Aufnahme der Meinl European Land Ltd. in den Prime Market zum Zeitpunkt des Beschlusses nach Wissensstand
der Wiener Börse gerechtfertigt
Wien (börse) - "Das österreichische Börsegesetz ist auf alle Unternehmen, die an der
Wiener Börse gelistet sind, anwendbar", betont erneut Dr. Heinrich Schaller, Mitglied des Vorstandes
der Wiener Börse AG. Im Börsegesetz sind alle börse-relevanten Bestimmungen der Europäischen
Union umgesetzt, zuletzt hat im April 2007 die EU-Transparenzrichtlinie ihren Niederschlag im Börsegesetz
gefunden. Das österreichische Börsegesetz erfüllt damit alle Voraussetzungen hinsichtlich Transparenz,
Veröffentlichungs- und Qualitätskriterien der Europäischen Union. "Die Wiener Börse erwartet
sich von der Finanzmarktaufsicht eine strenge Auslegung der gesetzlichen Regelungen. Wir müssen auf den exzellenten
Ruf des österreichischen Kapitalmarktes achten", so Schaller weiter.
Auch die Regeln des Prime Markets, dem Premium-Segment der Wiener Börse, gelten uneingeschränkt für
alle in diesem Segment aufgenommenen Unternehmen. Das Prime Market Regelwerk enthält über die gesetzlichen
Bestimmungen des Börsegesetzes hinausgehend Transparenz-, Qualitäts- und Publizitätskritierien.
Unternehmen, die sich diese erhöhten Vorschriften unterwerfen wollen, verpflichten sich dazu gegenüber
der Wiener Börse vertraglich. "Auch hinsichtlich des Prime Markets sind die Regeln eindeutig: Wenn ein
Unternehmen alle Anforderungen erfüllt, kann es in den Prime Market aufgenommen werden", erklärt
Schaller. "Die Meinl European Land Ltd. hat zum Zeitpunkt der Entscheidung Ende Juli 2007 über die Aufnahme
in den Prime Market nach unserem Wissensstand allen Kriterien des Prime Market Regelwerks entsprochen", so
der Börse-Vorstand. Ob die Meinl European Land Ltd. auch in Zukunft im Premium-Segment der Wiener Börse
aufgenommen bleibt, hängt, so Schaller, von den Ergebnissen der Überprüfung durch die Finanzmarktaufsicht
ab. |