Platter:
Wirksamere Maßnahmen gegen Sexualstraftäter
Sexualdelikte zählen zu den abscheulichsten Verbrechen, die meisten Opfer sind Frauen
und die schwächsten Glieder der Gesellschaft, die Kinder
Wien (bmi) - Innenminister Günther Platter präsentierte am 13.08. Maßnahmen zur Verhinderung
von Sexualstraftaten. Unter anderem wird zum wirksameren Schutz von Kindern und Jugendlichen eine Sexualstraftäterdatei
eingerichtet.
Seit 2001 wurden in Österreich 24.390 Sexualdelikte registriert, im ersten Halbjahr 2007 waren es 2.930, davon
347 Anzeigen wegen Kinderpornografie. Jedes Jahr werden fast 80 Kinder unter sechs Jahren Opfer einer Sexualstraftat
und über 600, die unter vierzehn Jahren sind. Die Dunkelziffer ist hoch.
"Sexualdelikte zählen zu den abscheulichsten Verbrechen, die meisten Opfer sind Frauen und die schwächsten
Glieder der Gesellschaft, die Kinder", sagte Bundesminister Günther Platter am 13. August 2007 im Innenministerium
in Wien bei der Vorstellung von Maßnahmen zum besseren Schutz vor Sexualstraftätern. "Wir brauchen
höhere Strafen bzw. Mindeststrafen für Sexualstraftäter. In diesem Bereich darf es keine Toleranz
geben", betonte Platter.
Der Minister nannte sieben geplante Maßnahmen:
- Einrichtung einer Sexualstraftäterdatei: Sie soll unter anderem den Namen, die Geburtsdaten, den Aufenthaltsort,
die Fingerabdruck- und die DNA-Daten von rechtskräftig verurteilten Sexualstraftätern enthalten; ebenso
eine Gefährdereinschätzung (leicht, mittel, schwer). Bei schweren Delikten sollen Verurteilte lebenslang
in der Datei eingetragen bleiben. Zugriff auf die Datei sollen Exekutivbeamte haben. Geplant ist auch eine Vernetzung
mit der Jugendwohlfahrt. Die Einführung einer solchen Datei zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist im
Regierungsprogramm 2007 – 2010 vorgesehen.
- Gefährderansprache und Meldepflicht für entlassene Sexualstraftäter: Die Sicherheitsbehörden
sollen Bescheid wissen, wo ein Verurteilter wohnt und was er arbeitet. Der Täter soll sich von der Polizei
beobachtet fühlen.
- Automatische Verständigung: Die Sicherheitsbehörden sollen bei einem Wechsel des Wohnorts eines verurteilten
Sexualstraftäters automatisch verständigt werden.
- Gutachten des Bundesministeriums für Justiz über jeden aus der Haft entlassenen Sexualstraftäter:
Derzeit ist die Erstellung eines Gutachtens nur bei jenen Verurteilten vorgesehen, die bedingt entlassen werden.
- Umwandlung einer bedingten in eine unbedingte Haftstrafe, wenn ein Verurteilter die Meldeauflagen nicht erfüllt.
- Berufsverbot für bestimmte Täter: So sollen etwa rechtskräftig verurteilte Kinderschänder
nicht in privaten Kindergärten oder privaten Schulen beschäftigt sein dürfen.
- Höhere Strafen: Die Strafdrohung für einzelne Sexualtatbestände soll erhöht werden. Außerdem
soll eine Mindeststrafe bei jenen Delikten eingeführt werden, bei denen sie noch nicht vorgesehen ist. Das
Herstellen von Kinderpornografie beispielsweise ist ein Vergehenstatbestand und kein Verbrechen. In vielen anderen
EU-Ländern gibt es zum Teil wesentlich höhere Sanktionen als in Österreich.
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Grossmann: Bei Berufsverbot wirklich alle relevanten Berufsgruppen erfassen - auch geistliche
Berufe
Die bisher vorgeschlagenen Maßnahmen müssen nun von Experten auf ihre Sinnhaftigkeit
überprüft werden
Wien (sk) - "Reiner Populismus ist zu wenig", sagte SPÖ-Kinder- und Jugendsprecherin Elisabeth
Grossmann zu der von Innenminister Platter angekündigten Sexualstraftäterdatei. Es sei eine bekannte
Tatsache, dass der Großteil der Missbrauchsdelikte an Kindern und Jugendlichen in der Familie oder im Bekanntenkreis
verübt werden. Es sei daher wesentlich, den Schutz der Kinder zu stärken, sodass sie lernen, nein zu
sagen, unterstrich Grossmann. Bei den angedachten Berufsverboten für Sexualstraftäter müssen aber
alle relevanten Berufsgruppen, die mit der Kinderbetreuung bzw. -ausbildung erfasst sein, dazu gehören auch
geistliche Berufe, so die SPÖ-Abgeordnete.
Bei Religionslehrern oder bei Personen in der Jugendseelsorge habe es in der Vergangenheit ebenfalls Übergriffe
gegeben - das dürfe man nicht vergessen, betonte Grossmann. Es müssten zudem Einrichtungen besser unterstützt
werden, die sich mit Kinderschutz befassen und qualifizierte Präventionsarbeit in Schulen und Kindergärten
leisten. Auch LehrerInnen und Kindergärtnerinnen müssen verstärkt dahingehend geschult werden, Missbrauchsfälle
zu erkennen.
"Die bisher vorgeschlagenen Maßnahmen müssen nun von Experten auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft
werden. Mit reinen Populismus ist es jedenfalls in dieser heiklen Materie nicht getan", schloss Grossmann. |