Bozen (lpa) - Mit der Reduzierung der IRAP um einen halben Prozentpunkt soll die Wettbewerbsfähigkeit
des Wirtschaftsstandortes Südtirol aufrechterhalten werden. Dies betonte Landesrat Werner Frick am 27.07.
bei einer Presskonferenz zur regionalen Wertschöpfungssteuer IRAP in Bozen. Neben der Körperschaftssteuer
belastet insbesondere die regionale Wertschöpfungssteuer IRAP die einheimischen Unternehmen stark. Das Risiko,
im internationalen Steuerwettbewerb als Verlierer da zu stehen, sei für Südtirol größer denn
je, sagte Frick. Von der IRAP-Senkung durch die Landesregierung sollen 2008 rund 50.000 Südtiroler Unternehmen
profitieren.
Ein EU-weiter Vergleich der Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften ergibt, dass Italien - nachdem nun auch
Deutschland die den Körperschaftssteuersatz auf knapp unter 30 Prozent gesenkt hat - mit 37,25 Prozent die
Schlusslichtposition einnimmt. Auch die Südtiroler Unternehmen leiden unter Steuerlast. Neben der Körperschaftssteuer
wiegt auch die regionale Wertschöpfungssteuer IRAP für die einheimischen Unternehmen schwer. Da die Bemessungsgrundlage
für die IRAP von Gewinn, Fremdkapitalzinsen und Personalaufwand abhängig sei, würden Unternehmen
bestraft, die viele Angestellte haben und viel investieren, sagte Frick. Gerade für die Schaffung von Arbeitsplätzen
und die Investitionen, die im Interesse der Volkswirtschaft sind, müssten die Unternehmen eigentlich belohnt
werden, meinte Frick. „Die IRAP muss deshalb in ihren negativen Auswirkungen reduziert werden“, unterstrich der
Landesrat.
Die Grundlange für die IRAP ist allerdings ein staatliches Gesetz, das auch vom Europäischen Gerichtshof
abgesegnet wurde. „Auch wenn viele glauben, das Land könne die Bemessungsgrundlage der IRAP ändern, ist
dem nicht so – das Land kann lediglich den normalen Steuersatz von 4,25 Prozent um maximal einen Prozentpunkt anheben
oder senken“, erläuterte Frick.
Die Landesregierung hat diese Eingriffsmöglichkeit genutzt und mit Beschluss vom 26. Juni 2007 die IRAP-Reduzierung
um einen halben Prozentpunkt beschlossen. Umgesetzt wird die Reduzierung mit dem Finanzgesetz 2008. Südtirol
ist das einzige Land in Italien, die von der Reduzierungsmöglichkeit Gebrauch macht. Dem Land entgehen somit
Steuereinnahmen von 25 bis 30 Millionen Euro. Dass die Einnahmen aus dem Titel IRAP für den Landeshaushalt
eine gewichtige Rolle spielen, belegen die Zahlen. „Mit rund 380 Millionen Euro stellt die IRAP etwas mehr als
72 Prozent der Landesabgaben und 8,3 Prozent des Gesamthaushaltes“, erklärte Marco Platter, der Direktor der
Landesabteilung Finanzen und Haushalt.
Mit der IRAP-Reduzierung soll laut Landesrat Frick verhindert werden, dass Arbeitsplätze und Investitionen
steuerbedingt ins benachbarte Ausland verlagert werden. Die heute praktizierte Unternehmensbesteuerung in Italien
verleite, so Frick, geradewegs dazu, im Lande erwirtschaftete Unternehmensgewinne steuerlich künftig ins Ausland
zu verlagern. „Für Kapitalgesellschaften – also Aktiengesellschaften und GmbHs - in Italien und somit auch
in Südtirol liegt die Körperschaftssteuer derzeit bei 33 Prozent“, erläuterte Fernando Bettega,
der Direktor des Landesamts für Ausgaben. Hinzu komme noch die Wertschöpfungssteuer mit 4,25 Prozent,
deren Mehrbelastung allerdings ein Vielfaches ausmache, wenn sie im Verhältnis zum Unternehmensgewinn gesetzt
werde. Der errechnete statistische Durchschnittswert auf Landesebene auf Basis der Steuererklärungen von 2005
ergibt beispielsweise einen Satz von knapp 25 Prozent, sagte Frick. Um Steuern zu sparen, sei die simple Verlegung
des Rechtssitzes in ein Niedrigsteuerland völlig ausreichend und mit nur geringem Kostenaufwand verbunden,
betonte der Landesrat.
Eine positive Maßnahme zur Steuererleichterung für die Unternehmen hat laut Frick auch der Staat mit
der Reduzierung des sogenannten „Cuneo fiscale“ (Steuerkeil) getroffen. Dieser bezeichnet den Unterschied zwischen
dem was das Unternehmen für die Mitarbeiter ausgibt und dem, was die Mitarbeiter dann tatsächlich in
der Tasche haben. Durch neue Abzugspositionen für bestimmte Personalausgaben, kommt es letztendlich zu einer
Verminderung der Steuerbelastung aus dem Titel IRAP. Bei voller Inanspruchnahme der staatlichen Vorteile und unter
Berücksichtigung der Reduzierung des Steuersatzes durch die Landesregierung zahle ein Unternehmen 2008 im
Vergleich mit 2006 um bis zu 30 Prozent weniger IRAP, erklärte Frick.
IRAP
Die regionale Wertschöpfungssteuer IRAP ist Teil der so genannten Landesabgaben und wurde im Jahr 1998 eingeführt.
Sie ersetzt sechs Steuern bzw. Abgaben und dient primär zur Deckung der Kosten im Sanitätsbereich. Von
der IRAP betroffen sind Unternehmen und Freiberufler in den Bereichen Produktion, Handel mit Gütern, Erbringung
von Dienstleistungen, sowie private und öffentliche Körperschaften. In der Bemessungsgrundlage stellt
die IRAP auf die Wertschöpfung ab. Sie errechnet sich aus Gewinn, Fremdkapitalzinsen und Personalkosten.
Die Nichtabzugsfähigkeit der Personalkosten und Fremdkapitalzinsen sind dafür verantwortlich, weshalb
die IRAP als ungerechte Steuer empfunden wird.
Die Steuersätze der IRAP reichen von 1,9 Prozent für die Landwirtschaft, 4,25 Prozent für die meisten
anderen Unternehmen und Freiberufler bis hin zu 8,5 Prozent für öffentliche Körperschaften, die
zirka 30 Prozent des gesamten IRAP-Aufkommens darstellen. |