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Mitarbeiterbeteiligung |
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erstellt am
04. 09. 07
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Matznetter:
Anständiger Lohnabschluss beste Form der Mitarbeiterbeteiligung
Es könne nicht sein, dass die Lohnquote im Zeitalter der Globalisierung weiter zurückgehe
Wien (sk) - "Ein anständiger Lohnabschluss ist die beste Form der Mitarbeiterbeteiligung, weil ein
Lohnabschluss für alle gilt und damit am gerechtesten ist", stellte Finanzstaatssekretär Christoph
Matznetter am 04.09. am Rande einer Pressekonferenz zur aktuellen Diskussion klar. Es könne nicht sein, dass
die Lohnquote im Zeitalter der Globalisierung weiter zurückgehe - "und die Arbeitnehmer nicht an den
Gewinnen beteiligt werden", betonte Matznetter.
Der Staatssekretär steht der Mitarbeiterbeteiligung zwar grundsätzlich positiv gegenüber, gibt aber
zu bedenken, dass "ein allfälliger Steuervorteil für die Mitarbeiterbeteiligung erst in die Diskussion
um die Steuerreform 2010 eingebaut werden kann". Matznetter machte in dem Zusammenhang auch darauf aufmerksam,
dass "88 Prozent der Arbeitnehmer keine Mitarbeiterbeteiligung haben und mit ihren Steuergeldern jenen zwölf
Prozent, die Anteile haben, etwas draufzahlen müssten". Zudem sei auch nicht geklärt, wie die vielen
Non-Profit-Organisationen oder der öffentliche Bereich eingebunden werden können. |
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Spindelegger: Mitarbeiterbeteiligung ist Gebot der Stunde
Bedenken von SPÖ-Gewerkschaftern sind unbegründet
Wien (övp-pk) - "Die Mitarbeiterbeteiligung ist ein Gebot der Stunde und es ist Zeit, dass
diese alte ÖAAB- Forderung nun legistisch rasch umgesetzt wird", sagt der Zweite Nationalratspräsident
Dr. Michael Spindelegger in einer Reaktion auf die diesbezüglichen Aussagen von Wirtschaftskammerpräsident
Christoph Leitl im "Ö1-Morgenjournal".
Spindelegger, der auch Bundesobmann-Stellvertreter des ÖAAB ist, weist erneut darauf hin, dass die Beteiligung
von Mitarbeitern am Erfolg eines Unternehmens gerade in Zeiten wirtschaftlichen Aufschwungs aktuell ist: "Das
sollte auch und gerade den Gewerkschaften bewusst und damit ein Ziel sein. Denn erfolgreiche Arbeitnehmerpolitik
kann und darf sich nicht allein auf die Lohnrunden beschränken, auch wenn den Gewerkschaften in diesem Bereich
naturgemäß eine Schlüsselrolle zufällt." Die normalen Lohnrunden seien von der Einführung
der Mitarbeiterbeteiligung nicht berührt, es ginge nämlich um zusätzliche Vorteile für die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Spindelegger nennt in diesem Zusammenhang die Erhöhung des Freibetrages
vor Anfall der Lohnsteuer sowie einer Verkürzung der fünfjährigen Behaltefristen von Aktien als
Kernpunkte des ÖAAB-Programms. Auch eine Art "Erfolgsgeld", also eine sofort auszahlbare steuerlich
begünstigte Gewinnbeteiligung ist Teil des ÖAAB-Programms.
"Jetzt ist es Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen und auf Sozialpartnerebene vernünftige und praktikable
Lösungen zu erarbeiten", so Spindelegger, der sich wünscht, dass die Mitarbeiterbeteiligung im Sinne
der österreichischen Arbeitnehmer "rasch Wirklichkeit" wird. Eine Verdoppellung der Mitarbeiterbeteiligungen
an Unternehmen bis zum Jahr 2010, wie sie von Vizekanzler Wilhelm Molterer in Alpbach vorgeschlagen wurde, ist
ein "ambitioniertes, aber sicher machbares Ziel", erläutert der Zweite Nationalratspräsident.
"Wir haben die Chance, in dieser Frage Vorreiter in Europa zu sein. Allein das sollte für alle Gewerkschaften
Grund genug sein, die Umsetzung der Mitarbeiterbeteiligung rasch und mit vollem Elan voranzutreiben", so Spindelegger. |
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Westenthaler: Mitarbeiterbeteiligung muss jetzt umgesetzt werden
Es ist höchst an der Zeit, den Österreicherinnen und Österreichern ihren
gerechten Anteil zukommen zu lassen
Wien (bzö) - BZÖ-Chef Klubobmann Peter Westenthaler begrüßt, dass sich eine
immer breitere Unterstützung für den seitens des BZÖ schon im Dezember vorgestellten Ansatz einer
wirkungsvollen Mitarbeiterbeteiligung findet. "In Zeiten von Hochkonjunktur und Rekordgewinnen, die von den
fleißigen Mitarbeitern der Unternehmen erarbeitet werden, ist es höchst an der Zeit, den Österreicherinnen
und Österreichern ihren gerechten Anteil zukommen zu lassen. Hier geht es nicht um die Tariflohnsteigerungen
in der Höhe von 2 bis 3 Prozent, sondern um Prämien im Bereich eines zusätzlichen 15. Monatsnettogehaltes.
Das ist eine klare Ansage, eine Motivation und eine spürbare Einkommensanhebung", so Westenthaler, der
den ÖGB als anachronistischen Bremser bezeichnet, denn eine Arbeitnehmervertretung die sich gegen Lohnsteigerungen
ausspricht, habe ihre Existenzberechtigung verloren.
Das BZÖ will die Mitarbeiter am positiven Gewinn eines Unternehmens beteiligen. Der Investivlohn ist deshalb
kein zusätzlicher Lohnanteil, sondern eine zusätzlich ausgeschüttete Prämie. Während die
durchschnittlichen Lohnerhöhungen und Einkommenszuwächse für Arbeitnehmer in Österreich bei
rund 2 bis 3 Prozent (Quelle: Statistik Austria) liegen, könnten ArbeitnehmerInnen über ein Investivlohnmodell
überproportional profitieren. Das bedeutet umgerechnet ein zusätzliches 15. Nettogehalt pro Jahr. Beispiel
ATX-Unternehmen: Auf Basis einer Berechnung der Arbeiterkammer haben die 18 wichtigsten ATX-notierten Unternehmen
(prime market, ohne BWIN und Voest Alpine) im Jahr 2006 ein Ergebnis vor Steuern in der Höhe von 8,9 Mrd.
Euro erwirtschaftet. Das entspricht einem Plus zum Vorjahr von 36 Prozent. Diese Unternehmen beschäftigen
rd. 290.000 Mitarbeiter (im In- und Ausland). Auf Basis einer Erfolgsbeteiligungsquote von 10 Prozent würde
daraus ein ,zusätzliches Einkommen von rd. 3.000 Euro pro Mitarbeiter resultieren.
Westenthaler verweist in diesem Zusammenhang auf Großbritannien wo bereits 24 Prozent der Unternehmen eine
Mitarbeiterbeteiligung praktizieren oder auf Frankreich wo die Quote bei 43 Prozent liegt. Das BZÖ tritt auch
dafür ein den Investivlohn über Anreize zu attraktivieren und zeigt sich skeptisch gegenüber Zwangsmodellen,
wie auch gegenüber den ÖVP Plänen der Arbeitnehmer über eine Anteile zu beteiligen, denn dies
berge auch das Risiko eines Verlustes in sich. "Die Bundesregierung ist gefordert, das Investivlohnmodell
des BZÖ zu forcieren. Eine steuerliche Begünstigung, ähnlich wie bei der Abfertigung, aber auch
Steuererleichterungen für Unternehmen müssen als starker Anreiz für die Verwirklichung des Investivlohnes
kommen. Das BZÖ-Modell bedeutet mehr vom Gewinn für Mitarbeiter und Vorteile für Unternehmen. Das
ist echte Fairness und eine Revolution für die ,Einkommen der Österreicherinnen und Österreicher",
bekräftigt Westenthaler abschließend. |
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Folgar: Mitarbeiterbeteiligung ist Minderheitenprogramm
Nur Solidarische Lohn/Gehaltspolitik sorgt für gerechte Verteilung
Wien (gpa-djp/gmtn/ögb) - "Mitarbeiterbeteiligungen erreichen nur einen geringen Prozentsatz
der Beschäftigten und entsprechen nicht dem, was Gewerkschaften unter solidarischer Lohn- und Gehaltspolitik
verstehen", sagen die Gewerkschaft Metall-Textil-Nahrung (GMTN) und die Gewerkschaft der Privatangestellten,
Druck, Journalismus, Papier (GPA-DJP) zu den Aussagen von Wirtschaftskammerpräsident Leitl und Wirtschaftsforschern
im heutigen Morgenjournal des ORF.
"Abgeltung der Inflation plus ein Anteil an Produktivitätsfortschritt der jeweiligen Branche ist nach
wie vor eine gute Formel für die Gestaltung der Einkommen der Beschäftigten", sagt Erich Foglar,
Bundesvorsitzender der GMTN. "Individuelle Unternehmensbeteiligungen wälzen auf Sicht das unternehmerische
Risiko auf die Beschäftigten ab. Es klingt in guten Zeiten verlockend, am Unternehmen oder an dessen Gewinn
beteiligt zu sein. Wenn aber die Gewinne ausbleiben und die Lohn- und Gehaltserhöhungen plötzlich nur
mehr in Höhe der Inflation liegen - wie sich das zum Beispiel Wirtschaftforscher Felderer vorstellen kann,
erweist das der Volkswirtschaft insgesamt keinen guten Dienst. Die Folge wäre nämlich ein massiver Kaufkraftverlust,
gar nicht zu reden vom sinkenden Lebensstandard der Beschäftigten."
"MitarbeiterInnenbeteiligungen können niemals ein Ersatz für nachhaltig wirkende Lohn- und Gehaltserhöhungen
für alle ArbeitnehmerInnengruppen sein", sagt Karl Proyer, stellvertretender Bundesgeschäftsführer
der GPA-DJP. "Von der steigenden Produktivität müssen allen ArbeitnehmerInnen, auch jene aus nicht
gewinnträchtigen Unternehmen, profitieren. Das wird der Schwerpunkt bei den kommenden Lohn- und Gehaltsrunden
sein. Es gibt ja bereits verschiedene Modelle von MitarbeiterInnen- und Gewinnbeteiligungen, die wir nicht per
se ablehnen. All jene, die glauben, sie könnten damit Druck auf die Lohn- und Gehaltspolitik ausüben,
befinden sich am Holzweg", so Proyer. "Lohnerhöhungen nur in der Höhe der Inflationsrate und
darüber hinaus nur Gewinnbeteiligungen für wenige wird es mit den Gewerkschaften jedenfalls nicht geben,"
ergänzt Foglar.
"Gewinn- oder Mitarbeiterbeteiligungen sind ein Minderheitenprogramm, und nicht das dringendste Problem, für
das sich der Wirtschaftsminister bei den Unternehmen einsetzen muss", sagen die Gewerkschaften. "Die
Zahl der Lehrstellen bis 2010 zu verdoppeln, zumindest aber wesentlich zu erhöhen, ist ein weitaus wichtigeres
Vorhaben, für das sich Bartenstein einsetzen sollte", sagen GPA-DJP und GMTN. |
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Schnedl: Christgewerkschafter begrüßen Mitarbeiterbeteiligung
Kollektivvertragliche Lohnerhöhungen haben mit Mitarbeiterbeteiligung nichts zu tun
Wien (fcg) - "Mitarbeiterbeteiligungsmodelle sind ein wichtiges zusätzliches Element zur
gerechteren Verteilung von Unternehmensgewinnen. Die Unternehmensgewinne erreichen Höchststände und es
ist eine Frage der Fairness, dass diese auch auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilt werden. Schließlich
erarbeiten die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben diese Gewinne. Damit kann die derzeitige verteilungspolitische
Schieflage ausgeglichen werden", stellt Christgewerkschafter-Chef und ÖGB-Vizepräsident Norbert
Schnedl fest.
"Lohnerhöhungen im Rahmen von KV-Verhandlungen sind dazu da den Preis für die Arbeitskraft in Österreich
festzulegen. Sie orientieren sich an der Inflationsrate und der Produktivitätssteigerung der Volkswirtschaft
insgesamt. Das hat mit Mitarbeiterbeteiligungsmodellen nichts zu tun", erläutert Schnedl.
Bereits jetzt gibt es in vielen Firmen verschiedene Mitarbeiterbeteiligungsmodelle die entweder auf Kapital- oder
auf Gewinnbeteiligung basieren. Beide Modelle werden ohne Konnex zu den KV-Verhandlungen angewendet und bewähren
sich sehr gut. "Motivierte und gut ausgebildete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind die Erfolgsfaktoren
jedes Unternehmens. Daher ist ein Recht auf eine Erfolgsbeteiligung, die über Lohnerhöhungen hinausgehen,
nur gerecht und sinnvoll", führt Schnedl weiter aus. |
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