Bozen (lpa) - Die Volksabstimmungen zu Wohnbauförderung, Raumordnung
und direkter Demokratie werden im Jahr 2009 abgehalten. Dies sieht ein Dekret von Landeshauptmann Luis Durnwalder
vor. Dank dieses Zeitplans werden den Bürgern in einem Wahlgang zwei Gesetzentwürfe zur direkten Demokratie
vorgelegt. Zudem dürfen ein Jahr vor den Landtagswahlen keine Volksabstimmungen abgehalten werden.
Im August 2006 waren die drei Anträge um Abhaltung einer gesetzeseinführenden Volksabstimmung zum Wohnbau,
zur Regelung von Freizeitwohnsitzen und zur direkten Demokratie ("Die einführende, abschaffende, beratende
oder bestätigende Volksabstimmung, das Volksbegehren, Volksabstimmung über Großprojekte")
eingebracht worden, die danach auch die notwendige Zahl an Unterschriften erreicht haben.
Noch im selben Jahr 2006, genauer: im Dezember, sind zwei weitere Referendumsanträge eingereicht worden, wovon
einer ebenfalls die direkte Demokratie ("Anregungsrechte – Befragungsrechte – Stimmrechte") betrifft.
"Wir sind der Meinung, dass die Bürger nicht in zwei getrennten Urnengängen über ein und dasselbe
Thema abstimmen, sondern sie vielmehr die Möglichkeit haben sollten, in einem Wahlgang beide Gesetzentwürfe
zu vergleichen und eine Wahl zwischen beiden zu treffen", erklärt Landeshauptmann Durnwalder.
Eine gemeinsame Abstimmung habe zudem den Vorteil, dass der organisatorische und finanzielle Aufwand, den eine
Volksabstimmung unweigerlich mit sich bringt, nicht doppelt zu schultern sei. "Gesetzlich ist ein solches
Vorgehen auch vorgesehen", so Durnwalder. Volksabstimmungen können demnach um sechs Monate verschoben
werden, wenn innerhalb dieses Zeitraums die Anberaumung weiterer Volksabstimmungen auf Landes- oder Staatsebene
vorhersehbar ist, mit denen sie zeitgleich abgehalten werden können.
Im konkreten Fall muss diese Frist ausgedehnt werden, weil sie mit einer anderen gesetzlich vorgeschriebenen kollidiert.
Ein Jahr vor den Landtagswahlen dürfen per Gesetz keinerlei Volksabstimmungen abgehalten werden. Die Legislaturperiode
des Landtags läuft am 26. Oktober 2008 aus, die Wahlen können bis zu vier Sonntage vor diesem Datum abgehalten
werden. Das heißt, dass ab 28. September 2007 (und bis ein halbes Jahr nach den Landtagswahlen) keine Volksabstimmungen
möglich sind. Der gesamte genannte Zeitplan gilt im Übrigen nur, sollte der Landtag in den betroffenen
Bereichen nicht selbst innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 180 Tagen gesetzgeberisch tätig
werden. |