Verbesserter Konsumentenschutz - Gesetzesentwurf passiert Ministerrat
Wien (bmj) - Der Ministerrat hat am 27.06. dem Vorschlag von Justizministerin Maria Berger zugestimmt,
Schuldenberatungsstellen, die besonders strenge Qualitätskriterien erfüllen, ab Jänner 2008 ein
staatliches Gütezeichen zu verleihen. „Leider machen BürgerInnen, die in die Schuldenspirale geraten
sind, manchmal schlechte Erfahrungen mit unseriösen Schuldenberatern, die ihre Notlage sogar noch ausnutzen.
Das neue Gesetz stellt sicher, dass Betroffene besser zwischen gemeinnützigen und profitorientierten oder
unseriösen Beratungsangeboten unterscheiden können“, zeigte sich Justizministerin Maria Berger im Anschluss
an den Ministerrat erfreut über diesen Fortschritt im Konsumentenschutz.
Seit 1995 wurden in Österreich insgesamt mehr als 30.000 Privatkonkursverfahren eröffnet, allein 2006
waren es über 6.300. Diese Zahlen zeigen, dass ein kontinuierlich steigender Bedarf an Schuldenberatung besteht.
Österreichweit gibt es zehn Schuldenberatungsstellen, die „bevorrechtet“ sind. Sie erfüllen dabei spezielle
vom Justizministerium überprüfte Qualitätsmerkmale. So beraten deren Experten Menschen, die sich
verschuldet haben, unentgeltlich.
Ab Jänner 2008 werden diese Schuldenberatungsstellen das Bundeswappen und die Bezeichnung „Staatlich anerkannte
Schuldenberatung“ führen. „Dieses Gütezeichen ist ein Garant für die gleich bleibend hohe Qualität
der gemeinnützigen Schuldenberatungsstellen“, zeigte sich die Justizministerin überzeugt. Auch Bundesminister
Buchinger lobte die Gesetzesnovelle als wichtige Initiative für den Konsumentenschutz. „Das neue Gütezeichen
für gemeinnützige Schuldenberatungsstellen rückt uns dem Ziel näher, unentgeltliche und qualitativ
gut arbeitende Schuldenberatungsstellen als solche für jedermann erkennbar zu machen. Insbesondere werden
dadurch die Verlässlichkeitskriterien der Beratung sowie die Information über die Pflichten der anerkannten
Schuldnerberatungsstellen für die Konsumenten besser und transparenter geregelt." |