Ausbau der Kinderbetreuungsplätze  

erstellt am
24. 07. 07

Bures: Angebot an die Länder für gemeinsame Kraftanstrengung
Gusenbauer, Bures und Kdolsky schlagen Förderkriterien vor
Wien (bka) - "Als Frauenministerin freue ich mich wirklich sehr, dass auch der Bund Geld in die Hand nimmt, um den Ausbau der versprochenen Kinderbetreuungsplätze voranzutreiben", sagte Frauenministerin Doris Bures am 24.07. nach einem Gespräch mit Bundeskanzler Alfred Gusenbauer und Familienministerin Andrea Kdolsky. Dabei hatte man sich auf die Förderkriterien, den Zeitplan und das Fördervolumen für die einzelnen Bundesländer geeinigt. Bures bedankte sich ausdrücklich bei Bundeskanzler Alfred Gusenbauer, der "das Versprechen, das wir den jungen Familien mit kleinen Kindern gegeben haben, ernst nimmt und ermöglicht, dass der Bund erstmals nach sieben Jahren wieder in neue Betreuungseinrichtungen investiert".

Der Bund wird jährlich 20 Millionen Euro als Anstoßfinanzierung zur Verfügung stellen, fünf Millionen für die Sprachförderung und 15 Millionen für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren.

Die Förderhöhe für die einzelnen Bundesländer orientiert sich nach dem Bevölkerungsschlüssel der Kinder unter drei Jahren. Bures spricht von einem "fairen Verteilungsschlüssel": "Indem wir auf den Bevölkerungsschlüssel der unter 3-Jährigen und nicht auf die bestehenden Betreuungseinrichtungen abzielen, verhindern wir eine Benachteiligung jener Länder, die bisher bereits mehr in die Kinderbetreuung investiert haben".

Frauenministerin Doris Bures wird nun in Verhandlungen mit Wien, dem Burgenland, der Steiermark, Salzburg und Kärnten treten; Familienministerin Andrea Kdolsky wird mit Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg verhandeln. Bures ist überzeugt: "Wir legen den Ländern ein gutes Angebot vor. Es ist eine gute Chance für eine gemeinsame Kraftanstrengung." Bis September sollen die 15a-Vereinbarungen mit den Ländern vorliegen.

Bures berichtet weiters, dass jeder zusätzliche Betreuungsplatz, je nach Qualität und Öffnungszeit, in der Höhe von 1.000 bis 3.000 Euro gefördert werden soll.

Kindergeld soll Betreuungszeit abgelten
Im Rahmen des heutigen Gesprächs hat Frauenministerin Bures die Familienministerin nochmals auf das gestern veröffentliche Gutachten des Verfassungsdienstes hingewiesen und ihren Vorschlag, die Zuverdienstgrenze alternativ durch eine Arbeitszeitgrenze zu ersetzen, bekräftigt. Dieses Modell wird auch von den Sozialpartnern und der Industriellenvereinigung favorisiert, wie in einem Offenen Brief an die Bundesregierung festgehalten wurde. "Es würde niemand verstehen, wenn wir die Regelung der Zuverdienstgrenze, die in der Vergangenheit zu großen Problemen geführt hat, in Zukunft fortführen würden", so Bures. Eine Reduktion der Arbeitszeit wäre unbürokratisch, mittels Arbeitszeitbestätigung des Arbeitgebers gut zu kontrollieren und würde der Idee Rechnung tragen, dass mit dem Kinderbetreuungsgeld Betreuungszeit abgegolten wird. "Wer seine Arbeitszeit reduziert, um Zeit für die Betreuung des Kindes zu haben, soll Kinderbetreuungsgeld beziehen dürfen", so Bures. Auch für die Väter wäre dies ein zusätzlicher Anreiz, sich einige Monate der Kinderbetreuung zu widmen.

Der Verfassungsdienst bestätigte in seiner Stellungnahme, die Komplexität der Regelung der Zuverdienstgrenze, da für Durchschnittsfamilien "nicht in vernünftigen Ausmaß vorhersehbar" gewesen sei, ob sie die Zuverdienstgrenze überschreiten werden. Daraus ergibt sich laut Verfassungsdienst eine Rechtsunsicherheit, welche durch die Weisung des damaligen Sozialministers Haupt, die Überschreitung der Zuverdienstgrenze nicht zu überprüfen, noch verstärkt worden sei.

 

 Haubner kritisiert Koppelung an Co-Finanzierung durch Länder
Familien werden bei Zuverdienstgrenze weiter abkassiert
Wien (bzö) - Die stellvertretende Klubobfrau des BZÖ Familiensprecherin Ursula Haubner äußert sich skeptisch über die Ankündigungen der Bundesregierung zur Kinderbetreuung. "Es ist durchaus positiv wenn die Bundesregierung zusätzliche Mittel zur Verfügung stellt. Das Ganze hat aber leider einen Haken. Wenn die Bundesregierung, wie es aussieht, die Mittel für Kinderbetreuung daran koppelt, dass die Länder den selben Betrag aufbringen müssen um Förderungen zu erhalten, dann ist diese Initiative zum Scheitern verurteilt", so Haubner, die hier auf die Kindergartenmilliarde verweist, wo seitens der Länder zur Verfügung gestellte Bundesmittel nicht oder nur teilweise abgeholt worden sind. Haubner begrüßt, dass sich SPÖ und ÖVP offenbar am Kärntner Modell ein Beispiel nehmen und Betreuungseinrichtungen je nach Flexibilität fördern. "Das BZÖ tritt für vernünftige zweckgebundene Förderungen ein - je flexibler, je Bedarfs- und Eltern- wie auch Kindergerechter, desto höher sollen Förderungen für Betreuungseinrichtungen sein", betont Haubner, die nach Ankündigungen jetzt auch rasche Umsetzung fordert.

Die BZÖ Familiensprecherin kritisiert aber massiv, dass SPÖ und ÖVP sich anscheinend darauf geeinigt haben, das Abkassieren der Familien beim Kinderbetreuungsgeld fortzusetzen. "Der Raubzug geht weiter", so Haubner, die erneut einen Stopp der Rückzahlungen und ein Ende für die Zuverdienstgrenze fordert. "Wenn nicht, dann werden spätestens die Gerichte mittels der vom BZÖ unterstützten Musterprozesse, diese unsozialen Rückforderungen zu Fall bringen", so Haubner abschließend. 

 

 Moritz: Angebot weiter notorisch mangelhaft
Frauen wollen Beruf und Familie vereinbaren
Wien (ak) - Das Angebot für die Betreuung für Kleinkinder bleibt weiter notorisch mangelhaft, sagt Ingrid Moritz, Leiterin der Abteilung Frauen und Familie in der AK Wien: "Zwar gab es in den letzten Jahren Verbesserungen, jedoch bei weitem nicht im benötigtem Ausmaß." Insgesamt gibt es österreichweit mehr als 238.000 Kinder unter drei Jahren, um das EU-Ziel von 33 Prozent Betreuungsquote zu erreichen, fehlen 48.000 Plätze. "Frauen wollen Beruf und Familie vereinbaren. Dafür bedarf es einer Reform des Kinderbetreuungsgeldes in Richtung noch mehr Wahlmöglichkeiten und den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze", sagt Moritz. Die 20 Millionen Förderung des Bundes plus Kofinanzierung der Länder in gleicher Höhe werden von der AK begrüßt, können aber nur ein erster Schritt sein.

Das EU-weite Barcelonaziel, zu dem sich Österreich verpflichtet hat, sieht vor, spätestens 2010 einem Drittel der Kleinkinder einen Betreuungsplatz zu bieten. Derzeit sind knapp 13 Prozent tatsächlich in Betreuung. Obwohl es Fortschritte in den letzten Jahren gab, sind diese zu gering. Wird das Tempo der letzten drei Jahre beim Ausbau nicht erhöht, werden 2010 nur 16 Prozent Betreuungsquote erreicht. Derzeit fehlen 48.000 Kleinkindplätze auf das Barcelona-Ziel von 33 Prozent. Bei gleichbleibendem Fortschritt würde dieses Ziel erst im Jahr 2033 tatsächlich erreicht.

Kinderbetreuungsgeld neu
Ab 2008 wird es für Eltern möglich sein, das Kinderbetreuungsgeld kürzer und dafür mit einem höheren Betrag in Anspruch zu nehmen. Diese Option unterstützt den Wiedereinstieg und ist grundsätzlich zu begrüßen. Um den Wiedereinstieg möglichst maßgeschneidert planbar zu machen, bedarf es jedoch noch mehr Wahlmöglichkeiten beim Kinderbetreuungsgeld und dringend einen entsprechenden Ausbaus der Kleinkindbetreuung.

AK Forderungen

  • Mehr Mittel für den Ausbau von Kinderbetreuung. Die AK begrüßt, dass sich erstmals seit 7 Jahren der Bund wieder bei der Kinderbetreuung finanziell engagiert. Allerdings können die 20 Millionen Euro jährlich plus Kofinanzierung der Länder in gleicher Höhe nur ein erster Schritt sein. Um den tatsächlichen Bedarf abzudecken wird es erforderlich sein, diese Mitteln weiter aufzustocken.
  • Um das Defizit in der Kinderbetreuung besser erfassen und die entsprechenden Bedarfs- und Budgetplanungen treffen zu können, soll ein laufendes zentral vernetztes Monitoringsystem basierend auf den Bedarfsmeldungen der Eltern geschaffen werden. Dies kann auch dazu beitragen, die Debatten über das tatsächliche Defizit in der Kinderbetreuung zu versachlichen und eine seriöse Planung für den weiteren Ausbau zu erstellen.
  • Zudem sollten bei der Reform des Kinderbetreuungsgeldes weitere Varianten der Bezugsdauer ermöglicht werden. Die AK verlangt zusätzlich die Modelle 20 Monate plus 4 für den zweiten Elternteil mit 630 Euro monatlich bzw. 24 plus 5 für den zweiten Elternteil mit 530 Euro. Damit könnten Eltern den Wiedereinstieg sowohl mit der arbeitsrechtlichen Karenzdauer als auch mit der Kinderbetreuung besser abstimmen.
  • Wahlmöglichkeiten zwischen der Geldgrenze und einer Arbeitszeitgrenze bis 24 Stunden pro Woche. Die Wahl zugunsten einer Arbeitszeitgrenze unterstützt nicht nur den Wiedereinstieg von besser Qualifizierten, sie ist auch eine wichtige Maßnahme zur Vereinfachung der Zuverdienstgrenze. Wer nicht mehr als 24 Stunden pro Woche arbeitet, bekommt Kinderbetreuungsgeld. Außerdem würde es zudem auch eine partnerschaftliche Teilung zwischen den Eltern unterstützen, weil Väter leichter für Teilzeit als für die Karenz zu motivieren sind.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
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