Blecha und Khol fordern Pensionsanpassung von mindestens 2,1%
Wien (seniorenrat) - Im Vorfeld der Vorstandssitzung des Österreichischen Seniorenrates legten
die Präsidenten Khol und Blecha am 14.09. in einer Pressekonferenz die aktuellen Anliegen der älteren
Generation dar.
Als vorrangige Anliegen der Senioren bezeichneten die Präsidenten Karl Blecha und Dr. Andreas Khol dabei unisono
die Anpassung aller Pensionen mindestens auf der Grundlage des Preisindex für Pensionistenhaushalte (PIPH),
für das kommende Jahr also mit zumindest 2,1 %.
"Die im Regierungsprogramm zugesagte Werterhaltung der Pensionen ist in Anbetracht der derzeitigen Teuerungslawine
nur durch Anwendung des PIPH zu gewährleisten", stellte Präsident Blecha fest, führte weiter
aus, "Die Seniorenvertreter gehen mit großen Erwartungen in die für Ende Oktober seitens der Regierung
zugesagten Gespräche" und forderte damit zusammenhängend den Wegfall der Bestimmung, wonach die
Pensionen im ersten Bezugsjahr nicht angepasst werden.
"Die Älteren haben Ihre Verzichtsbereitschaft in wirtschaftlich schlechten Jahren ausreichend bewiesen,
aber nun erwartet man sich eine entsprechende Pensionsanpassung." so Präsident Khol und forderte "Das
Anhörungsrecht des Seniorenrates vor der jährlichen Pensionsanpassung muss gesetzlich verankert werden",
wobei es "in allen Bevölkerungsgruppen Verständnis und die breite Unterstützung für diese
Forderungen der Seniorinnen und Senioren gibt. Der Seniorenrat hat beschlossen, zur Unterstützung seiner Forderung
einer gerechten Pensionsanpassung eine österreichweite Unterschriftenaktion ins Leben zu rufen.
Einigkeit bestand bei den Präsidenten auch darüber, dass Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit kein
Privatrisiko sein darf, sondern Teil der sozialen Sicherheit sein muss und beide wiesen einmal mehr auf die Notwendigkeit
der jährlichen Valorisierung des Pflegegeldes, der deutlichen Anhebung höherer Pflegestufen und der verbesserte
Einstufung von Demenzerkrankten hin. Darüber hinaus kämen weitere Vorschläge, so auch das 4-Säulen-Modell
und ein Qualitätspickerl für Heime in der nachfolgenden Sitzung zur Sprache. Großes Interesse zeigten
Blecha und Khol schließlich an den angekündigten Details der Begrenzung der Rezeptgebühren mit
einer Obergrenze von zwei Prozent des Nettoeinkommens, die bedauerlicherweise noch nicht vorliegen, obwohl diese
Begünstigung mit Jahresbeginn 2008 beginnen wird. |