Wien (nso) - Mit Kinderlaufhilfen ("Babywagerl") kommt es in Österreich zu mehreren hundert
schweren Unfällen pro Jahr, wobei sich viele Kleinkinder massive Schädelverletzungen zuziehen. Der typische
Unfall ist der Sturz über Stufen oder Stiegen. Daher müssen Kinderlaufhilfen sicherer konstruiert werden.
Die ÖNORM EN 1273:2005, die strenge Anforderungen an Kinderlaufhilfen stellt, soll nun rechtsverbindlich werden.
Eine Verordnung auf Basis des Produktsicherheitsgesetzes wurde von Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger dieser
Tage zur Begutachtung ausgesendet. "Wir werden damit nicht alle Unfälle mit Laufhilfen verhindern, aber
die Zahl doch stark reduzieren können", so Buchinger. Laufhilfen, die dieser europäischen Norm entsprechen,
müssen hohe Anforderungen an die Stand- und Rutschfestigkeit erfüllen und sind so zu gestalten, dass
sie beim Überfahren einer Stufe noch abgebremst werden. Zudem sieht die Norm umfangreiche Warnhinweise vor.
Kinderlaufhilfen werden oft auch Kinderlauflernhilfen genannt, obwohl Kleinkinder mit diesen Geräten nicht
schneller gehen lernen. Vielmehr kann es - vor allem bei häufiger und längerer Verwendung der Laufhilfen
- sogar zu Fehlstellungen der Füße kommen. Hauptproblem ist aber die Gefahr von Unfällen. "Mit
der Verbindlicherklärung der Norm werden die Hersteller verpflichtet, technische Möglichkeiten zur Erhöhung
der Kindersicherheit einzusetzen. Auch mit diesen Verbesserungen sollten Eltern aber abwägen, ob Ihr Kind
dieses Produkt wirklich benötigt", hält Buchinger abschließend fest. |