Kraftfahrgesetz-Novelle bringt keine Verbesserung – Auch kein Sicherheitsvorteil durch Neu-Regelung
für Quads
Wien (öamtc) - Am 05.07. wird im Plenum des Nationalrates die 28. Novelle des Kraftfahrgesetzes
(KFG) beschlossen. Kritik der ÖAMTC-Juristen hagelt es neuerlich bei der Beförderung von Kindern in Schulbussen.
Obwohl der Club seit Jahren das Recht auf einen eigenen Sitzplatz für jedes Kind fordert, sind Schulbusse
meistens immer noch überfüllt. Die bisherige Bestimmung erlaubt, dass sich bei Platzmangel drei Kinder
zwischen sechs und 14 Jahren eine Zweier-Sitzbank teilen. "Damit wird, selbst wenn Gurte vorhanden sind, ein
Anschnallen unmöglich", kritisiert ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.
Die "Zählregel" in Autobussen ist seit Jahrzehnten ein Streitpunkt zwischen Verkehrs- und Finanzministerium.
Der Familienlasten-Ausgleichsfonds muss nämlich die Mehrkosten bezahlen. Das erfordert eine Zustimmung des
Finanzministers. "In Wahrheit geht es natürlich darum, dass mehr oder größere Busse eingesetzt
werden", sagt die ÖAMTC-Expertin.
Geltungszeitraum für Schneeketten-Mitnahmepflicht zu kurz
Kritik gibt es seitens des Clubs außerdem wegen des zu kurzen Geltungszeitraums der Winterreifen- bzw. Schneeketten-Mitnahmepflicht
für Schwerfahrzeuge. Die Verpflichtung zur Schneeketten-Mitnahme gilt von 15. November bis zum 15. März.
In der vergangenen Saison war aber der einzige Zeitpunkt, zu dem tiefwinterliche Fahrbahnverhältnisse in weiten
Teilen Österreichs geherrscht haben, drei Tage nach Ende der gesetzlichen Verpflichtung. "Notwendig wäre
eine Schneeketten-Mitnahmepflicht über das gesamte Winterhalbjahr", appelliert die ÖAMTC-Juristin
an den Gesetzgeber, die derzeitige Regelung zu überdenken.
Neue Regelung für "Quads" und "Trikes"
- Vierrädrige Kraftfahrzeuge, die Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen ("Quads"), ebenso
Motordreiräder ohne geschlossenen Aufbau ("Trikes"), müssen zukünftig nur mehr mit einer
Kennzeichentafel hinten ausgerüstet werden. Dadurch geht jedoch ein wesentlicher Sicherheitsvorteil der Reflektorwirkung
des Kennzeichens nach vorne verloren. Eine Beibehaltung bzw. eine Durchsetzung der bisherigen Rechtslage wäre
aus Sicht der ÖAMTC-Juristin besser gewesen, denn viele dieser Fahrzeuge waren schon bisher mit bloß
einer Tafel unterwegs.
- Nach langjährigen Bemühungen kann der ÖAMTC einen Erfolg für sich verbuchen: Für Fahrradheckträger
wird es nämlich auf Wunsch eine zusätzliche dritte Kennzeichentafel geben. Sie wird in der Farbe rot
gehalten sein.
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