Einstimmigkeitsprinzip verhindert wichtige Initiative zur Stärkung der Grundrechte
Wien / Luxemburg (bmj) - Justizministerin Maria Berger zeigte sich am 13. Juni enttäuscht über
das Scheitern des Rates zur Sicherung von Mindeststandards bei den Verfahrensrechten. "In einem Europäischen
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gilt es, das Gleichgewicht zwischen der Sicherheit auf der einen
und der Wahrung der Grundrechte auf der anderen Seite zu wahren“, betonte die Justizministerin. Die verbindliche
Festlegung von konkreten und exakten Schutzrechten Betroffener hätte einen echten Mehrwert bedeutet.
Für die Justizministerin besteht aber auch ein enger Zusammenhang mit der derzeitigen Verfassungsdebatte auf
Europäischer Ebene. „Gerade das Beispiel von EU-weit gültigen Mindeststandards bei den Verfahrensrechten
zeigt, dass das Prinzip der Einstimmigkeit in diesem Bereich jeden weiteren Fortschritt verhindert“, schloss die
Ministerin. |