Richtlinie wirkt sich positiv auf Biotechnologie-Standort aus
Wien (pk) - Nach der Umsetzung der EU-Richtlinie über den Schutz biotechnologischer Erfindungen
durch Österreich im Jahr 2005 liegt nun der erste Bericht des Biopatent-Monitoring-Komitees vor, der entsprechend
einer Entschließung des Nationalrates die Auswirkungen der auf Basis der Richtlinie in Österreich erlassenen
Rechtsvorschriften auf Menschenrechte, Tiere, Pflanzen und ökologische Systeme überprüft.
Angesichts des kurzen Beobachtungszeitraumes sei es noch zu früh für eine umfassende Analyse der durch
die Umsetzung der Biopatent-Richtlinie bedingten Entwicklungen, schicken die Verfasser voraus. Der Bericht könne
deshalb nur eine grobe Abschätzung der Auswirkung enthalten, eine eingehendere Beurteilung möglicher
Folgewirkungen sei erst in den nächsten Jahren möglich, heißt es.
Eine erste Erhebung von forschungs- und wirtschaftspolitischen Konsequenzen mittels Fragebogen zeigt nach Einschätzung
des Berichts aber bereits erste positive Entwicklungen auf die Investitionstätigkeit und die Beschäftigung,
dies insbesondere im Bereich der Biotech-KMUs. Dies gilt, wie der Bericht unterstreicht, auch bezüglich der
erwünschten Umsetzung von universitären Forschungsergebnissen in die wirtschaftliche Praxis. In Summe
geht der Bericht davon aus, dass die Umsetzung der Richtlinie positive Auswirkungen auf den Biotechnologie-Standort
Österreich sowohl im forschungs- als auch im wirtschaftspolitischen Sinn hat.
In Zukunft werde es aber auch darum gehen, mögliche Problemfelder aufzuzeigen und zu diskutieren, die im Zusammenhang
mit der Umsetzung der Richtlinie entstehen können, gibt der Bericht abschließend zu bedenken. Im Einzelnen
sollen dabei die Abgrenzung zwischen Patentschutz und Sortenschutz oder etwa die potentielle Gefährdung der
(Agro)Biodiversität behandelt werden, beides Problembereiche, die schon vor der Umsetzung der Richtlinie Thema
der Debatte waren. |