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Experten präsentieren erste Ergebnisse für Staats- und Verwaltungsreform |
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Reformvorschläge für Verfassungsbereinigung, Rechtsschutz und Kontrolle Wien (bpd) - Die von der Bundesregierung im Februar 2007 eingesetzte Expertengruppe zur Staats- und Verwaltungsreform hat am 23.07. die ersten Ergebnisse ihrer Beratungen öffentlich präsentiert. Der Leiter der Expertengruppe, Univ. Prof. Lienbacher bezeichnete die vorgelegten Ergebnisse als die "größte Verfassungsbereinigung der 2. Republik". Diese Reformvorschläge beziehen sich auf die Bereiche Verfassungsbereinigung, Rechtsschutz (u.a.. Verwaltungsgerichte erster Instanz sowie Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verfassungsgerichtsbarkeit) und Kontrolle (u.a. Rechnungshof, Volksanwaltschaft und Justizanwalt). Das nächste Paket wird bereits im Herbst vorgelegt, wie Andreas Khol ankündigte. Insgesamt plant die Expertengruppe drei Pakete vorzulegen. Basis der Arbeit dieser Gruppe waren die Vorschläge des Österreich-Konvents aus der vergangenen Legislaturperiode. Vorgestellt wurden sie vom Leiter der Gruppe, Sektionsleiter Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher, sowie NR Präsident aD Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol und Volksanwalt Dr. Peter Kostelka. Die Eckpunkte der Empfehlungen: Das österreichische Verfassungsrecht soll einheitlicher und überschaubarer werden. Daher sollen an die rund 1000 außerhalb des Bundes-Verfassungsgesetzes verstreuten Verfassungsbestimmungen aufgehoben oder zu einfachen Bestimmungen zurückgestuft werden. Dadurch würde die Verfassung übersichtlicher und für den einzelnen auch leichter lesbar werden. Die Gruppe spricht sich weiters für die Einrichtung eines Verwaltungsgerichts erster Instanz in jedem Land und im Bund aus. Dieses Gericht entscheidet in der Sache unmittelbar nach der ersten Administrativinstanz. Dadurch können nicht nur die Berufungsinstanzen innerhalb der Verwaltung eingespart werden; sondern auch die rund 70 bestehenden Sonderbehörden. Nach Ansicht von Peter Kostelka wird diese Neuorganisation nicht nur zu einer Entpolitisierung sondern auch zu einem "Mehr an Rechtsschutz" für die Bürger führen. Kernpunkte zur Verbesserung im Bereich Kontrolle sind: die Ausweitung der Prüfungszuständigkeiten der Landeskontrolleinrichtungen auf die Gebarung von Gemeinden und Gemeindeverbänden; die Ausweitung der Misstandskontrolle der Volksanwaltschaft auf bestimmte ausgegliederte Rechtsträger; die Einrichtung eines Justizanwaltes, der - in voller Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit - auf Antrag von Parteien oder von Amts wegen Missstände in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (etwa bei überlanger Verfahrensdauer) überprüft; und die Möglichkeit zur Abberufung eines Mitgliedes der Volksanwaltschaft. Der vorgelegte Expertenentwurf zu einer Novelle des Bundesverfassungsgesetzes ist ab heute unter der Internetadresse http://www.bka.gv.at abrufbar. Die Begutachtungsfrist dauert insgesamt acht Wochen. Eingeladen, Kommentare dazu abzugeben, sind alle Bürger. |
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