu setzen, um jungen Frauen beim Karriereeinstig zu helfen.

 

 Weinzinger: Kinderbetreuungsgeld auch für Patchwork Familien
Bezugsdauer für AlleinerzieherInnen ausweiten
Wien (grüne) - Im Streit um das Kinderbetreuungsgeld muss jedenfalls der volle Bezug für AlleinerzieherInnen und außerdem die Möglichkeit für neuen PartnerInnen ebenfalls Kinderbetreuungsgeld beziehen zu können, geschaffen werden. "Mehr Rechte für 'soziale' Väter und Mütter, den PartnerInnen der biologischen Eltern", fordert Brigid Weinzinger, Frauensprecherin der Grünen. Diese hätten zwar oft einen engen Bezug zum Kind, vom Gesetz her hätten sie derzeit jedoch keinerlei Rechte und Pflichten. Eine Aufteilung der Karenz zwischen dem biologischen und dem sozialen Elternteil wäre derzeit nicht möglich. "Statt sich Gedanken darüber zu machen, ob sich in allen Fällen überprüfen lässt, ob es sich tatsächlich um eine AlleinerzieherIn handelt, sollte es neuen PartnerInnen durch die Anerkennung der sozialen Elternschaft ermöglicht werden, ebenfalls in Karenz zu gehen." , so Brigid Weinzinger.

"Eine Verlängerung der Bezugszeit beim Kinderbetreuungsgeld für AlleinerzieherInnen von 15 auf 18 Monate ist angesichts des extrem schleppend vorangehenden Ausbaus der Kinderbetreuungseinrichtungen, eine absolute Notwendigkeit", so Weinzinger. In dem derzeitigen Tempo werde es auch schwierig für alle 18 Monate alten Kinder einen Betreuungsplatz zu finden, deren Eltern sich für die kürzere Karenzvariante entscheiden werden,. "Hier besteht die Gefahr, dass die Wahlfreiheit zwischen der langen und kurzen Kinderbetreuungsgeldbezugsvariante durch die Säumigkeit der Regierung beim Ausbau der Kinderbetreuungsplätze verunmöglicht wird", so Weinzinger.

 

Rosenkranz: Kinderbetreuungsgeld generell auf drei Jahre ausweiten
Wien (fpd) - FPÖ-Familiensprecherin NAbg. Barbara Rosenkranz sprach sich dafür aus, das Kinderbetreuungsgeld generell auf drei Jahre auszuweiten, und zwar auch für allein erziehende Mütter oder Väter und für Alleinverdiener. Außerdem solle die Zuverdienstgrenze abgeschafft werden.

Kritik übte Rosenkranz an Familienministerin Kdolsky, die mit fadenscheinigen Gründen Alleinerziehern eine Verlängerung des Kindergeldes verwehren will. Überhaupt müsse der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes in Zukunft unabhängig davon sein, wie sich die Eltern die Kinderbetreuungszeiten aufteilten. Die Regierung solle diese Bevormundungstaktik endlich aufgeben und aufhören, sich für die Erziehungsberechtigte der Österreicher zu halten. Mit solchen dirigistischen Maßnahmen sei niemandem gedient. Es könne schließlich nicht angehen, dass Eltern quasi "bestraft" würden, weil ein Elternteil die gesamte Kinderbetreuungszeit beanspruchen wolle. Genauso wenig dürften einem Alleinerzieher noch zusätzliche Stolpersteine in den Weg gelegt werden. Diese Gruppe habe es ohnehin schon schwer genug.

Die FPÖ werde zu diesem Thema auch einen eigenen Antrag einbringen, kündigte Rosenkranz an. Man könne nur hoffen, dass die Regierung einsichtig sei.

 

 Haubner: Kdolsky-Entwurf bedeutet weniger Geld in kürzerer Zeit
Wien (bzö) - Mit "weniger Geld in kürzerer Zeit", bezeichnet die stellvertretende BZÖ-Klubobfrau Ursula Haubner den von Familienministerin Andrea Kdolsky in Begutachtung geschickten Gesetzesentwurf. Das BZÖ fordert die völlige Abschaffung der Zuverdienstgrenze, anstatt Familien rückwirkend abzukassieren. Die Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes habe ergeben, dass die Eltern sowohl mit der Bezugsdauer als auch mit der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes zufrieden sind, aber die Zuverdienstgrenze als echten Schwachpunkt empfinden. "Familien erhalten mit den Kdolsky Plänen einer kürzen Bezugsdauer, insgesamt über 1.000 Euro weniger als bei der längeren Option. Wo bleibt hier die Gerechtigkeit? Kindergeld Neu ala Kdolsky und Bures bedeutet weniger Geld mit kürzerem Bezug, eine familienpolitische Bankrotterklärung von ÖVP und SPÖ. Eine ehrliche und faire Lösung wäre, den Familien bei kürzerer Bezugsdauer trotzdem das gesamte Kinderbetreuungsgeld auszuzahlen", fordert Haubner, die auch den politischen Kleinkrieg von SPÖ und ÖVP auf dem Rücken der Familien kritisierte.

Haubner kritisierte auch weitere Schwachpunkte der Vorstellungen von SPÖVP: Das neue Kindergeldmodell wird in der Verwaltung komplizierter, die Verwaltungskosten werden weiter ansteigen. Das BZÖ trete für eine völlige Abschaffung der Zuverdienstgrenze ein, ebenso wie für eine echte Flexibilisierung ohne finanzielle Verluste für die Eltern. "Halbherzig, ein Rückschritt statt Fortschritt bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mehr Verwaltung, bei weniger Geld für die Familien. Das BZÖ steht für echte Wahlfreiheit mit einem Zugang zum Kinderbetreuungsgeld für Alle unabhängig der persönlichen Entscheidung - das ist der einzige Weg für eine funktionierende Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ebenso wie familienorientierte Arbeitswelt", so Haubner abschließend. 
 
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