Berger: Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 in Begutachtung   

erstellt am
30. 08. 07

Wien (bmj) - Das Bundesministerium für Justiz hat diese Woche den Entwurf für eine Berufsrechtsnovelle für Rechtsanwälte, Notare, Sachverständige und Dolmetscher, das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 (BRÄG 2008), zur allgemeinen Begutachtung versandt.

Einer der wesentlichen Punkte des Gesetzesvorhabens ist die Überarbeitung der die studienmäßigen Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf des Rechtsanwalts und des Notars regelnden Bestimmungen in der Rechtsanwaltsordnung und der Notariatsordnung. Für Justizministerin Maria Berger handelt es sich um eine „zeitgemäße Anpassung und Modernisierung, die aufgrund der Änderung der studienrechtlichen Rahmenbedingungen notwendig wurde“. Konkret geht es um die den Universitäten durch das Universitätsgesetz 2002 eingeräumten Autonomie, die Studieninhalte letztlich nach Belieben zu gestalten. Auch soll auf den sogenannten „Bologna-Prozess“ (Einführung von Bachelor- und Master-Studien) Bedacht genommen werden.

In Anlehnung an die derzeit in der Rechtsanwalts- sowie der Notariatsordnung vorgesehenen Verweise auf die alten Studienordnungen und ihre Inhalte sollen in den Berufsordnungen die unerlässlichen Studieninhalte und eine Mindeststudiendauer von vier Jahren festgeschrieben werden. Daneben sind auch Regelungen im Gefolge der EuGH-Entscheidung Morgenbesser notwendig.

Mit dem BRÄG 2008 sollen ferner insgesamt drei auch die Berufsrechte von Rechtsanwälten und Notaren betreffende Richtlinien in österreichisches Recht ungesetzt werden. Es sind dies die sog. Berufsqualifikations-Anerkennungs-Richtlinie, die dritte Geldwäsche-Richtlinie und die Dienstleistungs-Richtlinie. Im Bereich der Sachverständigen ist auf den (europarechtlich bedingten) Entfall der Honorarordnungen, -richtlinien und Empfehlungen der Berufsverbände und Interessenvereinigungen Bedacht zu nehmen. Um die Gebührenbestimmung für die Gerichte zu erleichtern und die Entlohnung der Gerichtssachverständigen transparent und vorhersehbar zu gestalten, soll eine gestaffelte Rahmengebühr je nach Schwierigkeit der Tätigkeit vorgesehen werden. Auch soll den Änderungen im Bereich des strafrechtlichen Vorverfahrens Rechnung getragen werden.

Im Notariatsaktsgesetz soll die unabdingbare Notariatsaktspflicht für die Rechtsgeschäfte behinderter Personen aufgehoben werden. Schließlich enthält der Vorschlag verschiedene Änderungen im Bereich des Berufsrechts der Rechtsanwälte und Notare sowie der Gerichtssachverständigen und Gerichtsdolmetscher. Die Begutachtungsfrist endet am 28. September 2007.
 
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