Debatte über Kindergeldregelung  

erstellt am
17. 07. 07

 Gusenbauer: Unklarheiten im Zuge der Novelle bereinigen
Alte Kindergeldregelung mit vielen Fehlern behaftet
Wien (sk) - Die Verunsicherung vieler Betroffener in der Frage der Zuverdienstgrenze beim Kindergeld sei eine Folge der widersprüchlichen Gesetzgebung durch die alte Bundesregierung, machte Bundeskanzler Alfred Gusenbauer am 17.07. am Rande einer Pressekonferenz deutlich. Die alte Konstruktion sei mit vielen Fehlern und Unklarheiten behaftet gewesen. "Wenn wir uns aber ohnehin darüber einig sind, dass es im Herbst eine Novelle des Kindergeldgesetztes geben wird - wo es zu einer Flexibilisierung und zu höheren Zuverdienstgrenzen kommen wird - ist es vernünftig, wenn man die Probleme, die heute vorhanden sind, im Lichte der im Herbst zu erwartenden Regelung angeht", so Gusenbauer.

Bevor nun weitere Bescheide ausgestellt werden, sollte einmal bis Herbst gewartet werden, bis die neue Regelung beschlossen wird, erklärte Gusenbauer. Mit einer generellen Amnestie könnte er "auch leben", so der Bundeskanzler abschließend.

 

 Steibl: Ehrlicher Weg muss eingehalten werden
Härtefälle sind ausgeschlossen
Wien (övp-pk) - "Der ehrliche Weg, der sich entlang der österreichischen Gesetze orientiert, muss eingehalten werden", stellt ÖVP-Familiensprecherin Ridi Steibl in puncto Zuverdienstgrenze beim Kindergeld fest. In Richtung Barbara Prammer betont Steibl: Es geht nicht darum, jemanden zu bestrafen, sondern darum, zu Unrecht ausbezahltes Kindergeld zurückzuzahlen. "Es kann wirklich keine Lösung sein, dass Prammer die geltende österreichische Gesetzeslage mit einer Amnestie aushebeln will", betont Steibl. Es ist vollkommen richtig, "dass sich Ministerin Andrea Kdolsky für die Einhaltung der österreichischen Gesetzeslage ausspricht. Immerhin war immer bekannt, dass es diese Zuverdienstgrenze gibt. Gesetze sind da, um eingehalten zu werden", so Steibl.

Härtefälle sind bei den Rückzahlungen dezidiert ausgeschlossen, weil verschiedene Instrumentarien - von der Stundung bis zum völligen Verzicht - zur Verfügung stehen. Persönliche Kontakte, hunderte Anrufe bzw. Mails und dutzende Leserbriefe bestätigen: Familienministerin Kdolsky macht mit der Umsetzung von geltendem Recht das einzig Richtige. Jene Mütter, die sich an die Zuverdienstgrenze gehalten haben, dürfen nicht für dumm verkauft werden", schließt ÖVP-Familiensprecherin Steibl.

 

Mandak fordert sofortige Reform des Kinderbetreuungsgeldes
Grüne: Rückforderung mit Augenmaß statt alles oder nichts
Wien (grüne) - "Das Kinderbetreuungsgeld und die dazugehörige Zuverdienstgrenze wurde von den Grünen von Anfang an stark kritisiert, denn es war bereits bei der Einführung eine schlechte Lösung. Familienministerin Kdolsky hält trotz all der negativen Auswirkungen für Tausende Mütter und Väter an der verfassungswidrigen Zuverdienstgrenze und dem Kinderbetreuungsgeld fest. Die Verantwortung für dieses Schlammassel liegt ganz klar bei der ÖVP, die seinerzeit die Weisung von Bundesminister Haupt kritiklos akzeptiert hat", so Sabine Mandak, Familiensprecherin der Grünen. Sinnvoll wäre es, wenn nur jener Betrag zurückgefordert würde, der die Zuverdienstgrenze überstiegen hat. Wenn eine Frau um 800 Euro zu viel verdient hat, dann sollten nur diese 800 Euro vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen werden.

"Die Regierung ist offenbar nicht in der Lage, die Fehler der Vergangenheit einzusehen. Statt dessen wird der Murks beim Kinderbetreuungsgeld nun auf dem Rücken einiger weniger KinderbetreuungsgeldbezieherInnen ausgetragen. Hier muss eine sinnvolle Kulanzlösung gefunden werden, die Härtefälle vermeidet und andererseits auch jene nicht benachteiligt, die sich an die Gesetze gehalten haben", meint Sabine Mandak. Alternative Karenzmodelle, wie das einkommensbezogene Grüne Karenzmodell würden erst gar nicht in Erwägung gezogen. Dabei sei klar erwiesen, dass sich das Kinderbetreuungsgeld negativ auf den Wiedereinstieg der Frauen nach der Karenz ausgewirkt habe. Auch ein deutlicher Anstieg bei der Väterkarenz sei ausgeblieben.

 

 Strache: Kindergeld: Organhaftung von Haupt und Haubner
FPÖ fordert Abschaffung der Zuverdienstgrenze
Wien (fpd) - Gegen die Rückforderungen des Kindergelds durch Ministerin Kdolsky sprach sich FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache in einer Pressekonferenz aus. Weiters forderte er die Abschaffung der Zuverdienstgrenze. Außerdem solle sich die Republik bei Amtshaftungsklagen aus dem Titel der Organhaftung bei den ehemaligen Sozialministern Haupt und Haubner schadlos halten.

Für den Fall einer Überschreitung, welche zu einem zu Unrecht bezogenen Kindergeld führt, hatte der Ex-Sozialminister Haupt am 17. Dezember 2003 eine Weisung herausgegeben, die Erhebungsschritte zur Überprüfung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld und eventuelle Rückforderungen einzustellen. Von Kdolsky wurde hingegen angeordnet, die Einhaltung der Zuverdienstgrenzen zu prüfen und allfällige Verletzungen mit Rückzahlungsbescheiden zu ahnden.

"Eine Möglichkeit für Familien, die jetzt eine bescheidmäßige Rückzahlungsaufforderung bekommen haben oder werden, wäre, eine Amtshaftungsklage gegen die Republik anzustrengen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Ex-Minister Haupt eine rechtswidrige Weisung erlassen hat, diese nach der Amtsübergabe von Ex- Ministerin Haubner geduldet wurde", so Strache. Durch die rechtwidrige Weisung hätten sich viele Familien darauf verlassen, keine Rückzahlungen leisten zu müssen.

Die FPÖ werde daher bei der nächsten Plenarsitzung im September einen Entschließungsantrag stellen, der folgendermaßen laute: "Die zuständige Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend hat für den Fall erfolgreicher Amtshaftungsklagen bezüglich Rückzahlung von zu Unrecht bezogenem Kinderbetreuungsgeld gegen die Republik Österreichs dafür zu sorgen, dass sich die Republik, um die Steuerzahler nicht zu belasten, aus dem Titel der Organhaftung bei BM a.D. Mag. Herbert Haupt und bei BM a.D. Ursula Haubner schadlos hält."

 

Westenthaler: Bis zu 40.000 Familien müssen Zuschuss zurückzahlen
BZÖ deckt auf: SPÖ und ÖVP kürzen Zuverdienstgrenze um 590 Euro - BZÖ führt Musterprozesse gegen brutalen ÖVP-Kindergeldraub
Wien (bzö) - Im Rahmen einer Pressekonferenz machte BZÖ-Chef Klubobmann Peter Westenthaler auf einen Riesenskandal im Rahmen der Rückforderungen des Kinderbetreuungsgeldes aufmerksam. "ÖVP-Ministerin Kdolsky verlangt nicht nur das Kindergeld bei einer Überscheitung der Zuverdienstgrenze zurück, sondern auch den Zuschuss für das Kinderbetreuungsgeld. Bis zu 40.000 besonders einkommensschwache und bedürftige Familien müssen bis zu 6.480 Euro zurückzahlen. Viele Familien sind verzweifelt. Das ist soziale Brutalität der Sonderklasse", kritisierte Westenthaler.

Westenthaler verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass laut Institut für Familienforschung (ÖIF) rund 1/5 der Kinderbetreuungsgeldbezieher den Zuschuss von 180 Euro monatlich erhalten würden. Das seien bei 170.000 Beziehern des Kinderbetreuungsgeldes 35.000 Mütter und Väter. Von den 35.000 seien laut Schätzungen ungefähr 30 Prozent über der Grenze. In fünf Jahre seien damit bis zu 40.000 Mütter und Väter von Rückforderungen bis zu 6.480 Euro betroffen Westenthaler wies darauf hin, dass auch unter der großen Koalition in den neunziger Jahren der Zuschuss zum Karenzgeld nicht zurückgefordert worden sei. "Dem BZÖ liegen bereits Fälle von verzweifelten vor, die von unseren Anwälten selbstverständlich verteidigt werden. Diese betroffenen Familien werden die Rückforderungen nicht einzahlen. Wir werden diesbezügliche Musterprozesse führen mit dem Ziel die Zuverdienstgrenze endgültig zu Fall zu bringen."

SPÖ und ÖVP kürzen Zuverdienstgrenze um 590 Euro
Der BZÖ-Chef deckte eine weiteren bisher unbemerkt geblieben Skandal auf. So werde die Zuverdienstgrenze nicht, wie von SPÖ und ÖVP angekündigt erhöht, sondern real gekürzt. Die vorherige Regelung sah 14.600 Euro plus 15 Prozent Härteausgleich vor. Das ergibt insgesamt eine Zuverdienstgrenze von 16.790 Euro. SPÖ und ÖVP haben eine Zuverdienstgrenze von 16.200 Euro beschlossen, ohne eine Härteklausel einzuführen. "Das bedeutet, dass die rot-schwarze Regierung die Zuverdienstgrenze um 590 Euro gekürzt hat", zeigte sich Westenthaler empört.

Westenthaler machte weiters darauf aufmerksam, dass es sich bei der Weisung, die Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld nicht zu kontrollieren, um keinen Alleingang von Sozialminister Herbert Haupt gehandelt habe, sondern der damalige Bundeskanzler Schüssel und die gesamte ÖVP voll an Bord gewesen sei. Westenthaler zitierte aus einer Pressemeldung vom 20.4.2004, in der Schüssel erklärt habe, dass "der Weg, den Herbert Haupt gegangen ist, absolut in Ordnung ist." Westenthaler: "Die ÖVP hat jetzt als Familienpartei endgültig abgedankt. Dieser Kdolskysche Kindergeldraub ist soziale Brutalität und Hartherzigkeit der Sonderklasse."

Der BZÖ-Chef forderte SPÖ-Nationalratspräsidentin Prammer auf, ihren Worten endlich Taten folgen zu lassen und die BZÖ-Forderung nach Einberufung einer Nationalrats-Sondersitzung mit dem Ziel der Abschaffung der Zuverdienstgrenze zu unterstützen. "Prammer sowie die Klubobleute Cap, Van der Bellen und Strache, die sich alle mehrfach gegen die Zuverdienstgrenze ausgesprochen haben, sind in die Pflicht zunehmen, um die Zuverdienstgrenze endgültig zu Fall zu bringen, damit es keine Härtefälle und keinen Raubzug gegen die Familien mehr gibt", so Westenthaler abschließend.  
 
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