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Flexibilisierung des Kindergeldes |
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erstellt am
20. 09. 07
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Stadlbauer:
Verbesserungsvorschläge nicht vom Tisch wischen
Wien (sk) - Die Flexibilisierung des Kindergeldes kommt selbstverständlich, bekräftigte
SPÖ-Bundesfrauengeschäftsführerin und Nationalratsabgeordnete Bettina Stadlbauer am 19.09. in Reaktion
auf die gekünstelte Aufregung der ÖVP-Frauen im Anschluss an den Ministerrat. Dieser frauenpolitische
Meilenstein sei von der SPÖ erkämpft worden, von Verzögerungspolitik zu sprechen sei daher völlig
falsch, meinte Stadlbauer.
Es gehe nur darum, die wichtigen Anregungen die von den SozialpartnerInnen und auch von Frauenministerin Doris
Bures eingebracht wurden, nicht einfach vom Tisch zu wischen. Konkret seien das die Arbeitszeitreduktion als zusätzliche
Alternative zur Zuverdienstgrenze sowie die Gleichbehandlung von AlleinerzieherInnen gegenüber Paaren.
Mit ihrem ewigen "Nein-Sagen" würde Kdolsky sämtliche Verbesserungsvorschläge einfach
vom Tisch wischen. Die Fristen werden selbstverständlich eingehalten, meinte Stadlbauer, damit das Gesetz
rechtzeitig den Ministerrat passieren kann. "Wir sollten uns für einen wirklich großen Wurf die
Zeit nehmen", meinte Stadlbauer. Die SPÖ Frauen sind gemeinsam mit ExpertInnen überzeugt, dass die
Verbesserungsvorschläge verfassungsrechtlich unbedenklich sind. Stadlbauer erinnerte an die Teilzeitkarenz,
die ja früher schon vielen Familien wichtige Hilfestellung beim Wiedereinstieg in den Beruf gegeben hatte.
Es sei das Recht und die Aufgabe von Frauenministerin Doris Bures in allen Bereichen Verbesserungen für die
Frauen zu erkämpfen. Doris Bures nehme diese Aufgabe eben wahr, meinte Stadlbauer abschließend. |
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Steibl: Bures schafft Zweiklassengesellschaft in Österreich
Wien (övp-pk) - "Mit der geforderten Einführung der Arbeitszeitgrenze will Frauenministerin
Bures eine Zweiklassengesellschaft in Österreich schaffen", stellt ÖVP- Familiensprecherin Ridi
Steibl fest. Mit dem "Nein" zur Gesetzes- Novelle zum Kinderbetreuungsgeld blockiert Bures wichtige Errungenschaften
für Frauen und Familien. "Familienministerin Kdolsky hat auf Grundlage des Regierungsprogrammes ein hervorragendes
Paket für die Familien geschnürt", betont Steibl und weiter: "Persönliche Eitelkeiten
von Bures und der SPÖ müssen bei so einem wichtigen Thema hinten angestellt werden."
"Das Kdolsky-Modell bringt den Familien Sicherheit und deutliche Verbesserungen", so Steibl. Die ÖVP-Familiensprecherin
verweist auf die Flexibilisierung der Bezugsdauer und Höhe sowie die Anhebung der Zuverdienstgrenze. Das von
Bures geforderte Modell zur Arbeitszeitgrenze ist "ein ungeeignetes Modell und verfassungsrechtlich bedenklich",
wie die Verfassungsexperten Funk und Öhlinger bestätigen. "Außerdem zeigt sich Bures realitätsfremd
wenn sie meint, dass in der heutigen Zeit ausschließlich nach Stechuhren gearbeitet wird", stellt die
ÖVP-Familiensprecherin fest und weiter: "Heutzutage ist die Arbeitswelt stark nach Projektarbeit organisiert
und viele Arbeitnehmer sowie Arbeitnehmerinnen arbeiten in ‚All-Inclusive-Verträgen'. Die Grenzen zwischen
Selbstständigen und Unselbstständigen verschwimmen immer öfter.
Das, was Bures hier veranstaltet, geht zulasten von Familien und Kindern und ist mit Sicherheit der falsche Weg.
"Im Interesse der Betroffenen und der Familien hoffe ich, dass Bures und die SPÖ ihre parteimotivierte
Blockadehaltung aufgeben werden", betont Steibl abschließend. |
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Glawischnig: Kindergeld: Kdolsky entpuppt sich als Frauenfeindin
Wien (grüne) - „Die Verweigerungshaltung der ÖVP-Ministerin Kdolsky ist nicht mehr nachvollziehbar“,
ärgert sich Eva Glawischnig, stv. Bundessprecherin der Grünen. Grund für ihre Empörung ist
der neuerlich entflammte Streit zwischen ÖVP und SPÖ um die Zuverdienst-Bedingungen für KindergeldbezieherInnen.
„Der ÖVP-Politikerin fehlt jegliche Erfahrung darüber, unter welchen Bedingungen junge Mütter den
Anschluss im Job nicht verlieren. Eine Arbeitszeitbegrenzung wäre ein geeignetes Mittel, um Frauenkarriere
durch Mutterschaft nicht jäh abzuwürgen.“
Ideologie-besetzte Streitereien statt Problemlösung
Statt schnell ein modernes, praxisorientiertes Kindergeld zu schaffen, würden die Koalitionspartner nur ihre
Ideologie-besetzten Streitereien fortsetzen. Glawischnig: „Persönliche Profilierung steht in dieser Regierung
vor Problemlösung.“
Kdolsky gegen Gleichberechtigung der Frauen
Dass sich ausgerechnet ein weibliches Regierungsmitglied derart gegen die Gleichberechtigung der Frauen stelle,
sei „skandalös“, kritisiert Glawischnig scharf.
Gegenüber SP-Ministerin Bures erneuert die Grüne ihr Angebot, einem modernen Kindergeldgesetz im Parlament
zuzustimmen. „Bures soll auf die Frauensolidarität bauen und ein eigenes Gesetz einbringen. Die Grünen
sind dabei. Und ich bin mir sicher, dass auch in den Reihen der ÖVP-Frauen so manche mit dem derzeitigen Kurs
Kdolskys unzufrieden ist, und mitstimmt.“ |
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Rosenkranz: Chance nutzen, um Kindergeldgesetz jetzt tatsächlich weiter zu entwickeln
Wien (fpd) - Nachdem Kdolskys Kindergeld-Novelle im Ministerrat doch nicht beschlossen wurde, tritt
die FPÖ-Familiensprecherin NAbg. Barbara Rosenkranz dafür ein, dies als "Chance zu nutzen, das Gesetz
jetzt tatsächlich einer Weiterentwicklung in die richtige Richtung zu unterziehen".
Angesichts des aktuellen Tohuwabohu rund um die Rückzahlungen des Kinderbetreuungsgelds, wundert sich Rosenkranz,
dass an der Zuverdienstgrenze so beharrlich festgehalten werde und spricht von politischer Naivität, sich
das weiter aufzubürden. "Abgesehen davon ist die sogenannte Erhöhung der Zuverdienstgrenze durch
den Wegfall der Härtefälleverordnung in Wahrheit eine Verminderung des möglichen Zuverdienstes um
590 Euro. Grundsätzlich gilt aber: Die Zuverdienstgrenze gehört weg. Den Eltern steht eine echte Wahlfreiheit
zu", stellt Rosenkranz klar.
Weiters sei die im Gesetzesentwurf geplante Kurzzeitregelung jedenfalls mit einem finanziellen Verlust für
die Eltern verbunden. Rosenkranz: "Das kann auf gar keinen Fall sein, zumal von den Betroffenen eine kurzfristige
Entscheidung, unmittelbar nach der Geburt zu tätigen ist. Hier muss es eine Möglichkeit geben, die Entscheidung
noch einmal zu korrigieren, weil diese nachhaltige Entscheidung - oft ohne Erfahrung mit Kindern - so kurz nach
der Geburt nicht erwartet werden kann. Diese Regelung muss auf jeden Fall revidiert werden."
Die sogenannte Teilungsregelung ist für Rosenkranz ein unzulässiger Versuch, erwachsene Menschen zu erziehen
und zu lenken. "Abgesehen davon, dass das Ziel, mehr Väter in die Betreuung zu bringen, nicht erreicht
wurde, gilt auch hier: Die Freiheit zu entscheiden und unter verschiedenen Modellen der Kinderobsorge zu wählen,
muss den Eltern überlassen bleiben", so die freiheitliche Familiensprecherin.
Die Ministerin sei nun gefordert, kluge Änderungen in das Gesetz mit einzubeziehen und einer Weiterentwicklung
des bestehenden Gesetzes nicht mehr im Wege zu stehen. "Es wäre wünschenswert und für österreichische
Eltern sehr zu begrüßen, wenn die von uns geforderte Ausweitung des Kinderbetreuungsgeldes auf drei
Jahre umgesetzt würde", appelliert Rosenkranz. Zum anderen würde es keinen weiteren Aufschub vertragen,
für das Kindergeld und eine gesetzlich geregelte und automatische Valorisierung sicherzustellen. |
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Westenthaler: Politischer Zickenkrieg auf Rücken der Familien
Wien (bzö) - Von einem politischen Zickenkrieg zwischen ÖVP-Ministerin Kdolsky und SPÖ-Ministerin
Bures in Zusammenhang mit der Kindergelddiskussion sprach BZÖ-Chef Peter Westenthaler im weiteren Verlauf
seiner Pressekonferenz. "Kdolsky verlässt gleich 10 Minuten nach Beginn den Ministerrat und betreibt
damit auch noch Arbeitsverweigerung. Kdolsky ist mittlerweile der Familienschreck der Republik und das muss sie
auch verantworten. Frau Kdolsky, es ist Schluss. Gehen Sie mit Gott, aber gehen Sie", forderte Westenthaler
die Ministerin zum Rücktritt auf.
Österreich brauche eine Familienministerin, die hinter den Familien steht und sich hundertprozentig mit diesen
identifiziert. Westenthaler warf Kdolsky vor, die Bevölkerung bei der Zahl der Kindergeld-Rückforderungen
belogen zu haben. So habe sie im März von maximal 590 Fällen gesprochen, im Juli von 247 Rückforderungsbescheiden.
"Jetzt, zwei Monate später sind es bis dato 1.117 Bescheide. Kdolsky hat die Menschen angeschwindelt".
Das BZÖ habe im Sommer angekündigt, die von den ungerechten und unsozialen Rückforderungen betroffenen
Familien rechtlich zu vertreten und hat das auch getan. Die erste Verhandlung findet am kommenden Dienstag 25.
September um 10.50 Uhr im Landesgericht Korneuburg Saal 255 statt. "Unsere Anwälte werden dabei als Zeugen
die Ministerinnen Kdolsky und Bures nennen. Ich bin überzeugt, dass es uns gelingt mit einem einzigen Fall
alle Rückforderungsbescheide und die gesamte Zuverdienstgrenze zu Fall zu bringen. Dann haben wir sämtliche
Familien befreit und niemand muss mehr zurückzahlen. Dann haben wir auch erreicht, dass diese ungerechte Zuverdienstgrenze
abgeschafft wird."
Auch die von der Regierung angekündigte Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim Kindergeld sei ein Riesenschmäh.
Die Behauptung, dass die Grenze von 14.600 auf 16.200 Euro erhöht werde, sei eine Lüge. "Im ursprünglichen
Modell gab es zusätzlich zu den 14.600 Euro noch einen fünfzehnprozentigen Härteausgleich, also
eine reale Zuverdienstgrenze von 16.790 Euro. Jetzt gibt es nur mehr 16.200 ohne Härteausgleich. Dies entspricht
einer Kürzung von 590 Euro. Das kann niemand wegdiskutieren, das ist die Wahrheit", kritisierte Westenthaler
abschließend. |
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Csörgits: Arbeitszeitgrenze für ÖGB unerlässlich
Wien (ögb) - Für ÖGB-Frauenvorsitzende Renate Csörgits ist es durchwegs ein gutes
Zeichen, dass über das "Kinderbetreuungsgeld neu" noch einmal gesprochen wird: "Bundesministerin
Kdolsky ist jetzt zum Handeln aufgefordert, denn die Notwendigkeit einer raschen Neuvorlage liegt auf dem Tisch."
"Beim Entwurf dieser neuen Gesetzesvorlage sollte sich Bundesministerin Kdolsky noch einmal die Stellungnahmen
der Sozialpartner zu Herzen nehmen. Für den ÖGB ist nämlich die Wahlmöglichkeit zwischen Zuverdienstgrenze
und einer Arbeitszeitgrenze von bis 24 Stunden pro Woche unabhängig vom Einkommen eine unabdingbare Forderung",
stellt Csörgits fest.
Diese Maßnahme würde einerseits besser verdienenden Müttern die Kinderbetreuung erleichtern,
aber ebenso Väter motivieren, sich verstärkt der Kinderbetreuung anzunehmen. Zudem bietet die Arbeitsgrenze
den Vorteil, dass sowohl Mütter als auch Väter die Möglichkeit haben, bis zu 24 Stunden im Beruf
zu verbleiben und der Wiedereinstieg erleichtert werde. Zusätzlich sieht das ÖGB-Kinderbetreuungsgeldmodell
folgende zusätzliche Varianten der zeitlichen Verteilung zwischen Müttern und Vätern vor:
- 20 plus 4 Monate, mit 630 Euro sowie
- 24 plus 5 Monate, mit 530 Euro Kindergeld pro Monat.
Aber auch für AlleinerzieherInnen soll gleiches Recht gelten, fordert die ÖGB-Frauenvorsitzende: "AlleinerzieherInnen
sind im derzeitigen Entwurf gegenüber Paaren benachteiligt. Wir fordern, dass diese das Kindergeld auch in
der Länge wie bei Paaren beziehen können um nicht unnötig benachteiligt zu werden."
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Arbeitszeitgrenze für Zuverdienst zum Kinderbetreuungsgeld ist verfassungsrechtlich
unbedenklich
Wien (ak) - "Die Diskussion über die Rückforderungsbescheide der Krankenkassen in
den vergangenen Wochen haben sehr deutlich in Erinnerung gerufen, dass die Berechnung der Zuverdienstgrenze eine
Wissenschaft für sich ist. Die komplizierte Berechnungsmethoden führen dazu, dass junge Eltern, die während
des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld arbeiten gehen, in höchstem Maße verunsichert sind" sagt AK-Expertin
Ingrid Moritz und fordert mehr Verständnis und Offenheit von Familienministerin Andrea Kdolsky für die
Bedürfnisse von Eltern. Notwendig ist eine Vereinfachung der Berechnungsmethode für die Zuverdienstgrenze.
Beim Zuverdienst sollen zwei Mögichkeiten bestehen: Entweder wird die Verdienstgrenze von 16.200 Euro im Kalenderjahr
eingehalten oder es wird eine Arbeitszeitgrenze bis zu 24 Stunden wöchentlich erfüllt. Nachdem es für
Selbständige keine Arbeitszeitgrenze gibt, soll für sie eine analoge Regelung eingeführt werden.
Sofern ihr Zuverdienst nicht mehr als 60 Prozent des vorangegangenen Einkommens ausmacht, sollen auch sie Kinderbetreuungsgeld
beziehen können, wenn die Zuverdienstgrenze von 16.200 Euro im Kalenderjahr überschritten wird. Damit
stünden sowohl ArbeitnehmerInnen als auch Selbständigen und Landwirten zwei Möglichkeiten des Zuverdienstes
zur Verfügung. Damit sind auch die Bedenken der Familienministerin, dass zB LandwirtInnen diese Möglichkeit
nicht zur Verfügung stünde, aus dem Weg geräumt.
Die AK sieht in diesem Vorschlag keinen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz. Nach der
ständigen Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes müssen ungleiche Sachverhalte vom Gesetzgeber
auch ungleich behandelt werden. Bei unselbständig Erwerbstätigen gibt es eine gesetzliche Verpflichtung
über die Aufzeichnung der Arbeitszeit. Während bei ArbeitnehmerInnen der Nachweis der Reduktion des zeitlichen
Aufwandes über eine Arbeitszeitgrenze erfolgen kann, ist dies bei Selbständigen nur im Wege der Reduktion
des Einkommens möglich.
"Einen Leistungsanspruch an eine Arbeitszeitgrenze zu knüpfen, ist übrigens nichts Neues",sagt
Moritz. Bereits beim früheren Karenzgeld hatte der Arbeitgeber eine Arbeits- und Entgeltbestätigung mit
der wöchentlichen Arbeitszeit auszustellen, damit Karenzgeld bei Teilzeitbeschäftigung ausbezahlt wurde.
Auch bei der Inanspruchnahme von Altersteilzeitgeld gelten Bestätigungen über die Arbeitszeit als Nachweis
für das geleistete Freizeitausmaß. Weder beim früheren Karenzgeld noch bei der Alterteilzeit gab
bzw gibt es das Problem der Überprüfbarkeit. Daher wird es ein derartiges Problem auch nicht beim Kinderbetreuungsgeld
geben.
Die AK fordert die Familienministerin Kdolsky daher auf, im Entwurf die 24 Stunden-Zuverdienstgrenze aufzunehmen.
Dies ist gerade für besserqualifizierte Frauen eine wichtige Maßnahme, um einen frühzeitigen Wiedereinstieg
zu ermöglichen. Außerdem unterstützt dies auch die stärkere Beteiligung von Vätern an
der Kinderbetreuung. Gerade für diese Gruppe ist eine Stunden-Zuverdienstgrenze wichtig, da sie sonst nur
wenige Stunden arbeiten können, um nicht die Zuverdienstgrenze zu überschreiten. Das ist auch für
die Arbeitgeber wenig interessant.
Weiters verlangt die AK, dass die Flexibilisierung um zwei weitere Modelle erweitert wird. So sollen als zusätzliche
Varianten der Bezug von 20 Monaten Kinderbetreuungsgeld (+ 4 Monate bei Teilung) mit 630 Euro bzw 24 Monaten Kinderbetreuungsgeld
(+ 5 Monate bei Teilung) mit 530 Euro ermöglicht werden.
Um die Rückforderungsfälle zu entschärfen verlangt die AK weiters, dass nur die Überschreitungsbetrag
der Zuverdienstgrenze vom Kinderbetreuungsgeld zurückverlangt wird. |
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