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"Korruptionsbekämpfungsgesetz" zur Begutachtung |
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erstellt am
25. 07. 07
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Berger:
Korruptions-Staatsanwaltschaft wird weisungsfrei
Kronzeugenregelung als österreichisches Novum geplant
Wien (sk) - Eine "weisungsfreie Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsdelikte" wird
Justizministerin Maria Berger einrichten. "Bei Korruptionstatbeständen ist die Wahrscheinlichkeit immer
sehr hoch, dass staatliche Behörden, hohe Beamte oder Politiker involviert sind", erklärte Berger
im "ORF Mittagsjournal". Mit dem Einsatz einer - per Verfassungsbestimmung weisungsfreien - Gruppe von
fünf Staatsanwälten und rund 20 Mitarbeitern solle in Zukunft der Anschein vermieden werden, dass politischer
Einfluss genommen wird.
Vor allem in politisch sensiblen Fällen, so die Justizministerin, solle klar sein, dass keine Wünsche
der Politik an die Justiz herangetragen werden können. "Damit nicht einmal ein Verdacht aufkommt, dass
Verfahren von Seiten des Justizministeriums beeinflusst werden", legte Berger dar. Zudem könne sich Berger
für Korruptionsfälle auch eine Kronzeugenregelung vorstellen, ein Novum in Österreich. Dies würde
bedeuten, dass Geständige entweder mit Straffreiheit oder Strafminderung ausgehen könnten. Der Entwurf
zum "Korruptionsbekämpfungsgesetz" werde diese Woche zur Begutachtung ausgesendet. |
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Bergers "Verzicht" auf Weisungsrecht halbherzig und rechtlich nicht
nachvollziehbar
Ankündigung Bergers ist weder gesotten noch gebraten
Wien (bzö) - "Halbherzig und rechtlich nicht nachvollziehbar" ist für BZÖ-Justizsprecherin
Dr. Helene Partik-Pablé der von SPÖ-Justizministerin Berger angekündigte Verzicht auf das Weisungsrecht
gegenüber nur einem Teil der Staatsanwaltschaft. "Es ist zu vermuten, dass mit Berger das Erbe Brodas
durchgeht und sie sich doch nicht ganz vom Weisungsrecht trennen kann. Das BZÖ hat sich eigentlich erwartet,
dass Berger von ihrem Weisungsrecht sowieso keinen Gebrauch machen wird", so Partik-Pablé, die darauf
verweist, dass die so genannten glamourösen Fälle - Fälle mit delikaten Sachen, mit politischem
Einfluss - nicht ausschließlich die Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsverfahren betreffen.
Wenn die SPÖ-Justizministerin ernsthaft auf das Weisungsrecht verzichten wolle, was grundsätzlich zu
begrüßen sei, solle sie im Parlament eine Gesetzesinitiative veranlassen und eine Mehrheit dafür
suchen. "Die jetzige Ankündigung Bergers ist weder gesotten noch gebraten und nichts anderes als ein
PR-Gag", so die BZÖ-Justizsprecherin abschließend. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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