Lösung für Asylverfahren  

erstellt am
04. 10. 07

Gusenbauer: Landehauptleute werden stärker eingebunden
Härtefälle können damit human gelöst werden - Asylgerichtshof nimmt am 1. Juli 2008 Arbeit auf
Wien (sk) - Angesichts der in letzter Zeit auftretenden Härtefälle bei Asylverfahren wird es in Zukunft zu einer stärkeren Einbindung der Landeshauptleute kommen, teilte Bundeskanzler Alfred Gusenbauer am 03.10. nach dem Ministerrat mit. Die Landeshaupte sollen basierend auf einem erweiterten Kriterienkatalog das Recht haben zu entscheiden, wie mit betroffenen Menschen umzugehen ist. "Das gilt nicht nur pro futuro, sondern auch für alle anstehenden Fälle", betonte der Bundeskanzler. Zur Beschleunigung der Asylverfahren wird ab 1. Juli 2008 der Asylgerichtshof seine Arbeit aufnehmen, kündigte Gusenbauer an.

"Es gibt Menschen, die nach den Buchstaben des Gesetzes keinen Asylstatus in Österreich bekommen würden, die aber auf Grund dessen, dass sie schon lange da sind und ihre Kinder in die Schule gehen, bereits so stark in eine dörfliche oder kleinstädtische Umgebung integriert sind, dass alle die dort leben sagen, dass sie nicht herausgerissen werden sollen". Auf Basis der heute beschlossenen Erweiterung des Kriterienkataloges für Aufenthalt aus humanitären Gründen werde es in Zukunft - sowohl für die jetzt bestehenden Problemfälle als auch für zukünftige - möglich sein, dass diese Menschen im Einvernehmen von Landeshauptleuten und Innenminister dableiben können, hielt der Kanzler fest.

Der Bundeskanzler zeigte sich erfreut darüber, dass die Frage der Integration der Asylwerber in den Kriterienkatalog mit hinein genommen wird und die Landeshauptleute entscheiden. Damit werde dem Wunsch des Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz, dem steirischen Landeshauptmann Franz Voves, zu hundert Prozent Rechnung getragen. Damit können menschengerechte Lösungen getroffen und ein humaner Vollzug gewährleistet werden. Das Fremdenrecht, "ein Gesetz das sinnvoll und notwendig ist", werde somit in einer menschlichen und humanitären Art und Weise zur Anwendung gebracht, so der Bundeskanzler.

In der Frage der Einrichtung eines Asylgerichtshofes teilte Gusenbauer mit, dass dies im November auf die Tagesordnung des Ministerrats kommt. Dann soll das Ganze an das Parlament weitergeleitet und der Asylgerichtshof am 1. Juli 2008 seine Arbeit aufnehmen. Damit werde es zu einer Beschleunigung der Asylverfahren kommen, was vor allem für die betroffenen Menschen, die um Asyl ansuchen, eine Erleichterung darstelle, so Gusenbauer.

 

 Molterer: Keine Diskussionsnotwendigkeit über Bleiberecht
Erweiterung des Kriterienkatalogs ein Weg der Vernunft und Menschlichkeit
Wien (övp-pd) - "Es besteht keine Diskussionsnotwendigkeit über eine Debatte zum Bleiberecht", betont Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer nach dem Ministerrat. Die gute gesetzliche Grundlage, die in Österreich in den letzten Jahren geschaffen wurde, steht außer Streit und bildet die unumstößliche Grundlage für Entscheidungen. "Es besteht kein Diskussionsbedarf über eine Veränderung der bestehenden Gesetze. Durch die Einführung des Bleiberechts würde das gesamte Asylrecht ausgehebelt werden", stellt Molterer fest.

"Mit der Berücksichtigung des Artikels acht der Menschenrechtskonvention und der Erweiterung des Kriterienkatalogs wird der Weg der Vernunft und Menschlichkeit in Österreich fortgeführt", so Molterer. Im Artikel acht werden die familiären Konsequenzen einer Abschiebung und Integration der Familie in Österreich geregelt. Weiters werden die Kriterien, die durch eine Abschiebung ausgelöst werden, berücksichtigt. "Der erarbeitete Kriterienkatalog wird nicht nur für zukünftige Fälle bestimmend sein, sondern kann auch rückwirkend zur Anwendung kommen", betont Molterer.

"Weiters geben wir den Landeshauptleuten ein wesentliches Instrument der Mitsprache und Beurteilung in die Hand", stellt Molterer fest. Den Landeshauptleuten wird das Recht gegeben, dem Innenminister vorzuschlagen, wie sie die anstehenden Asylfälle beurteilen und bewerten. "Mit diesem Punkt im erweiterten Kriterienkatalog werden die Landeshauptleute in die Verfahren miteinbezogen. Damit wird der gesetzliche Ermessensspielraum ausgeschöpft und optimal genutzt", so Molterer und weiter: "Wir wollen Asyl dann gewährleisten und sichern, wenn es berechtigt ist. Wir wollen aber auch rasch Klarheit für die Betroffenen schaffen."

"Ganz besonderen Dank gilt Innenminister Platter für diesen Vorschlag, der die breite Zustimmung der ganzen Österreichischen Bundesregierung erhalten hat", betont Molterer abschließend.

 

 Weinzinger: Regierung delegiert Gnadenrecht an Landeshauptleute
Grüne verlangen weiter Bleiberecht auf rechtsstaatlicher Grundlage
Wien (grüne) - "Die heutige Nachricht an die Betroffenen aus dem Ministerrat klingt wie ein schlechter Scherz. Zwar ist dies ein erstes Eingeständnis, dass Platter überfordert ist, aber hier wird nichts anderes getan, als das Gnadenrecht auf Landesebene zu verlagern", erklärte die Menschenrechtssprecherin der Grünen, Brigid Weinzinger. "Die SPÖ hat offenbar noch immer nicht verstanden, dass Österreich ein Rechtsstaat ist und es ein rechtsstaatliches Verfahren für ein Bleiberecht braucht. Wo kommen wir hin, wenn Politiker noch dazu von Bundesland zu Bundesland völlig uneinheitlich zu Herren des Gnadenrechtes geadelt werden? Angesichts des akuten Problemdrucks mit Methoden aus dem Mittelalter zu antworten, ist schlicht unfassbar", so Weinzinger. "In einem Rechtsstaat braucht es auch Rechte, Verfahren und Ansprüche: Deswegen brauchen die Betroffenen ein rechtsstaatliches Verfahren für ein Bleiberecht."

 

 Strache: Bleiberecht wäre inakzeptable Anlassgesetzgebung
Asylwesen ist einträgliches Geschäft für manche NGOs und Rechtsanwälte
Wien (fpd) - Entschieden gegen ein Bleiberecht sprach sich FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache aus. Dies käme einer Aufforderung zur Zuwanderung gleich. Jetzt Einzelfälle heranzuziehen und daraus eine Anlassgesetzgebung zu konstruieren sei absolut inakzeptabel, überhaupt wenn sich herausstelle, dass einige der jetzt zu Ikonen der Gut- und Bessermenschen hochstilisierten Asylwerber vorbestraft seien.

Natürlich müssten die Verfahren verkürzt werden. Einen der Hauptgründe für die jahrelange Dauer der Asylverfahren sieht Strache aber nicht in der behaupteten Untätigkeit der österreichischen Behörden, sondern darin, dass das Asylwesen mittlerweile ein einträgliches Geschäft nicht nur für Schlepperbanden, sondern auch für gewisse NGOs und Rechtsanwälte geworden sei, die von vornherein aussichtslose Fälle durch alle Instanzen schleifen würden, um dann, nachdem sie das Asylverfahren so lange wie nur möglich verschleppt hätten, ein Bleiberecht zu fordern. Das Agieren mancher Organisationen und Personen entspringe handfesten ökonomischen Interessenslagen. Man könne sich des Eindrucks nicht verwehren, dass diese gar kein Interesse daran hätten, dass es zu konkreten Lösungen komme, meinte Strache. Denn je mehr Asylwerber nach Österreich kämen, desto einträglicher würden die Geschäfte laufen. Ein Bleiberecht würde den Zustrom natürlich vervielfachen.

 

 Groz: Asylrecht kann kein generelles Bleiberecht bedeuten
Asyl bedeutet temporärer Schutz für politisch Verfolgte
Wien (bzö) - "Es stellt sich schön langsam die Frage, wofür es ein Asylgesetz und Fremdenrecht gibt, wenn Personen, die die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen, generell im Land bleiben sollen. Asyl bedeutet temporärer Schutz vor politischer Verfolgung, aber keineswegs ein dauerhaftes Bleiberecht für Wirtschaftsflüchtlinge. Es ist ein absolut unzulässiger Versuch hier das Asylrecht, zu dem sich Österreich bekennt, für Zuwanderern und Wirtschaftflüchtlingen zu fordern, um Stimmung zu machen. Recht muss Recht bleiben, wir leben in einem Rechtsstaat und in keiner Mediendiktatur. Gerade die medial bekannten und hochstilisierten Fälle haben allesamt keinerlei Asylhintergrund. Die lange Aufenthaltsdauer hat sich durch die jahrelange Ausnutzung des gesamten Instanzenzuges und somit durch die Beugung des Asylrechts durch die betroffenen Personen selbst ergeben", so BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz.

"Jene Asylwerber die Schutz vor Verfolgung brauchen, sollen und müssen diesen Schutz selbstverständlich erhalten. Jene die sich aufgrund eines wirklichen Behördenverzuges über 5 Jahre in diesem Land aufhalten, sich dauerhaft gesetzestreu und rechtschaffen integrieren und sich gesellschaftlich und sozialpolitisch anpassen, sollen auch im Wege eines zu schaffenden gesetzlichen humanitären Aufenthaltstitels der weitere Aufenthalt in Österreich ermöglicht werden. Wirtschaftsflüchtlinge die aber versuchen, das Asylrecht mit fadenscheinigen Argumenten ausnutzen, den Behördenweg absichtlich in die Länge ziehen, während der Verfahren kriminell werden und keinerlei Anzeichen zur Integration zeigen, gehören abgeschoben", bekennt sich Grosz zu dem auf BZÖ-Initiative gemeinsam mit der ÖVP und SPÖ beschlossenen strengen Fremden- und Asylrecht.

"Das Fremdenrecht ist daher nicht aufzuweichen sondern zügigst zu vollziehen. Mit dem vom BZÖ immer verlangten Asylgerichtshofes werden auch solche in den Medien bekannt gewordenen Fälle in Zukunft nicht mehr möglich sein ", so Grosz abschließend.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
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