'Wien (grüne) - “Die Justizministerin gibt offenbar dem Druck der Wirtschaft nach und will die erforderliche
Anzahl von Gruppenklägern auf 50 bis 100 Personen erhöhen. Dies widerspricht aber der Grundidee, dass
durch die Einführung der Gruppenklage für KonsumentInnen Ansprüche besser durchsetzbar sein sollen.
Auch soll es ja nach dem bisherigen Entwurf nicht möglich sein, dass einfach nur drei Personen eine Gruppenklage
einbringen, sondern müssen diese drei Personen insgesamt 50 Ansprüche geltend machen“, kritisiert die
KonsumentInnenschutzsprecherin der Grünen, Bettina Hradecsni.
Sinn und Zweck des Gruppenverfahrens sei aber gerade auch eine Vereinfachung und Verbilligung gegenüber einem
Einzelverfahren. „Daher sollte auf eine fixe Untergrenze bei der Anzahl der Kläger überhaupt verzichtet
und nur darauf abgestellt werden, ob das Gruppenverfahren gegenüber einem Einzelverfahren die geeignetere
Prozessform ist. Es ist nicht einzusehen, dass beispielsweise für 49 Urlauber, die in ihrem Hotel an Salmonellen
erkrankt sind, ein Gruppenverfahren nicht möglich sein sollte, nur weil eine Person zu wenig erkrankt ist“,
so Hradecsni und weiter: „Überhaupt erweckt die Kritik der Wirtschaft an Gruppenklage und Musterverfahren
den Eindruck, als bestünde die ganze Branche nur aus schwarzen Schafen, die sich vor der Einführung eines
effizienten Rechtsinstruments zur Durchsetzung mehrerer, auch kleinerer Ansprüche fürchtet“. |