Nach der Fast-Pleite ist der Ausgang des Zivilprozesses für den ÖGB enttäuschend
Wien (ögb) - Die dem ÖGB am 30.08. zugestellte Entscheidung des Wiener Handelsgerichtes
nahm der ÖGB mit Wehmut entgegen. Laut dem Urteil wurde die Schadenersatzklage gegen Helmut Elsner, Johann
Zwettler, Hubert Kreuch, Josef Schwarzecker, Christian Büttner, Peter Nakowitz, Günter Weninger und Fritz
Verzetnitsch abgewiesen. Auf Grund des erheblichen finanziellen Schadens für den ÖGB, der ihn beinahe
an den Rand des Ruins führte, war und ist der ÖGB der festen Überzeugung, Recht auf Schadenersatz
zu gesprochen zu bekommen. "Wir sind völlig überrascht und zugleich tief enttäuscht, dass unsere
Klage abgewiesen wurde", sagt ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer in einer ersten Reaktion.
Der Senat aus drei Richtern hatte nach nur zwei Verhandlungen das Verfahren bereits am 26. März 2007 wieder
geschlossen. Der Senat war damit der Ansicht, genug zu wissen, um ein Urteil sprechen zu können. Wann der
Senat das Urteil aus dem Zivilprozess sprechen würde, blieb damals offen. Erwartet wurde, dass der Senat den
laufenden Strafprozess gegen Helmut Elsner und den weiteren acht Angeklagten beobachten und Erkenntnisse aus diesem
berücksichtigen würde.
Dass der Senat das Urteil bereits schon jetzt fällte, überraschte daher auch den ÖGB-Juristen Michael
Rovina: "Wir werden das 45seitige Urteil gemeinsam mit unserer Rechtsanwälten genau analysieren und über
weitere Schritte gemeinsam beraten."
Im Jänner 2007 reichten die beauftragten Rechtsanwälte im Namen der Anteilsverwaltung BAWAG-PSK, des
ÖGB, der Österreichischen Gewerkschaftlichen Solidarität Privatstiftung, der ÖGB-Vermögensverwaltungsges.m.H.
und der ÖGB-Beteiligungsges.m.b.H. die Schadenersatzklage am Wiener Handelsgericht ein. |