Bedingte Zulassung, Europa-Charter und Forschungsstipendien
Wien (bmwf) - Bundesminister Hahn kündigt erhebliche Erleichterungen und weniger bürokratische
Hürden für Studierende aus Nicht-EU-Staaten an. Ab kommendem Wintersemester könnten sie mit einer
"bedingten Zulassung" nach Österreich kommen, hier ihre Aufnahmeprüfung absolvieren und ihr
Studium beginnen. Die doppelte Hürde für internationale Studenten (Eignungstest in Österreich und
danach Ansuchen um Aufenthaltstitel im Herkunftsland) fällt somit weg. Das heißt, Studentinnen und Studenten
müssen im Heimatland nur noch einen "geeigneten Wohnsitz" nachweisen. Erst nach der Aufnahmeprüfung
müssen Wohnung und Unterhalt nachgewiesen werden.
Auch für ausländische Forscherinnen und Forscher wird es Verbesserungen geben. Ein vereinfachtes Zulassungsverfahren
ähnlich wie für Schlüsselkräfte, also Daueraufenthaltsrecht, soll möglich gemacht werden.
Außerdem sollen ihre Angehörigen eine Arbeitserlaubnis bekommen. Die Gesetzesänderung bezüglich
der ausländischen Forscher könnte bis Anfang 2008 in Kraft treten.
EU-Forscher/innen-Charter
Um die Mobilität von Forscherinnen und Forschern in der EU zu verbessern hat das Bundesministerium für
Wissenschaft und Forschung als erstes Ministerium europaweit die "European Charter for Researchers/Code of
Coduct for the Recruitment of Researchers" unterzeichnet und verpflichtet sich zu deren Umsetzung. Ziel der
freiwilligen Charta ist es, attraktivere Rahmenbedingungen für Forschende zu schaffen und die Wettbewerbschancen
Österreichs zu stärken. Die Charta soll ein Signal zur Bewusstseinsbildung setzten.
800.000 Euro zusätzlich für Forschungsstipendien
Um den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern erhalten Österreichische Universitäten heuer zusätzlich
796.000 Euro für Forschungsstipendien. 40 Prozent der Mittel sind für Forschungsprojekte von Frauen vorgesehen.
Die Aufteilung an die einzelnen Unis erfolgt nach einem Schlüssel der Rektorenkonferenz. |