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Debatte um Zuverdienstgrenze beim Kindergeld |
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erstellt am
07. 08. 07
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Kuntzl:
Chaos bei Rückforderungen zeigt, dass klare Regelung notwendig ist
Wien (sk) - Der Fall einer Vorarlbergerin, die wegen Überschreitung der Zuverdienstgrenze beim
Kindergeld 10.000 Euro zurückzahlen soll, ist für SPÖ-Familiensprecherin Andrea Kuntzl ein weiterer
Beleg dafür, dass eine klare Regelung notwendig ist. "Das Chaos zeigt, dass die geltenden Bestimmungen
sowohl für die Betroffenen als auch für die ausführenden Beamten zu unklar sind", so Kuntzl
am 07.08. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Daher sei eine Arbeitszeitreduktion die sinnvollste Lösung.
"Mit dem Reduzieren der Arbeitszeit und der diesbezüglichen Bestätigung des Arbeitgebers hat man
eine klar nachvollziehbare Regelung, die den Familien zudem zusätzliche Möglichkeiten eröffnen,
da damit auch mehr Väter - die sich häufig in einem höheren Einkommenssegment befinden - in Karenz
gehen und Kündigungsschutz sowie Kindergeld erhalten können", so Kuntzl, die betonte, dass diese
Vorgehensweise - wie etwa auch bei der Teilzeitpension oder der früheren Teilzeitkarenz - leicht administrierbar
wäre. |
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Mandak: Unglaubliche Verunsicherung von Eltern muss ein Ende haben
Wien (grüne) - Die Familiensprecherin der Grünen, Sabine Mandak, äußerte sich
entsetzt über den im ORF berichteten Fall einer Vorarlbergerin, die wegen Überschreiten der Zuverdienstgrenze
beim Kindergeld 10.000 Euro zurückzahlen soll. Dies, obwohl die Frau laut Berichten nur etwa zehn Prozent
über der Zuverdienstgrenze gelegen ist.
"Sollte dies stimmen, so liegt hier eindeutig eine ungerechtfertigte Rückforderung vor, da die Härtefallverordnung
von Minister Haupt aus dem Jahr 2001 nach wie vor gültig ist", so Mandak. Diese sehe ausdrücklich
vor, dass auf die Rückforderung zu verzichten sei, wenn die Überschreitung unter 15 Prozent liegt. Im
Gegensatz zur Zuverdienstgrenze selbst, die derart unverständlich im Gesetz sei, dass sie praktisch nicht
nachvollzogen werden könne, ist die 15-Prozent-Bestimmung der Härtefallverordnung klar und eindeutig
und könne von jedem nachgelesen werden.
Mandak kritisiert in diesem Zusammenhang erneut Familienministerin Kdolsky, die dieser chaotischen Situation bisher
"wortreich, aber tatenlos" zusehe. „Abseits aller politischen Differenzen muss dieser unglaublichen Verunsicherung
von Eltern sofort ein Ende gemacht werden“, so Mandak. Dies bedeute, dass die Berechnung der Zuverdienstgrenze
deutlich vereinfacht werden müsse - dies finde sich aber nicht in der von Kdolsky vorgelegten Kindergeldnovelle.
Nichtsdestotrotz treten die Grünen weiterhin für die komplette Abschaffung der Zuverdienstgrenze, die
auch verfassungsrechtlich bedenklich ist, und ein einkommensabhängiges Karenzmodell ein. |
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Rosenkranz: Finanzielle Verschlechterungen für Familien durch Kindergeldnovelle
Wien (fpd) - "Um das Sommerloch zu füllen, ist dieser Sommer familienpolitisch von vielen
Vorschlägen, die meist von unzuständigen Ressorts erhoben werden, geprägt. Es fehlt allerdings an
der angebrachten Ernsthaftigkeit, denn keiner dieser Vorschläge ist irgendwie mit dem Koalitionspartner abgesprochen",
stellte die FPÖ-Familiensprecherin, NAbg. Barbara Rosenkranz in ihrer Pressekonferenz kritisch fest. Auch
würden jegliche Deckungsvorschläge in finanzieller Hinsicht fehlen.
Die Kinderbetreuungsgeldgesetz-Novelle brächte keinerlei Verbesserungen für Österreichs Familien,
so Rosenkranz. Die Möglichkeit zum Kurzzeit-Bezug wäre gegenüber der alten Regelung mit großen
finanziellen Einbußen verbunden, und die angebliche Erhöhung der Zuverdienstgrenze stelle eine tatsächliche
Verringerung der Zuverdienstmöglichkeiten um mindestens 590,- Euro dar. So würde Bundesministerin Kdolsky
"hartnäckig" an der Zuverdienstgrenze festhalten - sie berufe sich lediglich darauf, dass die Grenze
ohnehin "erhöht" werde. In Wirklichkeit wird durch den Wegfall der KBGG-Härtefälle-Verordnung
der mögliche Zuverdienst verringert. Bezieht man die seit 2002 eingetretene inflationsbedingte Preisentwicklung
(bis 2007: 11,29 Prozent) in die Analyse mit ein, so kommt man zu dem Schluss, dass sich die Kaufkraft des Zuverdienstgrenzbetrages
seit 2002 bis zur Einführung der neuen ZVG am 1.1.2008 um über 2.500,- Euro verringert hat.
"Die neue "Kurzleistung" ist mit einer Anspruchseinbuße von über 1.130,- Euro verbunden.
Jene Anspruchsberechtigte, welche in den ersten 8 Wochen nach der Geburt ein Wochengeld von zumindest 825,- Euro
beziehen, verlieren durch die neue Regelung gar über 1.800,- Euro oder 17 Prozent gegenüber den Beziehern
der alten Regelung", so Rosenkranz weiter.
Rosenkranz erwähnte nachdrücklich, dass die Zuverdienstgrenze fallen müsse. Ebenso fordert die FPÖ
eine Aufhebung der Teilungsregelung, wonach der zweite Elternteil zu Hause bleiben müsse, um das Kinderbetreuungsgeld
voll ausschöpfen zu können. "Lassen wir das doch die Eltern entscheiden und nicht die Politiker",
so Rosenkranz. Der diesbezüglich gewünschte Lenkungseffekt, dass auch vermehrt Väter die Betreuung
des Kindes übernehmen, hätte überhaupt nicht gegriffen. Nicht einmal 1,9 Prozent aller Kinderbetreuungsgeldbezieher
seien diesem Lenkungseffekt gefolgt. Zieht man nämlich von den männlichen KBG-Beziehern jene, die als
Selbständige oder Bauern über Gestaltungsmöglichkeiten im Erwerbsleben verfügen und Arbeitslose,
Schüler sowie Studenten ab, so bleiben nicht gerade viele unselbständig Erwerbstätige übrig,
die diesem Modell folgen. Diese Regelung sei folglich ersatzlos zu streichen, da die tatsächlich erzielten
Auswirkungen in einem krassen Missverhältnis zu der Ungleichbehandlung vieler Alleinerzieherinnen stehe, so
die freiheitliche Familiensprecherin.
Primär sollte dieses Gesetz den Eltern eine echte Wahlfreiheit gewähren. Die Kosten für Kinderbetreuung
sollten dadurch abgegolten werden. Durch die Novelle seien diese Intentionen allerdings konterkariert worden, zeigte
Rosenkranz auf. Die freiheitlichen Forderungen setzen sich aus dem Wegfall der Zuverdienstgrenze und der Teilungsregelung
zusammen. Des Weiteren wird eine allgemeine Ausweitung der Bezugsdauer auf drei Jahre verlangt und eine unbedingte
Anpassung des Kinderbetreuungsgesetzes sowie aller anderen Familienleistungen an die Inflation. |
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