"Gesetze sind nicht geschlechtsneutral" - Rechtsnormen dürfen keine geschlechtsspezifischen
Nachteile verursachen.
Wien (bpd) - "Gesetze dürfen keine geschlechtsspezifischen Benachteiligungen fördern
oder gar verursachen. Darauf gilt es bereits im Gesetzwerdungsprozess zu achten", erklärt Frauenministerin
Doris Bures. Sie verschickt dieser Tage einen Leitfaden für Gender Mainstreaming in der Legistik und eine
Checkliste zur Gleichstellungsprüfung von Gesetzen und Verordnungen an alle BundesministerInnen, StaatssekretärInnen,
Landeshauptleute, die für Gender Mainstreaming zuständigen LandesreferentInnen, Städtebund, Gemeindebund
und die Gender Mainstreaming Leitstelle des Magistrat der Stadt Wien. In weiterer Folge werden die Leitfäden
an möglichst alle am Gesetzgebungsprozess Beteiligten versandt.
Bures verweist darauf, dass gesetzliche Regelungen nicht geschlechtsneutral seien. Ein und dieselbe Regelung könne
ganz unterschiedliche Auswirkungen auf die Geschlechter haben.
Der nun verschickte Leitfaden soll Personen, die in Bund, Länder und Gemeinden an der Entstehung von Gesetzen
mitarbeiten, dabei unterstützen, Gesetze und Verordnungen bereits in ihrer Entstehungsphase "systematisch
auf alle gleichstellungsrelevanten Aspekte abzuklopfen". Bei jedem Gesetz soll eine Folgenabschätzung
durchgeführt werden; d.h.: es wird gefragt, ob bzw. in welcher Weise das Regelungsvorhaben auf die Geschlechterverhältnisse
abzielt.
Konkret werden bei der Prüfung vier Bereiche, die Repräsentation, die Ressourcen, die Realitäten
und die Rechte, untersucht:
- Repräsentation: Wie sehen die Frauen- und Männeranteile im konkreten Regelungsbereich aus?
- Ressourcen: Unterscheiden sich die Gestaltungsmöglichkeiten der Geschlechter hinsichtlich Geld, Zeit,
Ausbildung, etc.?
- Realitäten: Wie steht es mit Arbeitsteilung, Privatleben, Wertschätzung?
- Rechte: Haben Frauen und Männer die gleichen Möglichkeiten und Rechte?
Gender Mainstreaming, also das Einfordern der Gleichstellung der Geschlechter in allen nur erdenklichen Lebensbereichen,
sei ein laufender Prozess; der Leitfaden ein Mosaikstein auf dem Weg zur Gleichstellung, so Bures. Die AnwenderInnen
des Leitfadens selbst sollen im Zuge der praktischen Arbeit den Leitfaden weiterentwickeln und gezielt auf verschiedene
Betätigungsfelder anwenden. "Dadurch soll diesem Pilotprojekt der Weg für eine routinemäßige
Anwendung in der Verwaltung bereitet werden", so Bures.
Die Frauen- und Beamtenministerin verweist darauf, dass der Gender Mainstreaming Leitfaden für die Legistik
auch ein "Instrument der Verwaltungsmodernisierung" sei. Durch eine Prüfung im Vorhinein könnten
eventuelle langwierige Gesetzesprüfungen durch den Verfassungsgerichtshof verhindert werden.
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