Antrittsrede des steirischen Bundesratspräsidenten Wolfgang Erlitz
Wien (pk) - Vor Eingang in die Tagesordnung der 747. Sitzung des Bundesrates hielt der neue Präsident
des Bundesrates Mag. Wolfgang Erlitz seine Antrittsrede. Erlitz wertete es vorweg als ein sichtbares Zeichen des
österreichischen Föderalismus, dass der Vorsitz im Bundesrat halbjährlich von einem Bundesland auf
das andere übergehe und lobte die umsichtige und effiziente Vorsitzführung seines Salzburger Amtsvorgängers
Manfred Gruber. Auch ihm sei die in der Länderkammer vorherrschende politische Kultur des gegenseitigen Respekts
zwischen den Fraktionen ein Anliegen, sagte Präsident Erlitz, und sah im Ausbau der bundesstaatlichen Prinzipien
eine Hauptaufgabe des Bundesrates. Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden gebe Österreich
Stabilität und garantiere den Bürgern qualitätsvolle Partizipation auf allen politischen Entscheidungsebenen.
Die Geschichte lehre, dass Zentralismus den Staat nicht stärke und übertriebener Zentralismus Separatismus
provoziere, sagte der gelernte Historiker Erlitz.
Hinsichtlich der "Sanierung der Bauruine Bundesrat" zeigte sich der Bundesratspräsident überzeugt,
dass die Verfassung von 1920 und 1929 durchaus noch verbesserungsfähig sei und ortete sehr reale Chance für
eine Stärkung des Bundesrats. Dabei betonte Erlitz, dass der Bundesrat seine Aufgaben bisher hervorragend
wahrgenommen habe, und trat Stimmen, die von "Abschaffung der Länderkammer" sprechen oder die Arbeit
der Bundesräte abqualifizieren, entschieden entgegen.
Präsident Erlitz erinnerte an wichtige Reformvorschläge von Bundespräsident Fischer: substantielles
Vetorecht des Bundesrates bei Verfassungsgesetzen; Einrichtung eines ständigen Ausschusses nach dem Vorbild
des Hauptausschusses des Nationalrates, der frühzeitig Stellungnahmen zu Vorlagen im Nationalrat abgeben könnte;
Teileinspruch gegen Sammelgesetze und ein substantielles Veto gegen Gesetzesbeschlüsse mit finanziellen Auswirkungen
auf die Bundesländer. - Es gehe darum, den Föderalismus aus seiner Versteinerung herauszuführen
und die Legitimität der österreichischen Demokratie zu untermauern.
Schließlich blickte Präsident Erlitz weit zurück in die Geschichte seines Bundeslandes Steiermark
und Österreichs, für deren gemeinsamen Schicksalsweg Herzog Ottokar IV. und der Babenberger Leopold V.
mit der "Georgenberger Handfeste" am Ende des 12. Jahrhunderts eine vertragliche Grundlage schufen. Präsident
Erlitz schloss mit einem emotionalen Bekenntnis zu seiner steirischen Heimat, ihren Landschaften und ihren Menschen. |