Europäischer Gerichtshof bestätigt WK-Einsatz gegen Überbürokratie bei Entsendungen
nach Deutschland
Wien (pwk) - Die Wirtschaftskammer Österreich begrüßt die gestern ergangene Entscheidung
des Europäischen Gerichtshofs, mit der das deutsche Entsendegesetz für rechtswidrig erkannt wurde: In
ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause erklärten die Richter die deutschen Bestimmungen über Leiharbeitskräfte
für EU-rechtswidrig. Der EuGH bestätigt damit die Haltung der WKÖ, die sich wiederholt gegen die
bürokratischen Schikanen des deutschen Entsendegesetzes beschwert und damit das heutige Urteil mitbewirkt
hat.
Bisher mussten österreichische Leiharbeitsfirmen jedes Mal, wenn ihre Beschäftigten an einem neuen Ort
in Deutschland arbeiten wollten, aufwändige Meldepflichten erfüllen. „Dies hat zu einem enormen zusätzlichen
Verwaltungsaufwand für österreichische Unternehmen geführt", betonte Reinhold Mitterlehner,
stellvertretender Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich am Mittwoch. „Vor allem viele grenznahe
Klein- und Mittelbetriebe, die Arbeitnehmer mit Zeitarbeitsverträgen beschäftigen, wurden so davon abgeschreckt,
ihre Dienstleistungen auch in Deutschland anzubieten.“
Der Europäische Gerichtshof behandelte in diesem Urteil auch die Bestimmungen zur deutschen Bauarbeiter-Urlaubskassa.
Die Vorschriften waren ebenfalls Gegenstand einer Beschwerde der WKÖ, wurden aber mittlerweile durch ein deutsch-österreichisches
Verwaltungsabkommen bereinigt.
Ein Wermutstropfen bleibt jedoch: Seit der Beschwerde der Wirtschaftskammer sind bald zehn Jahre vergangen. „Die
Europäische Kommission muss rascher auf die Beschwerden der Unternehmer reagieren, die unter ungerechtfertigten
administrativen Auflagen stöhnen", verlangt Mitterlehner. Daher fordert die WKÖ eine starke Verkürzung
der Verfahrensdauer und die Beschleunigung der Rechtsschutzmechanismen auf europäischer Ebene, um diskriminierten
Unternehmen in Zukunft schneller zu ihrem Recht verhelfen zu können: „Zehn Jahre Wartezeit sind eindeutig
zu lange.“ |