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Kindergeld-Rückzahlungen |
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erstellt am
19. 07. 07
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Kalina:
Kdolsky agiert unfair
Familien hatten sich auf Haupt verlassen und werden nun willkürlich zur Kasse gebeten
Wien (sk) - "Keine Frage, dass Fairness groß geschrieben werden muss, gerade wenn es um
die Umsetzung von Gesetzen geht. Aber im Fall der Kindergeld-Rückzahlungen ist es die Familienministerin,
die unfair handelt und die betroffenen Familien in das Eck von Sozialschmarotzern stellt, die sich auf unredliche
Weise Geld erschlichen und das Gesetz gebrochen haben. Tatsächlich haben sie - konfrontiert mit dem Gesetzespfusch
der alten Regierung - lediglich dem Wort des damals zuständigen Ministers Haupt vertraut und sind genau so
vorgegangen, wie es von diesem vorgegeben wurde", stellte SPÖ-Bundesgeschäftsführer Josef Kalina
am 18.07. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst klar.
"Auch ist es nicht nachvollziehbar, dass willkürlich die von den Stichproben erfassten Familien, eben
die von Kdolsky genannten 250, zur Kasse gebeten werden - wo bleibt da die Fairness?", so Kalina, der abschließend
betonte: "Es ist daher kein Wunder, wenn auf Kdolsky von allen Seiten - und sogar aus den eigenen Reihen -
Stimmen des Unverständnisses niederprasseln." |
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Missethon: SPÖ soll ehrliche Mütter nicht für dumm verkaufen
Bestehende Gesetze sind einzuhalten - Milde dort, wo notwendig
Wien (övp-pk) - "Die SPÖ soll ehrliche Mütter nicht für dumm verkaufen.
Beim Thema Kindergeld bzw. Rückzahlungen müssen die bestehenden Gesetze eingehalten werden, basta! Rund
160.000 Kindergeldbezieherinnen hatten die Gesetzeslage offenbar verstanden und auch eingehalten - und im Sinne
der Gerechtigkeit muss bei den anderen Fällen im Umfang von etwa einem Prozent der Kindergeldbezieherinnen
eine Rückzahlung erfolgen. Gesundheitsministerin Kdolsky garantiert aber, dass es zu keinen Härtefällen
kommen wird", sagt ÖVP-Generalsekretär Hannes Missethon.
"Es stellt sich die Frage, ob die SPÖ jene tausende Mütter, die sich an das Gesetz gehalten haben,
für dumm verkaufen will. Ist das die Fairness, die Kalina einfordert", so Missethon. Wer sich nicht an
die Gesetze hält, muss mit Sanktionen rechnen. "Selbstverständlich wird aber dort Milde gewährt,
wo es notwendig ist. Niemand wird durch die Rückzahlung in eine Notsituation geraten", so der ÖVP-Generalsekretär. |
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Mandak: Zuverdienstgrenze endlich streichen
Die Regierung verunsichert die BürgerInnen permanent durch ihre kopflose Politik.
Wien (grüne) - „Es werden Gesetze erlassen, die so kompliziert sind, dass sie kaum einzuhalten
sind. Gleichzeitig wird augenzwinkernd von der Regierung signalisiert, dass die Übertretung ohnehin keine
Folgen hat. Von einem Tag auf den anderen ist dann plötzlich Schluss mit lustig und die BürgerInnen werden
voll zur Kasse gebeten“, kritisiert Sabine Mandak, Familiensprecherin der Grünen. Gerade Sozialgesetze müssten
für die Betroffenen klar verständlich sein und Rechtssicherheit bieten. „Eine Kulanzlösung, die
den Zuvielverdienst berücksichtigt, aber nicht sofort zum gesamten Verlust des Kinderbetreuungsgeldes führt
ist die sinnvollste Lösung, bis bei der dringend notwendigen Novellierung des Kinderbetreuungsgeldes hoffentlich
endlich die Zuverdienstgrenze fällt“, fordert Sabine Mandak.
„Ministerin Kdolsky hat gezeigt, dass ihr eine frauenfreundlichere Familienpolitik nicht wichtig ist. Sie setzt
hier die uralte ÖVP-Tradition fort. Durch die Verhinderung der Aufhebung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld
wird weiterhin sichergestellt, dass die Mütter von lukrativer Erwerbsarbeit ausgegrenzt bleiben“, so Mandak. |
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Strache: Abschaffung der Zuverdienstgrenze
Entscheidung endgültig den Eltern überlassen
Wien (fpd) - FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache erneuerte seine Forderung, wonach die Zuverdienstgrenze
beim Kindergeld gänzlich abgeschafft werden soll. Die jetzige Vorgehensweise von ÖVP Familienministerin
Kdolsky lehnt Strache ab.
Strache verwies darauf, dass es nicht Aufgabe des Kinderbetreuungsgeldes sei, Frauen und Männer zu einem bestimmten
Verhalten zu veranlassen, sondern ihnen die Wahlfreiheit zu geben, ihre Kinder entweder selbst zu betreuen oder
betreuen zu lassen. Deshalb sei es auch längst an der Zeit, die Zuverdienstgrenze aufzuheben und damit die
Entscheidung endgültig den Eltern zu überlassen. |
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Grosz: Kindergeld Neu ist eine Mogelpackung
590 Euro Minus im Jahr bei Zuverdienstgrenze
Wien (bzö) - Als "Mogelpackung erster Güte und Betrug an den Müttern und Vätern",
bezeichnet BZÖ Generalsekretär Gerald Grosz die so verkaufte Anhebung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld.
"Abgesehen davon, dass das BZÖ aus immer ersichtlicheren Gründen für eine völlige Abschaffung
der Zuverdienstgrenze eingetreten ist, stellt die von Familienministerin Kdolsky so jubelnd verkaufte angebliche
Anhebung der Zuverdienstgrenze in Wirklichkeit eine Kürzung um 590 Euro pro Jahr da", so Grosz, der dies
auch fundiert: "Bisher gab es zusätzlich zu den 14.600 Euro Zuverdienstmöglichkeit per Verordnung
eine Härteklausel die Überschreitungen um 15 Prozent ermöglicht. Das ergibt demnach de facto eine
Zuverdienstgrenze von 16.790 Euro. Die Grenze beim Kindergeld Neu beträgt aber nur 16.200 Euro ohne Härteregelung.
Das ist eine Kürzung um 590 Euro pro Jahr und ein Rückschritt. Anstatt die unsinnige Zuverdienstgrenze
rückwirkend abzuschaffen, wird sie von ÖVP-Ministerin Kdolsky und SPÖ-Bures sogar noch gekürzt.
Indiskutabel, ein völlig falscher Schritt und ein Betrug an den Familien", so Grosz.
Zusätzlich kritisiert Grosz insbesondere, dass die auf 15 Monate gekürzte Bezugsdauer "Weniger Geld
in kürzerer Zeit" bedeutet. "Familien erhalten mit den Kdolsky Plänen einer kürzen Bezugsdauer
insgesamt über 1.000 Euro weniger als bei der längeren Option. Wo bleibt hier die Gerechtigkeit? Kindergeld
Neu a la Kdolsky und Bures bedeutet weniger Geld mit kürzerem Bezug, eine familienpolitische Bankrotterklärung
von ÖVP und SPÖ. Eine ehrliche und faire Lösung wäre, den Familien bei kürzerer Bezugsdauer
trotzdem das gesamte Kinderbetreuungsgeld auszuzahlen", fordert Grosz.
Grosz kritisierte auch weitere Schwachpunkte der Vorstellungen von SPÖ und ÖVP: Das neue Kindergeldmodell
wird in der Verwaltung komplizierter, die Verwaltungskosten werden weiter ansteigen. Das BZÖ tritt für
eine völlige Abschaffung der Zuverdienstgrenze ein, ebenso wie für eine echte Flexibilisierung ohne finanzielle
Verluste für die Eltern. "Halbherzig, ein Rückschritt statt Fortschritt bei der Vereinbarkeit von
Familie und Beruf und mehr Verwaltung, bei weniger Geld für die Familien. Das BZÖ steht für echte
Wahlfreiheit mit einem Zugang zum Kinderbetreuungsgeld für Alle", so Grosz abschließend. |
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Schöbauer: Kdolsky plant: Kein Kindergeld für Hunderte
Flüchtlingskinder
UNHCR nennt Entwurf „Integrationsbehinderungsgesetz“
Wien (unhcr) - Eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für das Kindergeld-Gesetz (KBGG) schaltet
sich nun auch das UNHCR in die Debatte ein. Eine Gruppe von Flüchtlingen, so genannte subsidiär Schutzberechtigte,
werden vom Entwurf benachteiligt. Im Asylverfahren bekommen sie Abschiebeschutz und Aufenthaltsrecht. Dennoch müssen
sie als einzige Personengruppe eine „Erwerbstätigkeit“ nachweisen, um für ihre Kleinkinder Kindergeld
zu bekommen. „Nix gegen Arbeit für Flüchtlinge, im Gegenteil. Aber manche können diese Hürde
gerade mit einem kleinen Kind auf dem Arm nicht überspringen. Dieser Entwurf erweist sich als Integrationsbehinderungsgesetz“,
sagt UNHCR-Sprecher Roland Schönbauer.
Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR erläutert in seiner Begutachtung des Entwurfes – abrufbar auf
www.unhcr.at – , dass diese Hürde der „Erwerbstätigkeit“ für andere Flüchtlinge nicht gelte.
Die Organisation empfiehlt EU-weit die Gleichbehandlung von subsidiär Schutzberechtigten mit Flüchtlingen
im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, da beide Personengruppen in der gleichen Lage sind: Sie brauchen
eine neue Heimat, weil ihre eigene zu gefährlich für sie ist, und sie müssen sich integrieren.
Weiters halten die Flüchtlingsrechtsexperten fest, dass der Kdolsky-Entwurf nicht der EU-Status-Richtlinie
entspreche. Diese sieht für subsidiär Schutzberechtigte bei Kernleistungen des Staates wegen „Elternschaft“
Gleichstellung mit Inländerinnen und Inländern vor. Die EU-Richtlinie wäre bis 10.10.2006 umzusetzen
gewesen.
„Die systemfremde Diskriminierung von diesen Kinderflüchtlingen nützt niemandem, sie behindert Integration
von Flüchtlingsfamilien. Muss man in Österreich einem Ministerium wirklich erklären, dass Integration
mit zwei Euro und ein paar Zerquetschten pro Kind und Tag („Grundversorgung“, Anm.) nicht klappen kann?“, fragt
Schönbauer. „Vielleicht können ja andere Mitglieder der Bundesregierung Frau Ministerin Andrea Kdolsky
unterstützen, damit sie keine Kinder zweiter Klasse schafft.“ Die Ärztin Kdolsky plant, diesen Flüchtlingskindern
das Kindergeld zu verwehren, wenn die Mama arbeitslos oder krank wird (dh. nicht „erwerbstätig“ ist).
Derzeit leben rund 5000 Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz in Österreich. „Wegen des Kdolsky-Entwurfs
fallen wohl ein paar hundert Kleinkinder um das Kindergeld um“, schätzt Schönbauer. |
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