Der Typenschein hat bald ausgedient  

erstellt am
02. 07. 07

Mit 1. Juli tritt Gesetz über die Genehmigungsdatenbank in Kraft
Wien (öamtc) - Wer sich ab 1. Juli ein neues Auto kauft, bekommt anstelle des Typenscheindokumentes einen Auszug aus der Genehmigungsdatenbank. "Alle bestehenden Typenscheine und Einzelgenehmigungsbescheide behalten natürlich ihre Gültigkeit", sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Der vorrangige Sinn der EU-weiten Einführung von Genehmigungsdatenbanken liegt in der Fälschungssicherheit der Datenbankeintragung. Immer wieder werden Typenscheine verfälscht oder zur illegalen Zulassung von gestohlenen Fahrzeugen missbraucht.

Wird ein Fahrzeug mit österreichischem Typenschein neu angemeldet, gibt es bei der Zulassung nur eine Änderung. Die Fahrzeugdaten werden in die Genehmigungsdatenbank eingetragen und der Typenschein durch die neu gestaltete Zulassungsbescheinigung Teil II ergänzt. "Alle zukünftigen Zulassungen werden dann nur mehr in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen und sind dort nachlesbar", erklärt der ÖAMTC-Jurist.

Beim Neuwagenkauf erhält man vom Händler bei Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis in Zukunft nur mehr Kaufvertrag und COC-Papier (certificate of conformity). Mit diesen Dokumenten kann man das Fahrzeug anmelden. Bei der Zulassungsstelle erhält man die neue Zulassungsbescheinigung Teil II, die verbunden mit dem COC-Papier zukünftig als Besitznachweis gilt. Tipp des ÖAMTC-Juristen: "Man sollte sich vor allem beim Kauf bei freien Händlern bestätigen lassen, dass die Normverbrauchsabgabe (NoVA) bereits abgeführt worden ist. Wenn Steuerleistungen offen sind, steht das Fahrzeug in der Genehmigungsdatenbank auf 'Rot'." Erst nach Freigabe durch das Finanzamt, sprich Entrichtung aller Steuerlasten, kann eine Zulassung in Österreich erfolgen.

Auch ein Fahrzeug mit Typenschein, das bereits länger beim Händler steht und noch nicht erstmalig zum Verkehr zugelassen worden ist, muss in die Genehmigungsdatenbank eingetragen werden. "Wenn man in Zukunft ein Neufahrzeug mit österreichischem Typenschein angeboten bekommt, sollte man sich unbedingt schriftlich bestätigen lassen, ob es in die Datenbank eingetragen ist", sagt Hoffer. "Sonst können wegen notwendiger Behördenverfahren zusätzliche Kosten für den Käufer anfallen."
 
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