Wählen mit 16 auch in der Landarbeiterkammer  

erstellt am
14. 08. 07

Eisl: Salzburger Landarbeiterkammergesetz wird abgeändert
Salzburg (lk) - "Wählen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Gewählt werden können ab dem vollendeten 19. Lebensjahr. Diese beiden Änderungen werden nun in der Novellierung des Salzburger Landarbeiterkammergesetzes umgesetzt." Darüber informierte Landesrat Sepp Eisl am 14.08.

Im Jahr 2009 wählen 16-Jährige erstmals auch die Abgeordneten zum Salzburger Landtag, die Mitglieder der Gemeindevertretungen und die Bürgermeister/innen. 2005 hat der Salzburger Landtag das Wahlrecht für 16-Jährige bei den Landtagswahlen, den Gemeindevertretungswahlen und der Bürgermeisterwahl beschlossen. Dieses Wahlrecht wird 2009 erstmals ausgeübt werden können. "Daher ist es nur konsequent, wenn 16-Jährige auch bei der Wahl zur Salzburger Landarbeiterkammer ihr Kreuzerl machen dürfen", so Eisl.
 
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