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Kdolsky: Erfolgreiche Unterstützung von Kinderwunschpatienten durch IVF-Fonds |
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Wien (bgf) - "Österreich liegt mit seinen Familienleistungen im europäischen Spitzenfeld.
Mit zahlreichen Maßnahmen sorgen wir dafür, dass es in Österreich eine kinder- und familienfreundliche
Gesellschaft gibt, in der Kinder sicher geboren werden und aufwachsen können", so Gesundheits- und Familienministerin
Andrea Kdolsky am 10.08. Zu den bestehenden und im internationalen Vergleich herausragenden finanziellen Unterstützungen
für Familien (Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe, vielfältige Unterstützungen für Mehrkind-Familien
und besonders für alleinerziehende Mütter) zähle auch die seit Jänner 2000 per Gesetz geregelte
Kostenübernahme der In-Vitro-Fertilisation durch den Bund. "Ich freue mich, dass dieses Angebot von den
Menschen auch tatsächlich angenommen wird und die durchführenden Krankenanstalten beachtliche Erfolge
zu verzeichnen haben. Alleine im Jahr 2006 wurde im IVF-Register eine Schwangerschaftsrate von 31,1 Prozent oder
1.568 Schwangerschaften verzeichnet. Die Schwangerschaftsrate ist somit seit Schaffung des IVF-Fonds das zweite
Jahr in Folge auf einem Höchststand. Die dokumentierten Geburten verteilten sich im Jahr 2006 zu 75 Prozent
auf Einlingsgeburten, zu 22 Prozent auf Zwillingsgeburten und zu drei Prozent auf Drillingsgeburten", so die
Familienministerin.
Seit 1. Jänner 2000 ist das Bundesgesetz, mit dem ein Fonds zur Finanzierung der In-vitro-Fertilisation
eingerichtet wird (IVF-Fonds-Gesetz), in Kraft. Der IVF-Fonds besteht seither beim nunmehrigen Bundesministerium
für Gesundheit, Familie und Jugend. Die Mittel des IVF-Fonds werden durch Überweisungen aus dem Ausgleichsfonds
für Familienbeihilfen, der Krankenversicherungsträger, der Krankenfürsorgeeinrichtungen und der
privaten österreichischen (und in Einzelfällen auch ausländischen) Versicherungsunternehmen aufgebracht.
Vom Fonds werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen 70 Prozent der Kosten für Maßnahmen
der In-vitro-Fertilisation (IVF) grundsätzlich für höchstens vier IVF-Versuche getragen. Krankenanstalten,
die In-vitro-Fertilisation unter Kostentragung des IVF-Fonds durchführen, benötigen eine Zulassung gemäß
Fortpflanzungsmedizingesetz, einen rechtsgültigen Vertrag mit dem IVF-Fonds und einen Behandlungsvertrag mit
den behandelten Paaren. |
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