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OÖ neues Kinderbetreuungsgesetz sichert Qualität und sozial gestaffelte Tarife |
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Wirtschafts-Landesrat Sigl: "Unsere Erhebung zeigt, dass sich 80
Prozent der Gemeinden bei der Tarifgestaltung an die Landesempfehlung halten." Linz (lk) - Am 1. September ist es soweit: In Oberösterreich tritt das lange und intensiv vorbereitete, neue, moderne Kinderbetreuungsgesetz in Kraft. Die von Landesrat Viktor Sigl und Landesrat Josef Ackerl gemeinsam eingebrachte Regierungsvorlage wurde im März vom Landtag mit großer Mehrheit beschlossen. Mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz ist ein großer Schritt in Richtung Qualität und Weiterentwicklung der institutionellen Kinderbetreuung in Oberösterreich gelungen. "Tagtäglich arbeiten in Oberösterreich 2.659 Kindergärtner/innen und 1.693 Helfer/innen sehr engagiert für das Wohl, die Entwicklung und die Förderung unserer Kinder", lobt Landesrat Viktor Sigl. "Themen wie Werte-Erziehung, Englisch im Kindergarten, Sprach- bzw. Technikförderung und soziales Lernen sind mir ein großes Anliegen und werden jetzt in der Kindergartenpraxis noch stärker umgesetzt." Weiters sind mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz die Elternmitbestimmung, bedarfsorientierte Öffnungszeiten, sowie sozial gestaffelte Kindergartentarife gesetzlich verankert. "Kinderbetreuung kostet für die Eltern einen Euro pro Stunde" Laut statistischen Erhebungen kostet ein Kindergartenplatz jährlich rund 4.000 Euro. Die Kosten für die Betreuung der rund 37.000 oberösterreichischen Kindergartenkinder betragen jährlich cirka 148 Millionen Euro. 82 Prozent und damit der größte Anteil wird vom Land OÖ und den Gemeinden abgedeckt. Die restlichen 18 Prozent der Kinderbetreuungskosten tragen die Eltern - so wie bisher. "Besucht ein Kind den Kindergarten halbtags, so werden den Eltern mit einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro laut Landesempfehlung 90 Euro für rund 100 Stunden qualitätsvolle, Rundum-Betreuung verrechnet. Das entspricht rund einem Euro pro Stunde und kostet weniger als eine Stunde Parken. Das ist den Eltern die pädagogisch wertvolle Betreuung ihrer Kinder, die in unseren Kindergärten gewährleistet wird, sicher wert", stellt Viktor Sigl fest. "Gleiche Beiträge, für die gleiche Leistung im Kindergarten" Bisher hat es in Oberösterreich völlig unterschiedliche Tarife gegeben: In cirka 65 Prozent der Gemeinden gab es einen Einheitstarif der durchschnittlich 65 Euro ausmachte. In circa 34 Prozent der Gemeinden gab es bereits eine soziale Staffelung. Die Tarife variierten zwischen 36 und 263 Euro. "Mit der neuen Elternbeitragsverordnung werden die Tarife wesentlich vereinheitlicht. Das heißt, in den Oberösterreichischen Gemeinden zahlen Eltern mit einem Bruttoeinkommen zwischen 1.200 und 3.000 Euro jetzt gleiche Beiträge für die gleiche Leistung im Halbtageskindergarten", erklärt Landerat Viktor Sigl. In der Elternbeitragsverordnung wurde der Mindestbeitrag im Kindergarten mit 36 Euro festgelegt, der Höchstbeitrag für die Halbtagsbetreuung mit mindestens 90 Euro, für den Ganztag mit mindestens 120 Euro. Bei einkommensschwächeren Familien (bis 1.200 Euro Bruttoeinkommen) kann der Mindesttarif durch den Familienbetreuungsbonus refundiert werden und es kommt de facto zu einem Nulltarif. Die Elternbeitragsverordnung wurde mit Gemeinde- und Städtebund abgestimmt und in der Oö. Landesregierung einstimmig beschlossen. Im Sinne der Gemeindeautonomie sind die Gemeinden und Rechträger für die Umsetzung verantwortlich. Land OÖ erhebt Umsetzung der Elternbeitragsverordnung Das Land OÖ erhebt bereits, wie die Elternbeitragsverordnung von den Gemeinden und Kindergartenerhaltern umgesetzt wird. Schon jetzt haben rund die Hälfte der 705 Kindergärten den Fragebogen beantwortet. Laut der Statistikabteilung des Landes OÖ ist zu erwarten, dass sich die Tendenz des Ergebnisses kaum verändern wird: "Unsere Erhebung zeigt, dass sich rund 80 Prozent der Gemeinden an die Landesempfehlung halten. In diesen Gemeinden gibt es kaum Probleme", freut sich Sigl. Ganz im Gegenteil: In Grünburg zum Beispiel, verringert sich laut Auskunft der Gemeinde der Kindergartenbeitrag für die meisten Eltern. In Frankenburg am Hausruck verbilligt sich der Kindergartenbesuch für drei Viertel der Eltern. 17 Prozent der Gemeinden beschließen die neue Tarifordnung überhaupt erst im September, wie die Erhebung durch das Land OÖ ergibt. Landesrat Viktor Sigl appelliert an die paar wenigen Gemeinden, die die Elternbeitragsverordnung noch nicht zum Wohle der Kinder beschlossen haben, sich an die Landesempfehlung zu halten. OÖ steht im Bundesländervergleich gut da Auf Grund der unterschiedlichen Regelungen ist es nicht einfach die Tarife zu vergleichen. Jedenfalls zahlen Eltern in einigen Bundesländern aber wesentlich mehr, so Landesrat Sigl: Zum Beispiel zahlen Eltern in Wien bis maximal 272 Euro und in Salzburg bis maximal 440 Euro für den ganztägigen Kindergartenbesuch. In Niederösterreich ist der Kindergarten-Aufenthalt bis mittags gratis und für die Zeit danach werden den Eltern bis 80 Euro verrechnet. Dr. Barbara Trixner, Leiterin des Kindergarten- und Hortreferats des Landes OÖ, beantwortet die am häufigst gestellten Fragen Warum wird der Elternbeitrag im Kindergarten durch die Elternbeitragsverordnung für mache Eltern billiger und für manche teurer? Die neue Elternbeitragsverordnung bringt erstmals für ganz Oberösterreich am Einkommen der Eltern orientierte Elternbeiträge. Bisher waren die Elternbeiträge völlig unterschiedlich geregelt. Mit der Neuregelung wird der Kindergarten nach den statistischen Berechnungen des Landes OÖ für circa ein Drittel der Eltern günstiger. Für cirka ein Drittel bleibt der Elternbeitrag in etwa gleich und für etwa ein Drittel verteuert sich der Tarif. Dazu kommt, dass die Höhe des Elternbeitrages verstärkt von der Dauer der Inanspruchnahme abhängt. Da die Eltern bei der Festlegung der Öffnungszeiten mehr Mitspracherechte erhalten, soll eine flexible, bedarfsgerechte Kinderbetreuung gewährleistet werden, mit der Familie und Beruf vereinbar sind. Gibt es in Oberösterreich einen Gratis-Kindergartenbesuch? Bis zu einem Bruttofamilieneinkommen von 1.200 Euro beträgt der Mindestbeitrag 36 Euro. Dieser Betrag wird wiederum für viele Familien durch den Kinderbetreuungsbonus des Landes refundiert, damit ergibt sich quasi ein Nulltarif. Überdies müssen die Rechtsträger in ihren Tarifordnungen vorsehen, dass der Mindestbeitrag aus besonders berücksichtigungswürdigen sozialen Umständen ermäßigt oder zur Gänze nachgesehen werden kann. Welche Ermäßigungen gibt es für Mehrkind-Familien? Die neue Regelung hat auch eine starke Familienkomponente: Mehr-Kind-Familien werden doppelt berücksichtigt: 200 Euro Abschlag von der Bemessungsgrundlage pro weiterem unversorgten Kind in der Familie und zusätzlich bis zu 20 Prozent Ermäßigung für jedes weitere Kind, das eine Kinderbetreuungseinrichtung besucht. Warum wurde in Oberösterreich keine einheitliche Obergrenze beim Höchsttarif festgelegt? Auch wenn der Höchstbeitrag in der Elternbeitragsverordnung nicht absolut vorgegeben ist, ist der im Kinderbetreuungsgesetz verankerte Grundsatz, dass der Elternbeitrag "angemessen" sein darf, anzuwenden. Die den Gemeinden durch die Elternbeitragsverordnung verbleibenden Spielräume entsprechen der verfassungsrechtlich gewährleisteten Gemeindeautonomie. Alle Infos rund um das neue Kinderbetreuungsgesetz und die neue Elternbeitragsverordnung finden Sie unter http://www.ooe-kindernet.at |
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