Kdolsky: Erfolgreiche Unterstützung von Kinderwunschpatienten durch IVF-Fonds  

erstellt am
10. 08. 07

Wien (bgf) - "Österreich liegt mit seinen Familienleistungen im europäischen Spitzenfeld. Mit zahlreichen Maßnahmen sorgen wir dafür, dass es in Österreich eine kinder- und familienfreundliche Gesellschaft gibt, in der Kinder sicher geboren werden und aufwachsen können", so Gesundheits- und Familienministerin Andrea Kdolsky am 10.08. Zu den bestehenden und im internationalen Vergleich herausragenden finanziellen Unterstützungen für Familien (Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe, vielfältige Unterstützungen für Mehrkind-Familien und besonders für alleinerziehende Mütter) zähle auch die seit Jänner 2000 per Gesetz geregelte Kostenübernahme der In-Vitro-Fertilisation durch den Bund. "Ich freue mich, dass dieses Angebot von den Menschen auch tatsächlich angenommen wird und die durchführenden Krankenanstalten beachtliche Erfolge zu verzeichnen haben. Alleine im Jahr 2006 wurde im IVF-Register eine Schwangerschaftsrate von 31,1 Prozent oder 1.568 Schwangerschaften verzeichnet. Die Schwangerschaftsrate ist somit seit Schaffung des IVF-Fonds das zweite Jahr in Folge auf einem Höchststand. Die dokumentierten Geburten verteilten sich im Jahr 2006 zu 75 Prozent auf Einlingsgeburten, zu 22 Prozent auf Zwillingsgeburten und zu drei Prozent auf Drillingsgeburten", so die Familienministerin.

"Leider können viele Paare trotz sehnlichem Wunsch nicht auf natürlichem Weg Kinder bekommen. Der Versuch, den eigenen Kinderwunsch mit Hilfe von In-vitro-Fertilisation Wirklichkeit werden zu lassen kostet die Betroffenen sehr viel Kraft und Energie, und er ist auch mit einem finanziellen Aufwand verbunden. Mit einem Budget von jährlich rund 13 Millionen Euro greifen wir betroffenen Kinderwunschpatienten daher finanziell unter die Arme und unterstützen sie auf diesem oft sehr schwierigen Weg", so Kdolsky. In diesem Zusammenhang wies die Gesundheits- und Familienministerin darauf hin, dass die im IVF-Fonds-Gesetz geregelte Kostenübernahme der In-vitro-Fertilisation durch den Bund zu einer massiven finanziellen Entlastung für die Kinderwunschpatienten führe, da nur mehr ein Selbstbehalt in der Höhe von 30 Prozent der Kosten vom betroffenen Paar zu übernehmen sei.

"Als wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung und der Kontrolle der durchgeführten Behandlungen wird jährlich ein sogenanntes IVF-Register erstellt, in dem die anonymisierten Daten der Behandlungsdokumentation gespeichert werden", so die Gesundheitsministerin. Die Datenauswertungen aus dem IVF-Register der Jahre 2001 bis 2006 zeigen folgendes Ergebnis:

  • Mit Unterstützung des IVF-Fonds wurden in den vergangenen sechs Jahren insgesamt 30.201 IVF-Versuche durchgeführt.
  • Die Schwangerschaftsrate pro Follikelpunktion lag im Jahr 2001 durchschnittlich bei 22,8 Prozent und stieg im Jahr 2002 deutlich auf 27,3 Prozent an. Der Trend der steigenden Schwangerschaftsraten hielt weiterhin an, stieg im Jahr 2003 auf 29,5 Prozent, verringerte sich im Jahr 2004 geringfügig auf 28,9 Prozent, um im Jahr 2005 und 2006 den Höchstwert von 31,1 Prozent zu erreichen.
  • Die Zahl der Vertragskrankenanstalten die IVF durchführen vergrößerte sich von 22 Vertragskrankenanstalten im Jahr 2001 auf 26 Vertragskrankenanstalten bis zum Jahr 2006.

Seit 1. Jänner 2000 ist das Bundesgesetz, mit dem ein Fonds zur Finanzierung der In-vitro-Fertilisation eingerichtet wird (IVF-Fonds-Gesetz), in Kraft. Der IVF-Fonds besteht seither beim nunmehrigen Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend. Die Mittel des IVF-Fonds werden durch Überweisungen aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, der Krankenversicherungsträger, der Krankenfürsorgeeinrichtungen und der privaten österreichischen (und in Einzelfällen auch ausländischen) Versicherungsunternehmen aufgebracht. Vom Fonds werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen 70 Prozent der Kosten für Maßnahmen der In-vitro-Fertilisation (IVF) grundsätzlich für höchstens vier IVF-Versuche getragen. Krankenanstalten, die In-vitro-Fertilisation unter Kostentragung des IVF-Fonds durchführen, benötigen eine Zulassung gemäß Fortpflanzungsmedizingesetz, einen rechtsgültigen Vertrag mit dem IVF-Fonds und einen Behandlungsvertrag mit den behandelten Paaren.

Der gesamte IVF-Register/IVF-Jahresbericht 2006 sowie weitere Details zu den Voraussetzungen auf finanzielle Unterstützung und zu den Vertragskrankenanstalten stehen auf der Homepages des Gesundheitsministeriums unter http://www.bmgfj.gv.at kostenlos zum Download zur Verfügung.

 
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