Obergrenzen für Enzyme, Warnhinweise bei Allergenen
Brüssel (bmlfuw/aiz) - Bei der Zulassung und Kennzeichnung von Lebensmittel-Zusatzstoffen sollen
auch nach dem Willen des Europäischen Parlaments (EP) künftig einheitliche Regeln in der EU gelten. Die
Abgeordneten stimmten am 10.07. in erster Lesung für zwei Verordnungsvorschläge der EU-Kommission, die
unter anderem Konservierungsmittel, Farbstoffe, Aromen und Enzyme betreffen. Diese zwei geplanten Verordnungen
sollen vier bestehende Richtlinien zusammenfassen und auf den neuesten Stand der Technik bringen. Es ist vorgesehen,
für manche Stoffe - insbesondere Enzyme - Obergrenzen festzulegen.
Auch bei Aromen will die Kommission eine Begrenzung unerwünschter Stoffe erreichen und einige Definitionen
klären, beispielsweise, wann ein Aromastoff als "natürlich" bezeichnet werden darf. Außerdem
sind Warnhinweise bei Stoffen vorgesehen, die Allergien auslösen können (Allergene).
Mehrere Verschärfungen des Kommissionsvorschlags, die der federführende EP-Umweltausschuss gefordert
hatte, wurden laut Dow Jones News vom Plenum nicht übernommen. So sollen Produktinformationen über spezielle
Rezepturen bei der Prüfung der Zusatzstoffe weiter Geschäftsgeheimnis bleiben dürfen. Das Plenum
sprach sich auch gegen die Forderung aus, dass EP und Ministerrat der Aufnahme neuer Stoffe in die Liste der erlaubten
Substanzen im Mitentscheidungsverfahren zustimmen müssen. Stattdessen soll über die Liste im sogenannten
Komitologieverfahren entschieden werden. Dabei prüft die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit
(EFSA) zunächst bis zu sechs Monate lang einen Antrag auf Zulassung. Anschließend hat die EU-Kommission
ein halbes Jahr Zeit, über die Zulassung zu entscheiden. Gibt es innerhalb dieser Frist keinen Widerspruch
von EP oder von Experten der Mitgliedstaaten, wird der betreffende Stoff erlaubt. Die Zulassung soll gemäß
dem Plenum anschließend nur dann überprüft werden, wenn begründete Bedenken vorliegen.
Die EP-Abgeordneten wollen die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten (GV-)Stoffen jedoch strenger regeln,
als es die Kommission vorgeschlagen hat. Sobald ein GV-Mikroorganismus enthalten ist, soll das angegeben werden
müssen, fordert das EP. |