Bartenstein: Neue Förder-Richtlinien für Tourismus  

erstellt am
20. 06. 07

Neue Förder-Richtlinien bringen maßgeschneiderte Unterstützung für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Wien (bmwa) - "Die Neugestaltung der Förderungsprogramme für den Tourismus erweitert die maßgeschneiderte Unterstützung für die gesamte Branche. Damit bleibt Österreichs Tourismus- und Freizeitwirtschaft auch weiterhin fit für den Wettbewerb", sagt Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein am 20.06. Die drei Richtlinien sind nun rückwirkend mit 1. Jänner 2007 in Kraft getreten.

Änderungserfordernisse ergaben sich im Rahmen der Neugestaltung der Förder-Richtlinien auch in Verbindung mit der neuen EU-Strukturfondsperiode sowie dem neuen Regierungsprogramm. Auch die verstärkte Einbindung der Bundesländer ist bei der Neufassung der Richtlinien vorgenommen worden. Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) wird die Programme auch künftig im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit abwickeln.

"Mit den neu formulierten Richtlinien erhalte die Tourismus- und Freizeitwirtschaft Rahmenbedingungen mit möglichst großer Flexibilität, um auf Veränderungen im Umfeld rasch reagieren zu können", so Bartenstein.

In den "Richtlinien des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die TOP-Tourismus-Förderung 2007 – 2013" und in der "Richtlinie des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2007 – 2013" wird ein Bewertungsschema für Förderung innovativer Projekte neu aufgenommen. Auch Maßnahmen zur Internationalisierung werden in Zukunft mit diesen Instrumenten gefördert vor allem in den Bereichen Beratung und Ausbildung sowie Kooperation und Haftung.

Die neue "Richtlinie des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die Jungunternehmerförderung in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2007 – 2013" unterstützt die Gründung neuer Tourismus- und Freizeitbetriebe. Durch ERP-Fondsmitteln können 25 Prozent der sogenannten förderbaren materiellen Kosten einer Neugründung oder Übernahme eines Tourismusbetriebes zur Verfügung gestellt werden. Zur besonderen Unterstützung der Jungunternehmer bietet die ÖHT in betriebswirtschaftlichen Belangen ein begleitendes Coaching an.
 
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