Alpbach (bmeia) - „Die beste Sicherheitsgarantie für kleine und mittlere Staaten, die keinem militärischen
Paktsystem angehören, ist die Einbindung in multilaterale Zusammenschlüsse wie der EU und den Vereinten
Nationen. Die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen birgt für jeden Staat jedoch auch die Verpflichtung
in sich, einen konkreten Beitrag zur Aufrechterhaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit zu leisten“
so Staatsekretär Hans Winkler anlässlich eines Panels bei den politischen Gesprächen in Alpbach.
Teilnehmer des Panels zum Thema „der UN-Sicherheitsrat und die Herrschaft des Rechts“ waren der jordanische Botschafter
in den Vereinigten Staaten, Prinz Zeid Ra'ad Al Hussein, der ständige Vertreter Angolas bei den Vereinten
Nationen, Ismael Abraao Gaspar Martins, sowie der Außen- und Kulturminister von Costa Rica Bruno Stagno Ugarte.
Österreich lancierte 2004 eine Initiative zur Prüfung wie der UN-Sicherheitsrat durch seine Arbeit zu
mehr Rechtsstaatlichkeit und zu einer Stärkung des Rechts international beitragen kann. „Militärische
Leistungen alleine sind zur Friedenssicherung und -aufbau nicht ausreichend. Essentiell für für internationale
Sicherheit und Stabilität sowie für nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung sind auch das
Bestehen von Rechtsnomen, die Einhaltung derer, sowie ein System der rechtlichen Durchsetzung sind ebenso elementare
Voraussetzungen " betonte der Staatssekretär.
Winkler hob hervor, dass Fortschritt und globaler Zusammenhalt in einem engen Zusammenhang mit der Herrschaft des
Rechts, und somit auch mit der Durchsetzung des Rech t s stehen. „Menschenrechte können nur dann durchgesetzt
werden, wenn Menschen diese auch gegenüber Staaten und Regierungen geltend machen können. Traumata aufgrund
kriegerischer Auseinandersetzungen können besser überwunden werden, wenn Gewissheit herrscht, dass die
dafür Verantwortlichen auch vor ein unabhängiges Gericht gestellt werden können. Entscheidungen
internationaler Investoren besonders in Entwicklungsländern hängen auch eng mit rechtlicher Durchsetzbarkeit
und Rechtsschutz zusammen“ betonte Winkler.
Hintergrund der österreichischen Initiative ist die Tatsache, dass sich der UN-Sicherheitsrat in den letzten
Jahrzehnten über die ursprüngliche Funktion als „politisches Forum“ stark weiterentwickelt hat und nun
auch vermehrt legislative, judikative und administrative Funktionen, insbesondere durch die Gründung Internationaler
Gerichtshöfe, die Übernahme zeitlich beschränkter Verwaltung (Kosovo, Osttimor) und die Durchführung
zahlreicher Friedensmissionen, übernommen hat. „Gerade im Bereich der Friedenserhaltung und -schaffung nimmt
die Einhaltung der Rechtsnormen einen wichtigen Stellenwert ein. Österreich hat sich hier - auch im EU-Kontext
- als Sprachrohr einer Koalition von gleichgesinnten Staaten etabliert. |