Bures: "Entstehung von Korruption entgegenwirken"  

erstellt am
06. 08. 07

Öffentlicher Dienst erhält umfassendere Verhaltensrichtlinien
Wien (bpd) - Beamtenministerin Doris Bures wird in den kommenden Monaten gemeinsam mit SpitzenvertreterInnen der Beamtenschaft des Bundeskanzleramts und aller Bundesministerien einen umfassenden Anti-Korruptions-Verhaltenskodex für den Öffentlichen Dienst erarbeiten. "Österreichs Verwaltung schneidet beim Thema Korruption im internationalen Vergleich derzeit schon sehr gut ab. Mit breit angelegten Präventivmaßnahmen, die dem Entstehen von Korruption entgegenwirken, kann das Ergebnis sogar noch besser werden", so Beamtenministerin Bures mit Hinweis auf den anerkannten jährlichen Korruptionsindex von Transparency International, bei dem Österreich im Jahr 2006 EU-weit die fünfte und weltweit die elfte Stelle belegte. "Zwar ist ein Fehlverhalten von Einzelnen nie auszuschließen, aber es muss darauf geachtet werden, dass das System es nicht zulässt", so Bures.

"Die geplanten Verhaltensrichtlinien haben einen doppelten Nutzen - einerseits wird das Vertrauen der Bevölkerung in die Verwaltung noch mehr gestärkt und andererseits bekommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst durch klare und transparente Verhaltensregeln Sicherheit, zum Beispiel für den Graubereich der Geschenkannahme außerhalb des Strafrechts", so Bures über den im Regierungsprogramm vereinbarten so genannten Code of conduct, der Ende 2008 vorliegen soll. Im September wird dazu eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Einbindung aller Ressorts eingerichtet, die den Fahrplan und die konkreten Schritte bis zum Abschluss des Projekts festlegen wird.

Freilich hat Österreich bereits rechtliche Regelungen, die der Korruption vorbeugen (Geschenkannahme, Befangenheit, Nebenbeschäftigung,...). "Der Code of conduct verfolgt allerdings eine umfassendere Antikorruptionsstrategie, die das Bewusstsein der Bediensteten für ihre Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit noch mehr stärkt", so Bures. Zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen ist der Code of conduct eine Unterstützung der Führungsebene, die bewusst mit gutem Beispiel vorangehen soll, und ein Leitfaden für spezielle Ausbildungsmaßnahmen.

Ende August fällt mit einer Erstinformation in einer Sitzung der Präsidialvorstände der Startschuss zur Ausarbeitung der Verhaltensregeln. Am 10. September organisiert das Bundeskanzleramt eine gemeinsame Veranstaltung mit der österreichischen Sektion von Transparency International zum Thema Korruptionsprävention. Am 13. September wird das Vorhaben zusätzlich im Rahmen der Personalleitertagung einem breiteren Beamtenkreis vorgestellt.
 
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