Wien (bmj) - Das Bundesministerium für Justiz hat diese Woche den Entwurf für eine Berufsrechtsnovelle
für Rechtsanwälte, Notare, Sachverständige und Dolmetscher, das Berufsrechts-Änderungsgesetz
2008 (BRÄG 2008), zur allgemeinen Begutachtung versandt.
Einer der wesentlichen Punkte des Gesetzesvorhabens ist die Überarbeitung der die studienmäßigen
Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf des Rechtsanwalts und des Notars regelnden Bestimmungen in der Rechtsanwaltsordnung
und der Notariatsordnung. Für Justizministerin Maria Berger handelt es sich um eine „zeitgemäße
Anpassung und Modernisierung, die aufgrund der Änderung der studienrechtlichen Rahmenbedingungen notwendig
wurde“. Konkret geht es um die den Universitäten durch das Universitätsgesetz 2002 eingeräumten
Autonomie, die Studieninhalte letztlich nach Belieben zu gestalten. Auch soll auf den sogenannten „Bologna-Prozess“
(Einführung von Bachelor- und Master-Studien) Bedacht genommen werden.
In Anlehnung an die derzeit in der Rechtsanwalts- sowie der Notariatsordnung vorgesehenen Verweise auf die alten
Studienordnungen und ihre Inhalte sollen in den Berufsordnungen die unerlässlichen Studieninhalte und eine
Mindeststudiendauer von vier Jahren festgeschrieben werden. Daneben sind auch Regelungen im Gefolge der EuGH-Entscheidung
Morgenbesser notwendig.
Mit dem BRÄG 2008 sollen ferner insgesamt drei auch die Berufsrechte von Rechtsanwälten und Notaren betreffende
Richtlinien in österreichisches Recht ungesetzt werden. Es sind dies die sog. Berufsqualifikations-Anerkennungs-Richtlinie,
die dritte Geldwäsche-Richtlinie und die Dienstleistungs-Richtlinie. Im Bereich der Sachverständigen
ist auf den (europarechtlich bedingten) Entfall der Honorarordnungen, -richtlinien und Empfehlungen der Berufsverbände
und Interessenvereinigungen Bedacht zu nehmen. Um die Gebührenbestimmung für die Gerichte zu erleichtern
und die Entlohnung der Gerichtssachverständigen transparent und vorhersehbar zu gestalten, soll eine gestaffelte
Rahmengebühr je nach Schwierigkeit der Tätigkeit vorgesehen werden. Auch soll den Änderungen im
Bereich des strafrechtlichen Vorverfahrens Rechnung getragen werden.
Im Notariatsaktsgesetz soll die unabdingbare Notariatsaktspflicht für die Rechtsgeschäfte behinderter
Personen aufgehoben werden. Schließlich enthält der Vorschlag verschiedene Änderungen im Bereich
des Berufsrechts der Rechtsanwälte und Notare sowie der Gerichtssachverständigen und Gerichtsdolmetscher.
Die Begutachtungsfrist endet am 28. September 2007. |