Wien (nso) - "ArbeitnehmerInnen gehen nicht aus Jux und Tollerei in die Invaliditätspension, sondern
sind durch die Dauerbelastungen am Arbeitsplatz gesundheitlich derart beeinträchtigt, dass sie nicht mehr
arbeiten können", erklärt Sozialminister Erwin Buchinger. "Die Mortalitätsziffern sprechen
eine deutliche Sprache: Männliche Bezieher von Invaliditätspensionen sterben im Schnitt 10 Jahre früher
als Bezieher von Alterspensionen, Bezieherinnen einer Invaliditätspension um 7 Jahre früher", erläutert
Buchinger.
Invaliditätspensionen deutlich geringer als Alterspensionen
"Auch finanziell ist der Weg in die Invaliditätspension alles andere als lukrativ. Im Durchschnitt
erhält ein Arbeiter 758 Euro Invaliditätspension und ein Angestellter 982 Euro", erklärt Buchinger
Bei allen Pensionsversicherungsträgern (Unselbständige und Selbständige) war im Jahr 2006 eine durchschnittliche
Alterspension um monatlich 251 Euro höher als eine durchschnittliche Invaliditätspension (bei Männern
um 363 Euro, bei Frauen um 273 Euro).
Bei den Unselbständigen war eine durchschnittliche Alterspension um monatlich 232 Euro höher als eine
durchschnittliche Invaliditätspension (bei Männern um 344 Euro, bei Frauen um 262 Euro)
Ausgaben für Invaliditätspensionen gesunken
Gemäß der EU - Methode ESSOSS (Europäisches System der integrierten Sozialschutzstatistik), die
auf EU-weit einheitlichen Definitionen basierend die Sozialausgaben erfasst, waren die Ausgaben für alle Pensionsarten
zwischen 2000 und 2005 bezogen auf die gesamten Sozialausgaben stabil.
Der Anteil der Ausgaben für Invaliditätspensionen gemessen an allen Sozialausgaben ist im selben Zeitraum
von 7% auf 5,8% gesunken. Der Anteil der Ausgaben für Invaliditätspensionen gemessen am BIP ist von 1,9%
(2000) auf 1,6% 2005 gesunken.
Mit diesen Ausgaben für Invaliditätspensionen liegt Österreich sowohl gemessen an den Gesamtausgaben
als auch gemessen am BIP im europäischen Mittelfeld.
Vor dem Hintergrund dieser Zahlen ist es für Buchinger besonders unverständlich, dass immer wieder von
Schlupflöchern in die Frühpension gesprochen wird. "Das Ziel der Überprüfung der Regelungen
bei der Invaliditätspension, die sich die eingerichtete Arbeitsgruppe vorgenommen hat, muss vielmehr das Schließen
von Solidaritäts- und Gerechtigkeitslücken sein", stellt der Sozialminister klar.
Mehr Prävention und Rehabilitation
Buchinger betonte zudem, dass effiziente Präventionsprojekte und zeitgerechte Rehabilitationsmaßnahmen
im Vordergrund stehen müssen. Auch die Unternehmen sind aufgefordert ihre Verantwortung für gesunde und
gesunderhaltende Arbeitsplätze wahrnehmen. "Das Ziel ist klar: Die Zahl der InvaliditätspensionistInnen
muss sinken. Nicht durch eine Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen, sondern dadurch, dass die ArbeitnehmerInnen
gesund bleiben und bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter arbeiten können", sagte Buchinger abschließend. |