Jedes fünfte Kind wird als Mitfahrer im Pkw weder mit einem Gurt
noch mit einem Kindersitz vor den Folgen eines Unfalls geschützt
Wien (kfv) - 1.524 Kinder sind im Jahr 2006 als Mitfahrer im Pkw verunglückt. 123 davon waren
zum Zeitpunkt des Unfalls vollkommen ungesichert. „Gerade auf kurzen Strecken, wenn Kinder zum Beispiel zur Schule
gebracht werden, ist es sehr verlockend, auf die ordnungsgemäße Sicherung zu verzichten“, sagt Dr. Othmar
Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV). Im Jahr 2006 wurde mit mehr als 90 Prozent ein
absoluter Höchststand bei der gesamtösterreichischen Kindersicherungsquote erreicht. Die Erhebungen des
KfV im ersten Halbjahr 2007, bei denen die Sicherung von mehr als 1.700 Kindern erfasst wurde, zeigen, dass dieser
Prozentsatz wieder auf rund 82 gesunken ist. Anders ausgedrückt: Man kann davon ausgehen, dass in Österreich
etwa jedes fünfte Kind als Mitfahrer im Pkw weder durch einen Gurt noch durch einen Kindersitz den gesetzlichen
Vorschriften entsprechend geschützt wird – vielleicht gut gemeinte, aber trotzdem falsche Sicherung noch nicht
eingerechnet.
Bundesländerergebnisse
Die Kindersicherungsquote war im ersten Halbjahr 2007 in Salzburg mit rund 95 Prozent am höchsten,
gefolgt von Tirol mit rund 94, Vorarlberg mit 84 und Kärnten mit rund 84 Prozent. Auf den Plätzen fünf
bis acht liegen Wien (82%), das Burgenland (82%), Niederösterreich (80%) und Oberösterreich mit rund
79 Prozent. Das Schlusslicht bildet die Steiermark mit rund 70 Prozent.
Rechtliche Folgen mangelnder Kindersicherung
Wer mit der Gesundheit und dem Leben von Kindern leichtfertig umgeht, riskiert seit 1. Juli 2005 eine Vormerkung
im Führerscheinregister. Außerdem droht eine Geldstrafe bis zu 5.000 Euro. Ein Unfall, bei dem sich
ein Kind wegen unzureichender Sicherung verletzt hat, zieht ein gerichtliches Strafverfahren nach sich. Mit 1.
Jänner 2007 ist eine weitere Regelung in Kraft getreten, die noch mehr Sicherheit für Kinder im Pkw gewährleisten
soll: Kindersitze, die nicht mindestens der Norm ECE 44.03 entsprechen, dürfen seit 31. Dezember 2006 nicht
mehr verwendet werden. Wer sich nicht daran hält, macht sich gemäß § 134 Kraftfahrgesetz (KFG)
strafbar und kann ebenfalls mit einer Zahlung von bis zu 5.000 Euro belangt werden.
„Im Zuge unserer Kindersitzerhebungen zeigt sich immer wieder, dass oft Unwissenheit die Ursache mangelnder Kindersicherung
ist. Deshalb reichen gesetzliche Regelwerke alleine, auch wenn sie noch so sinnvoll sind, nicht aus - Aufklärungsarbeit
und regelmäßige Information sind wesentliche Bestandteile wirkungsvoller Verkehrssicherheitsarbeit“,
sagt Dr. Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit.
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit hat gemeinsam mit dem Kindersitzhersteller Recaro den Informationsfolder
„Lebensretter Kindersitz“ aufgelegt. Dieser ist auch in türkischer, serbischer und kroatischer Sprache bei
den Landesstellen des KfV gratis erhältlich und steht unter www.kfv.at als Download zur Verfügung. |