Wien (bmeia) - Das Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten hat am 21.06. entschieden, die Ermittlungen wegen der Schließung kubanischer Konten durch
die BAWAG P.S.K. im April des Jahres nicht fortzuführen.
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Kündigung der Konten aller kubanischen Kunden durch die BAWAG hat das Bundesministerium
für europäische und internationale Angelegenheiten auf Anordnung von Außenministerin Ursula Plassnik
Ermittlungen im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen Verdacht auf Verletzung von EU-Bestimmungen gegen
die extraterritoriale Anwendung von US-Gesetzen eingeleitet.
Die Ermittlungen erfolgten auf Grundlage des Bundesgesetzes betreffend die Bestrafung von Verstößen
gegen die Vorschriften der EG-Verordnung Nr. 2271/96. Diese EG-Verordnung verbietet die extraterritoriale Wirkung
von bestimmten US-Gesetzen, darunter des so genannten Helms Burton Act, in der Europäischen Union.
Anfang Mai 2007 wurde seitens der BAWAG bekannt gegeben, dass die Bank die Geschäftsbeziehungen zu kubanischen
Staatsbürgern wieder aufnehme und dass der neue Mehrheitseigentümer Cerberus mittlerweile bei der zuständigen
US-Behörde eine Ausnahmegenehmigung von der Anwendung extraterritorial wirkender US-Gesetzgebung erhalten
habe.
Die detaillierte rechtliche Prüfung durch das Völkerrechtsbüro des Bundesministeriums für europäische
und internationale Angelegenheiten, in Kooperation mit der Europäischen Kommission, hat ergeben, dass die
Ermittlungen nach dem Verwaltungsstrafgesetz nicht mehr fortzuführen sind. |