Regierungsklausur: Deckelung der Rezeptgebühren beschlossen  

erstellt am
11. 07. 07

 Kdolsky: Entlastung für sozial Schwache
Österreichische Gesundheitssystem weiter das beste der Welt
Eisenstadt (övp-pd) - "Die Deckelung der Rezeptgebühren in der Höhe von zwei Prozent des Netto-Einkommens ist für mich eine wichtige Maßnahme, um vor allem sozial Schwache, chronisch Kranke und Pensionist/innen deutlich zu entlasten. Bisher bestehende generelle Rezeptgebührenbefreiungen bleiben selbstverständlich aufrecht", sagte Gesundheitsministerin Dr. Andrea Kdolsky im Rahmen einer Pressekonferenz am zweiten Tag der Regierungsklausur in Eisenstadt. Damit werde der erfolgreiche Kurs für das hervorragende Gesundheitssystem fortgesetzt. Die Gesundheitsministerin freute sich über die Einigung mit dem Koalitionspartner und meinte in Richtung Sozialminister Buchinger: "In dieser Frage passt zwischen uns kein Blatt Papier."

"Die Bundesregierung wird im Herbst dieses Jahres in einer Novelle der Sozialversicherungsgesetze den Hauptverband der Sozialversicherungsträger verpflichten, auf Basis des Regierungsübereinkommens eine Deckelung der Rezeptgebühren umzusetzen", erläuterte Kdolsky die heutige Einigung mit dem Koalitionspartner. Für diese Zwecke wird dem Hauptverband eine Richtlinienkompetenz erteilt - verbunden mit der gesetzlichen Verpflichtung, diese mit Wirkung vom 01.01.2008 auszuüben, so Kdolsky.

Als Einkommen ist das monatliche Netto-Einkommen heranzuziehen. "Das Problem fehlender Netto-Einkommensdaten konnte durch die Definition von drei Personengruppen gelöst werden", erklärte die Gesundheitsministerin: Für Leistungsbezieher (also Pensionisten, Arbeitslosengeldbezieher und Sozialhilfeempfänger) liegen dem Hauptverband die notwendigen Daten vor; für aktiv Erwerbstätige wird analog zum Arbeitslosenversicherungsgesetz ein Netto-Einkommen errechnet und für Selbständige wird der letztgültige Steuerbescheid herangezogen. "Damit wird sichergestellt, dass die Richtlinie des Hauptverbandes unnötige Differenzierungen zwischen den unterschiedlichen Versichertengruppen vermeidet", so Kdolsky.

Die Administration der Deckelung erfolgt über die e-Card bzw. einem "Rezeptgebühren-Konto", das beim Hauptverband eingerichtet wird bzw. auf das der jeweilige Arzt nach dem Stecken der e-Card zugreifen kann und ihm eine eventuell bestehende Rezeptgebührenbefreiung ausweist. "Dadurch ist gewährleistet, dass durch die Deckelung für die Ärzte kein zusätzlicher administrativer Aufwand entsteht", betonte die Gesundheitsministerin. Bei Erreichen des Deckels muss eine möglichst zeitnahe Befreiung von der Bezahlung der Rezeptgebühr erreicht werden.

Die Gesundheitsministerin zeigte sich erfreut, dass "gemeinsam und konstruktiv mit dem Regierungspartner und den Sozialpartnern an der Finanzierung des österreichischen Gesundheitssystem, das das beste der Welt ist, gearbeitet wird. Und ich kann versichern, dass es bis zum Jahr 2010 zu keinen weiteren Gebührenerhöhungen kommen wird".

 

 Buchinger: Gewaltige Entlastung für Hunderttausende
Weg in 2-Klassen-Medizin verhindert
Eisenstadt (sk) - "Eine enorme sozialpolitische Besserstellung für Hunderttausende" konnte Sozialminister Erwin Buchinger bei der Regierungsklausur in Eisenstadt am 11.07. ankündigen. SPÖ und ÖVP haben sich bei der Rezeptgebühren-Deckelung geeinigt. Wie von der SPÖ gefordert, wird die Rezeptgebühr für den Einzelnen künftig zwei Prozent des monatlichen Nettoeinkommens nicht übersteigen - 13. und 14. Gehalt werden auch nicht einbezogen. Abgerechnet wird über die e-card. Für den Sozialminister ist die Lösung, die mit 1.1.2008 in Kraft treten soll, "ein wesentlicher Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit" und verhindere den Weg "in die 2-Klassen-Medizin". Rund 300.000 Menschen, die derzeit mehr als 250 Euro Rezeptgebühr im Jahr zahlen, werden sich durchschnittlich 200 Euro im Jahr ersparen, rechnete Buchinger in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Gesundheitsministerin Kdolsky vor.

Wenn 300.000 Menschen bisher mehr als 250 Euro Rezeptgebühr im Monat gezahlt haben, "dann geht das schon in Richtung 2-Klassen-Medizin". Es gebe Fälle, wo Menschen 40 bis 50 Euro im Monat Rezeptgebühr zahlen. Durch die Deckelung werde nun ein Pensionist mit der Durchschnitts-Nettopension von 900 Euro nicht mehr als 18 Euro im Monat zahlen; dies bedeute eine große sozialpolitische Besserstellung für viele und mehr soziale Treffsicherheit. 80 Prozent derer, die davon profitieren, seien Pensionisten. "Von den 300 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen für die Kassen kommen 60 Millionen Euro dadurch direkt den Patienten zugute", freut sich Buchinger.

Buchinger erläuterte in der Folge die Details der Einigung: Für die SPÖ sei wichtig gewesen, dass das Nettoeinkommen (und nicht das Bruttoeinkommen) zur Berechnung herangezogen wird und dass 13. und 14. Gehalt nicht berücksichtigt werden. Bisherige Rezeptgebühren-Befreiungen bleiben natürlich aufrecht, betonten die Minister. Abgerechnet wird automatisch über die e-card, ohne dass der Versicherte einen Antrag stellen muss. Beim SV-Hauptverband wird ein "Rezeptgebühren-Konto" eingerichtet; übersteigen die bezahlten Rezeptgebühren die 2-Prozent-Nettoeinkommens-Grenze, bekommt dies der Arzt beim Stecken der e-card angezeigt. Der Arzt wird dann das Rezept mit dem Stempel für Rezeptgebührenbefreiung versehen.

Gültig ist der Rezeptgebühren-Deckel ab 1.1.2008 für alle Versicherten, nicht nur für chronisch Kranke. Berechnet wird das Nettoeinkommen folgendermaßen: Bei Leistungsempfängern (Pensionisten, Arbeitslosen) hat der Hauptverband die Daten. Bei Erwerbstätigen wird das Nettoeinkommen errechnet, bei Selbstständigen wird der letztgültige Steuerbescheid herangezogen. Der administrative Aufwand werde laut Hauptverband bei unter zwei Mio. Euro liegen, informierte Buchinger abschließend.
 

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