Sinkende Belastung der österreichischen Wirtschaft bei Erhebungen der Statistik Austria 2001
bis 2006 – Rückgang der Belastung 2001–2006 um 10%
Wien (statistik austria) - Der Zeitaufwand der österreichischen Unternehmen für das Ausfüllen
der Fragebögen der Statistik Austria betrug im Jahr 2006 rund 790.000 Stunden und lag damit um 10,0% unter
dem Wert von 2001. Dies geht aus dem von der Statistik Austria gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich
entwickelten „Belastungsbarometer“ hervor. Dieser beachtliche Rückgang des Zeitaufwandes wurde vor allem durch
Verringerungen der Stichprobenmasse, Anhebung von Meldeschwellen und verstärkte Nutzung von Verwaltungsdaten
erzielt.
Insgesamt waren im Jahr 2006 rund 50.600 Unternehmen meldepflichtig. Das sind rund 14% aller Unternehmen. Klein-
und Kleinstunternehmen sind aufgrund von Schwellenwerten von Meldepflichten gänzlich befreit oder werden nur
durch Stichproben abgedeckt. Die Belastung konzentriert sich daher in erster Linie auf die größeren
Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten. Im Jahr 2006 hatte mehr als die Hälfte aller meldepflichtigen
Unternehmen trotzdem nur einen Meldeaufwand von bis zu fünf Stunden im Jahr. Lediglich 9,9% aller meldepflichtigen
Unternehmen hatten einen Arbeitsaufwand von einer Woche oder mehr im Jahr, im Durchschnitt rund 82 Stunden.
Knapp zwei Drittel (65,2%) des gesamten Meldeaufwandes entfällt auf die Intrastat-Meldeverpflichtung, gefolgt
von der Konjunkturerhebung im Produzierenden Bereich (19,8%) und der Leistungs- und Strukturerhebung mit 8,8%.
Demgemäß ist die Belastung auf die Unternehmen im Sachgüterbereich und im Handel konzentriert.
Auf diese beiden Bereiche entfallen knapp 80% des Gesamtzeitaufwandes.
In das Belastungsbarometer einbezogen sind alle wirtschaftsstatistischen Erhebungen der Statistik Austria mit Meldepflicht.
Es handelt sich um insgesamt sechs verschiedene Erhebungen mit monatlicher und jährlicher Periodizität,
die überwiegend nach EU-einheitlichen Vorgaben und Konzepten durchgeführt werden, und für die gemäß
den nationalen Rechtsvorschriften Meldepflicht besteht. Inhaltlich beziehen sich diese Erhebungen auf den EU-Binnenhandel
(Intrastat), die konjunkturellen Entwicklungen, die Leistungs- und Strukturdaten und den Straßengüterverkehr.
Im Jahr 2006 wurden darüber hinaus zwei weitere Erhebungen in das Belastungsbarometer miteinbezogen – die
Arbeitskostenerhebung, die nur alle vier Jahre durchgeführt wird, sowie die Erhebung der Erzeugerpreise für
Sachgüter, für die seit 2006 eine Meldeverpflichtung besteht.
Der beachtliche Rückgang des für das Ausfüllen der Erhebungsbögen notwendigen Zeitaufwandes
dokumentiert die Bemühungen der Statistik Austria, dem im Bundesstatistikgesetz festgelegten Grundsatz der
Minimierung der Belastung der Auskunftspflichtigen zu entsprechen. Der für die Erstellung der amtlichen Wirtschaftsstatistik
notwendigen Belastung der Unternehmen ist jedoch der Informationsgewinn für die Wirtschafts- und Konjunkturpolitik
gegenüber zu stellen, der durch diese Erhebungen aktuelle und umfassende statistische Daten zur Verfügung
stehen. |