Prozesse zum Kindergeld  

erstellt am
26. 09. 07

 Bures: Probleme mit dem Zuverdienst werden deutlich
Ziel ist praktikable und leicht handhabbare Arbeitszeitgrenze
Wien (sk) - Frauenministerin Doris Bures findet es traurig, dass junge Eltern vor Gericht ziehen müssen, um zu ihrem Recht zu kommen. Die aktuellen Prozesse zum Kindergeld alt würden die Probleme mit dem Zuverdienst deutlich und eine Reform dringend notwendig machen. Bures tritt für eine Arbeitszeitgrenze ein, die praktikabel und für jede Mutter und jeden Vater ohne fremde Hilfe leicht handhabbar sei. "Junge Eltern haben ohnehin alle Hände voll zu tun. Ich möchte ihnen ersparen, dass sie mit ihrer Frage, wie viel sie zum Kindergeld dazuverdienen dürfen, von Pontius zu Pilatus rennen müssen, um dann erst oft keine rechtsverbindliche Auskunft zu bekommen", sagte Bures.

Durch die Komplexität der Zuverdienstgrenze seien viele Familien unverschuldet in Schwierigkeiten geraten, weil ihnen im Nachhinein Sonderzahlungen ausbezahlt wurden oder sie ihren Urlaub konsumiert haben. Nur allzu oft hätten die Familien in gutem Glauben Kindergeld bezogen, weil niemand in der Lage gewesen sei - vom Arbeitgeber übers Familienministerium bis zum Finanzamt - rechtsverbindlich Auskunft über den erlaubten Zuverdienst zu geben.

Bures verweist darauf, dass selbst der Verfassungsdienst die Zuverdienstgrenze als "verfassungsrechtlich bedenklich" beurteilt. "Die Familien brauchen Rechtssicherheit", so Bures. Sie habe daher in Abstimmung mit dem Familienministerium den Verfassungsdienst mit der Prüfung einer Arbeitszeitgrenze beauftragt. Das Gutachten wird in den nächsten Tagen erwartet.

 

 Westenthaler: Familienschreck Kdolsky soll Zuverdienstgrenze aufheben oder abtreten
BZÖ wird nach erstem Erfolg die Zuverdienstgrenze in zweiter Instanz zu Fall bringen
Wien (bzö) - Klare Worte kommen von BZÖ-Chef Klubobmann Peter Westenthaler zur unguided missile der österreichischen Innenpolitik Andrea Kdolsky. "Familienschreck Kdolsky darf die gestrige Niederlage vor Gericht nicht auf die leichte Schulter nehmen und soll Konsequenzen ziehen. Die Zuverdienstgrenze muss rückwirkend aufgehoben werden, denn ansonsten wird Kdolsky in der zweiten Instanz endgültig ihr persönliches Waterloo erleben. Aufheben oder abtreten, Frau Kdolsky", so Westenthaler. Der gestrige erste Erfolg für die Familien und das BZÖ vor Gericht, wo in erster Instanz der Rückforderungsbescheid der Wiener Gebietskrankenkasse und damit auch ein Teil der Rückzahlung vom Gericht als rechtswidrig erachtet wurde, ist für Westenthaler eine klare Bestätigung für die Linie des BZÖ.

"Bezüglich des restlichen Betrages der Kindergeldrückforderung werden die Anwälte des BZÖ selbstverständlich Berufung einlegen, da die Familie das Kinderbetreuungsgeld gutgläubig erhalten und verbraucht hat und diesbezüglich kein sachlicher Unterschied zwischen Arbeitslohn und Kinderbetreuungsgeld besteht, da beides der Sicherung des Lebensunterhaltes dient", kündigte Westenthaler an.

"Das BZÖ wird weiterhin die Familien kostenlos vor Gericht vertreten. Nach dem gestrigen Urteil haben sich heute bereits weitere Familien beim BZÖ gemeldet, die die unsozialen Rückforderungen Kdolskys auf dem Rechtsweg bekämpfen wollen. Kdolskys Feldzug muss und wird gestoppt werden. Wenn Kdolsky nicht endlich die Konsequenzen zieht und handelt, wird spätestens nach dem endgültigen Gerichtsurteil das Kapitel Kdolsky als Ministerin beendet sein", so Westenthaler, der erklärte, dass sich die betroffenen Familien selbstverständlich weiterhin unter kindergeld@bzoe.at kostenlos ans BZÖ wenden können. "Das BZÖ und seine Anwälte sind sich absolut sicher, dass das Berufungsgericht der Klage gegen die Zuverdienstgrenze auf ganzer Linie Recht geben wird und damit diese widersinnige und ungerechte Zuverdienstgrenze endlich zu Fall gebracht wird ", so der BZÖ Klubchef abschließend.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
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