LR Stockinger: "Oberösterreich hat durch die Änderung der Schonzeitenverordnung
als erstes Bundesland der EuGH-Kritik über die Bejagungszeiten von Auerwild, Birkwild und Waldschnepfe vollinhaltlich
Rechnung getragen"
Linz (lk) - Mit Urteil vom 12. Juli 2007, C-507/04 hat der Europäische Gerichtshof in der Frage
der Umsetzung der EU-Vogelschutz-Richtlinie durch die Republik Österreich seine Entscheidung getroffen.
Entgegen den im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens von den österreichischen Bundesländern gemeinsam
abgegebenen ausführlichen und wissenschaftlich fundierten Stellungnahmen zur Begründung der in Österreich
für Auer- und Birkwild sowie die Waldschnepfe geltenden Schon- bzw. Schusszeiten hat sich der EuGH nun doch
der Ansicht der Europäischen Kommission, dass bereits die Balzzeit Teil der Brut- und Aufzuchtszeit ist und
damit die in den österreichischen Bundesländern geltenden Schusszeiten im Frühjahr nicht der Vogelschutz-Richtlinie
entsprechen, angeschlossen und festgestellt, dass Österreich, und damit auch Oberösterreich die vorstehend
zitierte Richtlinie noch nicht vollständig umgesetzt hat.
Landesrat Stockinger: "Die Oö. Landesregierung hat daher in ihrer Sitzung vom 6. August 2007 die vom
EuGH bemängelten Schusszeiten durch eine Änderung der Oö. Schonzeitenverordnung angepasst und damit
der Kritik vollinhaltlich Rechung getragen. Keine Änderung war hingegen beim Rackelwild erforderlich, da sich
hier der gemeinsam vorgetragene österreichische Standpunkt auch vor dem EuGH durchgesetzt hat."
"Mit dieser Verordnungsänderung ist Oberösterreich das erste Bundesland, das den Vorstellungen der
Europäischen Kommission bzw. der zwingenden Entscheidung des EuGH hinsichtlich der zulässigen Bejagungszeiten
vollinhaltlich entsprochen hat", so der für die Jagd zuständige Landesrat Stockinger. |