Eisl: Salzburger Landarbeiterkammergesetz wird abgeändert
Salzburg (lk) - "Wählen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Gewählt werden können
ab dem vollendeten 19. Lebensjahr. Diese beiden Änderungen werden nun in der Novellierung des Salzburger Landarbeiterkammergesetzes
umgesetzt." Darüber informierte Landesrat Sepp Eisl am 14.08.
Im Jahr 2009 wählen 16-Jährige erstmals auch die Abgeordneten zum Salzburger Landtag, die Mitglieder
der Gemeindevertretungen und die Bürgermeister/innen. 2005 hat der Salzburger Landtag das Wahlrecht für
16-Jährige bei den Landtagswahlen, den Gemeindevertretungswahlen und der Bürgermeisterwahl beschlossen.
Dieses Wahlrecht wird 2009 erstmals ausgeübt werden können. "Daher ist es nur konsequent, wenn 16-Jährige
auch bei der Wahl zur Salzburger Landarbeiterkammer ihr Kreuzerl machen dürfen", so Eisl. |