Bozen (lpa) - Für alle Fördergesuche in den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen
gelten ab dem 1. September 2007 neue Kriterien. Diese hat die Landesregierung auf Antrag von Landesrat Werner Frick
genehmigt. Das Ergebnis monatelanger Arbeit mit Fachleuten, Forschern und den Vertretern der Wirtschaftsverbände
hat Frick am 24.07. in Bozen im Detail erklärt. „Die reformierte Wirtschaftsförderung setzt auf eine
Konzentration der Fördermittel und auf die Schwerpunkte Wachstum, Innovation, Umwelt und Nahversorgung“, sagte
Frick. Zum ersten Mal gibt es einheitliche Kriterien für Handwerk, Handel, Industrie und Dienstleistungen.
„Die immer weniger werdenden Mittel sollen noch zielgerichteter eingesetzt werden, deshalb wollen wir die Förderung
im Wesentlichen auf die vier Säulen Wachstum, Innovation, Umwelt und Nahversorgung konzentrieren“, erläuterte
Frick. „Alle Bereiche werden durch die neuen Kriterien gleich behandelt“, betont der Landesrat. Die Kriterien betreffen
in erster Linie die materiellen Investitionen der Unternehmen wie etwa der die Ausgaben für Maschinen, Geräte,
Einrichtungen und unbewegliche Güter.
Bei den materiellen Investitionen (bewegliche und unbewegliche Güter) werden die meisten Investitionsgesuche
voraussichtlich über den Schwerpunkt Wachstum laufen. „Gefördert wird, was Wachstum schafft“, brachte
es Landesrat Frick auf den Punkt. Es gibt vier Möglichkeiten bei einer Wachstumsinvestition eine Förderung
zu bekommen. Gefördert werden Investitionen, die mindestens 30 Prozent des Nettoanlagevermögens ausmachen
(Filter „Anlagevermögen“). In den Genuss einer Förderung kommen auch Unternehmen, die einen positiven
Wachstums-Index (WIN) aufweisen (WIN-Filter). „Der WIN zeigt, ob sich das Unternehmen in den vergangenen vier Jahren
gut entwickelt hat, gewachsen ist und produktiv war“, erläuterte Ressortdirektor Ulrich Stofner. Er errechnet
sich aus den Daten zur Wertschöpfung und der Zahl der Beschäftigten im Unternehmen. Jeder kann den WIN
für sein Unternehmen einfach online unter www.provinz.bz.it/wirtschaft (in Kürze) ausrechnen. Ein öffentlicher
Beitrag für ein gesundes Unternehmen sei, eine gute Investition, meinte Ressortdirektor Stofner. Grundsätzlich
gefördert werden außerdem Investitionen innerhalb der ersten vier Tätigkeitsjahre eines Unternehmens
(Filter „Start-ups“) sowie Investitionen für die Entwicklung oder Einführung eines neuen Produkts (Filter
„Neues Produkt“).
„Bei den materiellen Investitionen im Bereich Wachstum können die kleinen Unternehmen von 13 bis maximal 23
Prozent als Zuschuss bekommen und die mittleren von 7,5 bis maximal 15 Prozent“, erklärte Hansi Felder, der
Direktor der Landesabteilung Handwerk, Industrie und Handel. Als Zuschläge für den Basisprozentsatz
gibt es fünf Prozent für den Meisterbreif oder das Handelsfachwirtdiplom und drei Prozent für Qualitätssiegel,
Familienfreundlichkeit, Kooperationen usw.
Erhöhte Spielräume für Förderungen gibt es laut Frick bei den Förderungssäulen Innovation
und Umwelt, wo keine Grenzen für Höchstinvestitionen vorgesehen sind. Im Bereich Nahversorgung seien
für die Nahversorgungsunternehmen Förderungen zwischen 30 und 40 Prozent für materielle Investitionen
vorgesehen, so Frick. Die traditionellen Handwerksunternehmen könnten in diesem Sektor bei materiellen Investitionen
mit Beiträgen bis zu 40 Prozent rechnen.
Für Unternehmer wird es künftig auch einfacher und unbürokratischer, um eine Förderung anzusuchen.
Es reicht einen Antrag auf Papier abzugeben Ab 1. Oktober kann man im für den Bereich Handwerk das Gesuch
sogar online ausfüllen. Zusätzliche Anlagen, Dokumente und Kostenvoranschläge, brauchen den Gesuchen
nicht beigelegt zu werden. Ab Mitteilung des zuständigen Amtes, dass der Antrag vollständig ist, gibt
es drei Jahre Zeit, die Investition zu tätigen und die Dokumentation dazu zu hinterlegen. Dann wird die Dokumentation
kontrolliert und die Landesregierung genehmigt die Ausbezahlung der Förderung.
Neu ist außerdem, dass der Unternehmen vor der Genehmigung der Förderung wählt, ob er die Förderung
als „De-minimis-Förderung“ oder als freigestellte Förderung“ erhalten möchte. |