Keine Mehrheit für F-Fristsetzungsantrag
Wien (pk) - Abgeordneter Dr. GRAF (F) begründete den Fristsetzungsantrag damit, dass noch wichtige
Auskunftspersonen zu hören wären, dass noch Unterlagen fehlten und man Zeit brauche, das Aktenmaterial
und die Protokolle in den Bericht einzuarbeiten. Vor allem in den letzten drei Wochen seien wichtige Akten der
Finanzmarktaufsicht und des Bundeskriminalamts zur Geldwäsche eingelangt. Er, Graf, habe daher beantragt,
einen Unterausschuss einzusetzen, in dem parallel gegen Ende des Ausschusses ein Bericht erstellt werden kann,
und wo man auch die Minderheitenrechte für einen Minderheitsbericht bzw. für eine persönliche abweichende
Stellungnahme wahren könnte. Dieser sei aber ohne triftigen Grund abgelehnt worden, was den Schluss zulasse,
dass ÖVP und SPÖ dem Nationalrat keinen Bericht zuleiten wollen. Graf thematisierte auch das so genannten
Non-Paper der US-Botschaft und betonte, es müsse jemanden geben, der im Ausschuss begründet, was warum
geschwärzt wird. Wenn der Ausschuss es ablehne, Verantwortliche zu laden und zu hören, dann habe er sich
ad absurdum geführt und damit leiste er dem Parlament einen schlechten Dienst.
Abgeordneter Dr. CAP (S) unterstrich, dass der Ausschuss sinnvoll gewesen sei und wichtige Arbeit geleistet habe.
Er würdigte dezidiert auch die Arbeit des Ausschussobmannes, auch wenn dieser, wie Cap sagte, verführt
gewesen sei, manchmal die Grenzziehung zwischen Opposition und objektiver Vorsitzführung außer Acht
zu lassen. Cap sprach sich dafür aus, auch weiterhin den Vorsitz in einem Untersuchungsausschuss Abgeordneten
der Opposition zu überantworten, und er hielt abermals fest, dass die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
ein Minderheitenrecht werden sollte. Zur Beendigung des Ausschusses führte Cap aus, er sei seit Ostern bemüht
gewesen, einen Zeit- und Sachplan zu erstellen, da es klug und sinnvoll sei, den Ausschuss vor dem Sommer zu beenden.
Das Zeitmanagement des Ausschusses sei jedoch mitverantwortlich für die derzeitige Situation. Der Ausschuss
sei nicht umsonst gewesen, da er vieles zutage gefördert habe, und nun müsse man verantwortungsvoll die
Schlussphase bewältigen. Der Ausschuss habe genügend Stoff für eine umfassende Reform der Finanzmarktaufsicht
gebracht, sagte Cap und wies vehement den Vorwurf des geplanten Postenschachers zurück. Die von Abgeordnetem
Pilz in der Debatte zum Dringlichen Antrag vorgebrachten Sachverhalte seien auch Gegenstand einer Strafanzeige
der SPÖ gewesen. Vieles habe mit strafrechtlichen Dingen zu tun, und wenn man die Grenzziehung zwischen Justiz
und Untersuchungsausschuss nicht sorgfältig beachte, dann nehme der Untersuchungsausschuss als Instrument
Schaden.
Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) konnte das Wehklagen der Opposition nicht verstehen. Die ÖVP habe sich immer
gegen die Kriminalisierung des Finanzplatzes Österreich gewehrt, stellte Stummvoll fest, und leider sei dies
das Ziel des Ausschusses gewesen. Auch Stummvoll warf dem Ausschussvorsitzenden Graf verfehltes Zeitmanagement
vor, da dieser Anträge zur Ladung wichtiger Auskunftspersonen nicht zur Abstimmung gebracht habe. Jedenfalls
habe sich im Ausschuss das herausgestellt, was der Koalitionspakt zum Inhalt hat und was auch der Rechnungshof
empfohlen hat, nämlich die Finanzmarktaufsicht zu reformieren. Die Reform unter Finanzminister Grasser sei
ein Fortschritt gewesen, aber die Synergieeffekte seien zu wenig genützt worden.
Abgeordneter Mag. KOGLER (G) warf der ÖVP vor, den Untersuchungsausschuss als verlängerte Bank der Regierung
und der Parteizentrale zu betrachten. Ungeklärt ist seiner Ansicht nach, warum dies nun auch die SPÖ
tue. Für eine Verlängerung des Ausschusses spreche die Tatsache, dass noch sechs Punkte offen seien,
darunter auch Fragen, die von der SPÖ in den ursprünglichen Antrag hineinreklamiert worden seien. Es
gehe um Geldwäsche und kriminelle Machenschaften, und man sei gerade dabei, mitten in den Kern zu stoßen.
Doch nun würde der Ausschuss abgedreht. Zu betonen, dass die Finanzmarktaufsicht reformiert gehört, sei
kein Verhandlungserfolg, denn das wisse man längst. Allein diese Tatsachen sprächen dafür, dass
die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen ein Minderheitenrecht werden müsse, so Kogler.
Abgeordneter STRACHE (F) bezeichnete den heutigen Fristsetzungsantrag als einzige Möglichkeit, wie man mit
dem Untersuchungsausschuss umgehen müsse, gehe es doch darum, den Prüfungsauftrag ernst zu nehmen und
den Ausschuss zu Ende zu führen. Der Redner meinte, 16 Zeugen würden noch fehlen, erst dann könne
man einen endgültigen Bericht verfassen. Der ÖVP warf Strache vor, kein Interesse an der Beleuchtung
der "Verfilzungen" zu zeigen und nun den Ausschuss bloß abwürgen zu wollen. Die Argumentation
der Volkspartei nannte er "Scheinheiligkeit pur". Die ÖVP schütze Oligarchen und Wirtschaftskriminelle
und schade damit dem Finanzplatz Österreich, lautete das Urteil Straches.
Abgeordneter BUCHER (B) schlug vor, den Ausschuss für die Zeit des Prozesses zu unterbrechen und dann am 1.November
weiterzuführen. Sollten aber im Herbst neue Elemente auftauchen, dann könnte sich Bucher, wie er sagte,
eine Einberufung des Ausschusses vorstellen.
Bei der Abstimmung blieb der Antrag in der Minderheit. |