EU-Justizminister einigen sich auf Europäisches Bagatellverfahren  

erstellt am
14. 06. 07

Bei grenzüberschreitenden Fällen mit Streitwert bis 2.000 Euro nun EU-weit einheitliche Verfahren
Wien / Luxemburg (bmj) - Die EU-Justizminister haben am 13.06 politische Einigung über eine Verordnung erzielt, mit der ein Europäisches Bagatellverfahren eingeführt wird. Das neue Verfahren gilt für grenzüberschreitende Zivil- und Handelssachen, sofern der Gesamtwert einer auf Zahlung oder einer nicht auf Zahlung gerichteten Forderung 2.000 Euro nicht überschreitet. „Grenzüberschreitende Streitigkeiten mit geringem Wert können nun einfacher, schneller und kostengünstiger beigelegt werden“, zeigte sich Justizministerin Maria Berger erfreut. Beispielsweise können nun im EU-Ausland getätigte Fehlkäufe leichter rück abgewickelt werden - Bürger genauso wie Unternehmen sollen europaweit ihr Recht bekommen.

Hierbei handelt es sich grundsätzlich um ein schriftliches Verfahren, bei dem kein Anwaltszwang besteht. Die in einem solchen Verfahren ergangene Entscheidung ist innerhalb der EU sofort und unmittelbar vollstreckbar. „Das Europäische Bagatellverfahren zeichnet sich vor allem durch einen schnellen und übersichtlichen Verfahrensablauf aus, der EU-weit gleich ist“, fasste die Justizministerin kurz die Vorteile der neuen Regelung zusammen, die mit 1.1.2009 in Kraft treten soll.

Der Kläger bringt die Klage schriftlich anhand eines Formblatts ein und kann die als Beweismittel geeigneten Unterlagen beifügen. Das Gericht sendet binnen 14 Tagen eine Kopie der Klage an den Beklagten, der innerhalb von 30 Tagen antworten muss. Innerhalb weiterer 30 Tage fordert das Gericht die Parteien zu weiteren Angaben auf, führt eine Beweisaufnahme durch oder lädt die Parteien zu einer mündlichen Verhandlung. Liegen sämtliche Entscheidungsgrundlagen vor, so erlässt das Gericht binnen 30 Tagen sein Urteil. Ob dieses angefochten werden kann richtet sich nach den Vorschriften des nationalen Rechts des Gerichtsstaates.
 
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